Fremde Gegenstände in meinem Keller

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501664-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremde Gegenstände in meinem Keller

Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Vor kurzem habe ich entdeckt, dass in meinem Kellerraum, der zu meiner Wohnung gehört, Möbel standen. Die Nachbarin hatte renoviert und neue Möbel gekauft, also habe ich sie angesprochen und sie entfernte 2 Regale o.ä. aus meinem Keller. Der Rest gehöre allerdings nicht ihr. Dabei handelt es sich um einen Kühlschrank, eine Waschmaschine, Abzugshaube und 2 Sofas.

Alles würde am selben Tag in meinen Keller gestellt. Die Tür meines Kellerraums war zu dem Zeitpunkt nicht verschlossen.

Bin ich nun in der Pflicht die Sachen zu entsorgen? Ich habe kein Auto, außerdem sind die Sachen viel zu schwer für mich um sie mal eben rauszutragen. Leider ziehe ich jetzt um und muss die Wohnung und den Keller natürlich vertragsgemäß übergeben.

Wie soll ich handeln?

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58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn der tatsächliche Eigentümer der Möbel nicht ausfindig zu machen ist, musst du auf eigene Kosten und Anstrengung die Gegenstände entsorgen. Da gibt es keine Alternative.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Fotos und einen Aushang machen: "Bitte Möbel aus meinem Keller bis zum 22.10.18 entfernen, sonst werden sie entsorgt."

Schon gleichzeitig bei eBay-Kleinanzeigen unter "zu verschenken gegen Abholung" reinstellen. Abholung ab dem 23.10.18 möglich.

Oder rumfragen, wem die Möbel bekannt vorkommen. Den Mieter ansprechen und zur Abholung auffordern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

also ich täte das Problem einfach verlagern. Und keine schlafenden Hunde wecken.
Raus mit dem Zeug und weit weg von deinem Keller in ein dunkle Ecke zerren oder vor den Keller dieser Mieterin.
Dann einen Zettel mit dem Namen dieser dreisten Mieterin draufpinnen, die damals ihren Sperrmüll in deinen Keller verschoben hat und vermutlich nur behauptet hat, dass ihr nur die Regale gehören, zumindest bin ich mir sicher, dass die Frau genau weiß, wem der Rest gehört.

Ich sehe auch keine Grundlage, warum du für die Entfernung des Gerümpels verantwortlich bist, ich hätte das gleich vor die Tür gezerrt.

Warum hast du dir denn das gefallen lassen?
Die hat deinen Keller nicht zu betreten, selbst wenn die Tür offen steht.

Das war Hausfriedensbruch.
Das gibts auch bei offener Tür.
Ein Kellerverschlag ist kein öffentlicher Raum

Und dann noch was abstellen und dann behaupten, dass ihr gar nicht alles gehört.

Du hast ja wohl die Sache mit dem Hausfriedensbruch gegen sie in der Hand.
Falls das ganze noch nicht verjährt ist und es zum Streit kommt, bringe sie geschickt dazu, dieses vor Zeugen oder schriftlich zuzugeben, dass sie damals Sachen in deinem Keller geparkt hat.

"Sie haben doch damals zugegeben ihre Sachen in meinen Keller gestellt zu haben und wollten sie dann entfernen...."

Wenn sie sagt: "hab ich doch", hast du sie




-- Editiert von der_böse_Vermieter am 18.10.2018 20:44

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wie wäre es denn mal mit rechtmäßigen Ratschlägen? Natürlich dürfen die Gegenstände nicht entsorgt oder verschenkt werden.
Für das Problem gibt es ja sogar ein eigenes Amt, nennt sich Fundbüro.

Stefan

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wir hatten das Problem mal im Waschkeller. Sperrmüll, keiner wills gewesen sein. Bei uns gab es einen Aushang, dass die Sachen zu Datum x entsorgt werden. Die Kosten dafür wurden auf alle Eigentümer umgelegt.

In Deinem Fall würde ich also einen Aushang machen. Und nach Fristablauf entsorgen. Ja, ist *******, für die Entsorgung fremden Sperrmülls aufkommen zu müssen. Aber manche Leute sind leider einfach asozial.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Ehrlich gesagt, wenn jemand seinen Müll dreist bei mir reinstellt, schmeiss ich das Zeug weg, verschenk es, verkauf es. Da geh ich nicht zum Anwalt. Oder lass es auf meine Kosten entfernen.
Erstmal muß ja jemand überhaupt beweisen, dass das Zeug bei mir war und auch erklären, warum.
Ich kann den Keller ja auch wieder offen lassen, dann hat das Zeug jemand geklaut...
Bin ich für die Aufbewahrung verantwortlich?


Im unwahrscheinlichen Fall, dass ich dafür dann vor Gericht gezerrt werde, muß ich halt eventuell Schadensersatz zahlen, der andere ist aber dann wegen Hausfriedensbruch dran.
Ich würde maximal das Zeug fotografieren, muß ich ja für ebay sowieso ;)
Und dann unter Zeugen das ganze Inventar in eine Liste.

Im schlimmsten Fall muß ich dann doch für die Entsorgung zahlen, aber warum soll ich es gleich machen?





-- Editiert von der_böse_Vermieter am 18.10.2018 22:43

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Fremde Gegenstände sollte man nicht verkaufen oder verschenken.
Zum einen sind da strafrechtliche Konsequenzen die drohen, zum anderen kann es auch zivilrechtlich recht teuer werden.



Zitat (von der_böse_Vermieter):
der andere ist aber dann wegen Hausfriedensbruch dran.

Nicht unbedingt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich würde den Kram aus meinem Keller in den Gang zerren und da stehen lassen. Wenn irgendwer an Ihre Tür kommt, wird er vermutlich fragen "Ist das Ihr Krempel?!" - dann können Sie mit bestem Gewissen sagen: "Nein!"

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ich würde den Kram aus meinem Keller in den Gang zerren und da stehen lassen. Wenn irgendwer an Ihre Tür kommt, wird er vermutlich fragen "Ist das Ihr Krempel?!" - dann können Sie mit bestem Gewissen sagen: "Nein!"


Auch das ist wenig elegant, da die anderen Mieter (zumal der, dem es gehört) ja wissen, dass die Plörren in diesem Keller lagern. An den Kosten der Entsorgung wird der VM dann alle Mieter teilhaben lassen, wenn man nicht erwischt wird, find ich jetzt auch nicht witzig oder reell.

Aushang im Haus: Die Plörren aus meinem Kellerabteil bis zum .... abholen, ansonsten landen sie auf dem Sperrmüll. Schlüssel zum Keller kann bei mir abgeholt werden.

(den Keller würde ich nicht offen lassen)

Es ist übrigens seit Jahren Mode in leeren oder offen stehenden Kellerabteilen (oder auch Gemeinschaftsräume/ Sperrmüll oder auch Müllmüll zu entsorgen. Wir haben Liegenschaften, da mussten wir die Trockenräume verschließen um diesen Dingen ein wenig Herr zu werden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aushang im Haus:
Moin. Könnte was bringen. Oder auch nicht.
Wenn nicht: Der TS wird im Zusammenhang mit seinem eigenen Umzug die Sachen zur Sperrmüllabfuhr anmelden müssen.
Zitat (von fb501664-64):
Kühlschrank, eine Waschmaschine, Abzugshaube und 2 Sofas.
WaMa +Kühlschrank+ Abzugshaube dürfte kein *normaler* Sperrmüll sein wie die Sofas.
Da hat ein Mieter eine neue Küche...das ist mal klar.
In Zukunft wird der TS nieeee wieder seinen Kellerraum unabgeschlossen lassen.
Zitat (von fb501664-64):
Wie soll ich handeln?
Hausmeister/Hausverwaltung zu Rate ziehen? Wegen der Umlage der Kosten? Sonst sind es zum Umzug *deine* Sachen...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Vielleicht erstmal die allerwichtigste Frage klären?

Gehört der Keller zu einer Mietwohnung oder einer Eigentumswohnung?

Gehört der Keller zu einer Mietwohnung: den Vermieter informieren und auffordern, den Krempel entfernen zu lassen.

Gehört der Keller zu einer Eigentumswohnung: den Verwalter kontaktieren und fragen, ob er die Adresse der vorherigen Eigentümerin hat. Eigentlich müsste man die selbst ja haben, weil man die Wohnung von ihr gekauft hat...

Also tippe ich mal auf Mietwohnung. Dann kann der Mieter den Schwarzen Peter gelassen an den Vermieter weiterreichen, denn der hat einen Kellerraum vermietet, in dem nicht die Möbel anderer Leute stehen. Und den muss er zur Verfügung stellen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Gehört der Keller zu einer Mietwohnung: den Vermieter informieren und auffordern, den Krempel entfernen zu lassen.


Und als VM, der ich nun mal bin, komm ich beim Lesen eines soclhen Unfugs vor Lachen mal wieder nicht in den Schlaf und in der lustigen schlaflosen Nacht würde ich Ihnen dann mitteilen, dass dies nicht mein Problem ist, sondern das Ihre, Sie hätten den Keller halt verschließen müssen. Pech inne Verlosung.

Zitat (von eh1960):
Gehört der Keller zu einer Eigentumswohnung: den Verwalter kontaktieren und fragen, ob er die Adresse der vorherigen Eigentümerin hat. Eigentlich müsste man die selbst ja haben, weil man die Wohnung von ihr gekauft hat...


... wird auch nicht besser, nur dass hier der Besitzer der Wohnung vor Lachen nicht in den Schlaf kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Um das klarzustellen: Der Vermieter war verpflichtet, den Keller bei der Übergabe leer an den Mieter zu übergeben. Das hat er ja vermutlich gemacht. Dann ist der Mieter verpflichtet, den Keller ausreichend zu sichern und ihn bei seinem Auszug wieder leer an den Vermieter zurückzugeben. Genau wie der Vermieter nicht die Wohnung des Mieters putzen und aufräumen muss, muss er es auch nicht beim Keller. Eine Ausnahme wäre, wenn der Vermieter den Mieter aufgefordert hätte, den Keller nicht abzuschließen. Manchmal wird dies gemacht, wenn Arbeiten durchgeführt werden müssen.

Auch ist der Mieter nicht berechtigt, die Dinge einfach zu woanders im Haus abzustellen. Wem das Zeug gehört, wäre dann egal. Wenn der Teilnehmer die Sachen irgendwo anders hinstellt, ist er für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Entsorgung ist auch keine besonders gute Idee. Zumindest sollte er vorher genau dokumentieren, was da genau im Keller steht und welchen Wert das hat. Wenn er nämlich Gegenstände mit Wert entsorgt, so wird er dem Eigentümer möglicherweise Schadensersatz leisten müssen. Kann ja sein, dass sich einer nur im Keller "geirrt" hat.

Kurzum: Der Mieter hat hier ein Problem. Ein Aushang ist ein guter Anfang. Ich würde zusätzlich eine kurze Aufforderung nachweisbar an alle Bewohner in den Briefkasten stecken. Der Eigentümer der Sachen möge sich innerhalb der nächsten 8 Tage beim Mieter melden. Dann eben alles gut dokumentieren. Wenn die Sachen einen Wert haben, wirds knifflig. Wenn sie keinen Wert haben, kann der Mieter die Sachen danach ordnungsgemäß entsorgen (also Sperrmüll rufen).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Also tippe ich mal auf Mietwohnung. Dann kann der Mieter den Schwarzen Peter gelassen an den Vermieter weiterreichen, denn der hat einen Kellerraum vermietet, in dem nicht die Möbel anderer Leute stehen. Und den muss er zur Verfügung stellen.
Und Hosen zieht man ganz gelassen mit der Beißzange an...
Ob Mieter oder Eigentümer. Im zugehörigen Kellerraum stehen fremde Teile. Der TS hat beim baldigen Auszug einen leeren Kellerraum zu hinterlassen.
Zitat (von eh1960):
den Vermieter informieren und auffordern, den Krempel entfernen zu lassen.
Ja , das macht der gern. Und die Rechnung kommt an den Auftraggeber=TS. Wo ist der Witz=Vorteil?
Sorry, da muss ich auch laut mitlachen...
Nach dem Anbringen des Aushangs wäre für mich die Detektiv-Aufgabe des Tages: Wer im Hause hat grad eine neue Küche/neue große E-Geräte bekommen? Zuerst würde ich bei der Nachbarin fragen, die nur die Regale wieder rausgenommen hat. Es werden hoffentlich nicht 100 Mieter im Haus sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zumindest sollte er vorher genau dokumentieren, was da genau im Keller steht und welchen Wert das hat.
Der Wert ist doch egal, eine Verwertung bleibt so oder so Unterschlagung.

Zitat:
Der Eigentümer der Sachen möge sich innerhalb der nächsten 8 Tage beim Mieter melden.
Eine Frist von 8 Tagen ist sicher zu kurz.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Wert ist doch egal, eine Verwertung bleibt so oder so Unterschlagung.
Daher habe ich auch geschrieben, dass es knifflig wird, wenn die Sachen einen Wert haben. Einfach wird es nur, wenn sie offensichtlich keinen Wert mehr haben. Dann können sie entsorgt werden. Nur sollte man dies nachher auch beweisen können. Und daher die Dokumentation.

Zitat (von reckoner):
Eine Frist von 8 Tagen ist sicher zu kurz.
Für was zu kurz? Siehst du eine Verpflichtung, das Zeug des Unbekannten weiter in diesem Keller aufzubewahren?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für was zu kurz?
Für eine ordentliche Fristsetzung. Ich würde immer mindestens 14 Tage nehmen.

Zitat:
Siehst du eine Verpflichtung, das Zeug des Unbekannten weiter in diesem Keller aufzubewahren?
Ja (außer es ist wirklich objektiv Müll, und selbst dann sollte man gute Beweise sichern - nicht das demnächst jemand seine neue Waschmaschine vermisst, die seine Umzugshelfer versehentlich in den falschen Keller gestellt haben).

Übrigens: Wenn sich der Eigentümer meldet oder anderweitig ausfindig gemacht werden kann, dann schuldet der natürlich Schadenersatz (=die anteilige Kellermiete).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich würde immer mindestens 14 Tage nehmen.
Ich frage mal anders herum: Was darf der Mieter nach Ablauf der Frist, was er vorher nicht darf? Ich bitte das nicht falsch zu verstehen. Das ist eine ernst gemeinte und keine rhetorische Frage.

Wenn der Kram keinen Wert hat, kann der Mieter das auch sofort dokumentieren und ihn entsorgen. Zu fürchten hat er dann eigentlich nichts, weil der Schaden des Eigentümers der Sachen bei 0 Euro liegen würde. Und wenn die Sachen einen Wert haben? Sofas und Waschmaschine zum Fundbüro? Warum soll er damit eine gewisse Frist warten müssen?

Diskutieren kann man sicherlich, ob der Mieter Schadensersatz für die Entsorgung oder den Transport vom Eigentümer der Sachen erhalten kann, wenn er zu früh tätig wird. Und natürlich macht eine gewisse Frist auch Sinn in der man hoffen kann, dass sich vielleicht doch noch jemand meldet. Aber ich sehe gerade nicht, ob eine solche Frist wirklich notwendig ist und ob sie die rechtliche Situation des Mieters wirklich verbessert, wenn er eine ermöglicht und diese ohne Reaktion verstreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich frage mal anders herum: Was darf der Mieter nach Ablauf der Frist, was er vorher nicht darf?
Gute Frage. [ich wollte auch nicht behaupten, dass eine Frist überhaupt etwas bringt, sondern nur die 8 Tage als zu kurz kritisieren]
Imho können aber dann die Personen die die Nachricht erhalten haben nichts mehr tun.
Problematisch ist aber - wie immer - der Beweis; wie will man beispielsweise belegen, dass man etwas in die Briefkästen geworfen hat?

Ich bleibe dabei, dass es beim Fundbüro gemeldet werden sollte. Es dauert dann zwar noch 6 Monate, aber danach ist man einigermaßen sicher und kann die Gegenstände verwerten (wenn sie wirklich keinen nennenswerten Wert haben auch verschrotten oder verschenken).

Zitat:
Und wenn die Sachen einen Wert haben? Sofas und Waschmaschine zum Fundbüro? Warum soll er damit eine gewisse Frist warten müssen?
Damit braucht er gar nicht warten. Ich hatte deine 8 Tage anders verstanden, und zwar danach direkt entsorgen (ohne Fundbüro).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Hecke Welt. Früher hat man die Keller verschlossen, damit keiner was rausholt. Heutzutage muss man sie abschließen, damit keiner was reinstellt. :crazy:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Jecke Welt. Früher hat man die Keller verschlossen, damit keiner was rausholt. Heutzutage muss man sie abschließen, damit keiner was reinstellt. :crazy:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich hatte deine 8 Tage anders verstanden, und zwar danach direkt entsorgen (ohne Fundbüro).
Ich hatte diese 8 Tage eher als Hoffnungsfrist aufgefasst. Also hoffen, dass sich noch jemand meldet. Wenn wirklich jemand die Sachen beim Umzug zufällig falsch abgestellt hat, könnte das ja passieren. Aber ich hatte der Frist keine wirkliche rechtliche Bedeutung beigemessen. Daher könnte man auch 4, 10, 20 oder 50 Tage nehmen. Je nachdem wielange der Mieter hoffen will.

Was bei der wahrscheinlichen Nicht-Reaktion des Eigentümers der Sachen passieren darf, ist eben abhängig vom Wert. Und da sind wir glaube ich durchaus einer Meinung: Entsorgen geht nur, wenn kein Wert vorhanden ist und man das sehr gut dokumentiert.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich bleibe dabei, dass es beim Fundbüro gemeldet werden sollte.
Wie? Beim Fundbüro der Stadt? Nicht nur eine Stadt schreibt dazu:
.... - gefun­dene Gegenstände können im Fundbüro abgegeben werden. Wenn der Fund einen geschätzten Wert von 10,00 Euro übersteigt, ist jeder Finder verpflichtet diesen Fund beim Fundbüro anzu­zeigen. Hier werden die Fundstücke gesammelt, registriert und, wenn möglich, dem Eigentümer zurückgege­ben.
Zitat (von reckoner):
Es dauert dann zwar noch 6 Monate, aber danach ist man einigermaßen sicher und kann die Gegenstände verwerten (wenn sie wirklich keinen nennenswerten Wert haben auch verschrotten oder verschenken).
Bitte lies doch nochmal den ersten Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie? Beim Fundbüro der Stadt?
Ja, genau dort. Wo ist das Problem?
Du zitierst ja selber die 10 Euro Grenze, und da ist man sogar bei Sperrmüll schnell drüber.

Zitat:
Bitte lies doch nochmal den ersten Beitrag.
Du meinst, das der TS bald umziehen will?
Das ist egal, die Gegenstände muss er dann halt mitnehmen (ich weiß, dass das blöd ist, ändert aber nichts).
Oder er schleppt den Kram zum Fundbüro, keine Ahnung was die dann damit machen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Oder er schleppt den Kram zum Fundbüro
Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Hinweis. :respekt:
Zitat (von reckoner):
Du zitierst ja selber die 10 Euro Grenze
Einen Unterschied zwischen *Fund anzeigen* und *den Kram zum Fundbüro schleppen* erkennst du aber trotzdem noch? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Einen Unterschied zwischen *Fund anzeigen* und *den Kram zum Fundbüro schleppen* erkennst du aber trotzdem noch?
Was willst du von mir?

Ich hatte nie behauptet, dass die Möbel zum Fundbüro gebracht werden müssen (Anzeige reicht auch), sondern das nur als Alternative genannt falls der TS keine Lagermöglichkeit hat bzw. die Kosten dafür scheut.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das Amt im Falle der Einlieferung eher auch aktiv tätig wird (halt das was hier im Thread auch schon geraten wurde, Aushang u.s.w.), denn dort will und kann man so große Gegenstände sicher auch nicht gut aufbewahren; normalerweise passiert da ja nichts außer warten (von Brieftaschen mit Ausweisdokumenten oder Eheringen mal abgesehen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

die lachen dich im Fundbüro vermutlich aus.
Ruf doch mal an und erzähl deinem Fundbüro, dass du lauter Möbel in deinem Keller gefunden hast, und inwiefern sie jetzt tätig werden müssen....

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Für einen Fund iSd Gesetzes ist eine Voraussetzung, dass eine Sache verloren wurde. Und diese genannten Teile wurden nicht verloren, sondern gezielt abgestellt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die lachen dich im Fundbüro vermutlich aus.
Worüber sollten die lachen?

- das man den Fund anzeigt? - da das sogar eine gesetzliche Pflicht ist gibt es da nichts zu lachen.
- das man die Möbel direkt einliefert? - ja, das könnte schon lustig werden.

Ich selbst würde offensichtlichen Müll natürlich auch entsorgen (und falls doch jemand kommt auf den grundsätzlich nicht verschlossenen Keller verweisen - was weiß ich wer da etwas rausnimmt [oder reinstellt]).
Aber wir sind hier nun mal in einem Rechtsforum, und da kann man nicht einfach zu rechtswidrigen Aktionen wie entsorgen oder verschenken raten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber wir sind hier nun mal in einem Rechtsforum, und da kann man nicht einfach zu rechtswidrigen Aktionen wie entsorgen oder verschenken raten.


Man sollte aber auch nicht die Fragesteller ver*rschen. Ihr "Tipp" mit dem Fundbüro ist eindeutig ein Fall von Ver*arsche.

0x Hilfreiche Antwort

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