Freund = Mietbewohner?

6. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ronja1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freund = Mietbewohner?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Seit Anfang Juni letztens Jahres habe ich einen Freund, der ca. 5 mal die Woche bei mir übernachtet, aber auch noch eine eigene Wohnung hat. In seiner Wohnung hat er alle Klamotten und wäscht sie auch dort. Nun kam vor einigen Wochen meine Vermieterin zu mir und sagte mir, dass das so nicht gehen würde und ich Ihnen den Freund vorstellen müsste. Das habe ich nicht getan. Heute sagt sie, dass sie das unverschämt findet und mir jetzt 4 Wochen Zeit gibt um meinen Freund als Mitmieter einzutragen, ansonsten würde sie mich aus der Wohnung werfen. Nun meine Frage, darf sie das? Und ist mein Freund wirklich ein Mitmieter, obwohl er noch seine eigene Wohnung hat?

Ich freue mich über hilfreiche Antworten. Vielen Dank schon mal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Solange er seinen Lebensmittelpunkt dort nicht hat, muß er auch kein "Mitmieter" werden.

Das regelmäßige Übernachten des Partners ist immer noch normale Nutzung der Wohnung, die keine Erlaubnis des VM benötigt oder eine Regelung wie bei Untermiete (Mieterhöhung wegen "höherer Abnutzung") rechtfertigt.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn jemand 5 von 7 Tagen/Nächten in einer Wohnung verbringt, dann ist das ja wohl als "überwiegend" zu betrachten. Dass diese Person dort nicht duscht, zur Toilette geht und auch mehr Müll erzeugt wird als von einer Person ist ja nicht von der Hand zu weisen.
Tatsächlich muss bei Zuzug des Lebenspartners der VM um Erlaubnis gefragt werden unter Angaben der Personalien der fremden Person. Ich bezweifle starkt, dass es hier um Besuch geht, denn die Nachbarn sind m.E. bei der Nebenkostenabrechnung benachteiligt, je nachdem , wenn nicht nach gemessenem Verbrauch abgerechnet werden kann.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
Ronja1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure schnellen Antworten. Wenn es um eine Nebenkostenerhöhung gehen würde, fänd ich das tatsächlich auch in Ordnung. Aber es geht Ihnen darum, dass ich Ihnen meinen Freund vorstelle. Wie gesagt, vielen Dank für die Hinweise. Aber ich werde dann jetzt doch mal einen Anwalt einschalten.


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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Selbstverständlich hat der Vermieter ein Recht darauf zu erfahren, wer da quasi mit eingezogen ist und bei fünf von sieben Tagen die Woche kann man schon durchaus davon sprechen, dass inzwischen sein Lebensmittelpunkt bei dir ist und er in seiner eigenen Wohnung nur noch zu Besuch ist.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Eine Eintragung in den Mietvertrag kann die Vermieterin jedoch nicht verlangen. Sie hat lediglich Anspruch darauf, dass Du Deinen Freund als weitern Bewohner bei ihr anmeldest.

Wenn der Freund als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen wird, dann kann das zu Schwierigkeiten für den Fall führen, dass Eure Beziehung wieder auseinandergeht. Das solltest Du daher nicht voreilig machen.

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