Freund lässt mich mit teurer Wohnung sitzen. Was kann ich tun ?

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Freund lässt mich mit teurer Wohnung sitzen. Was kann ich tun ?

Hallo,

ich bin vor 2 Jahren , mit meinem Kind ( 11J ) zu meinem Freund in die Wohnung gezogen ( Neubau ). Ab da habe ich ihm die Hälfte der Miete zugesteuert ( 1000 Kaltmiete + NK ) und stand mit im Mietvertrag.
Mein Gehalt ist gerade mal 950 Netto plus Kindergeld. Da er mir finanziell unter die Arme gegriffen hat, war es kein Problem im Monat.

Nun hat er Schluss gemacht und will ausziehen. Er hat dem Vermieter geschrieben das er eine neue Wohnung hat und in 3 Monaten auszieht. Ab dann würde ich die Wohnung übernehmen. Ich soll der Kündigung zustimmen.

Da ich aber mir die Wohnung nicht alleine leisten kann und auch auf die schnelle keine günstige Wohnung bekomme, habe ich der Kündigung nicht zugestimmt. Der VM hat dies auch meinem Ex so mitgeteilt. Außerdem will der Mieter das wir BEIDE kündigen und in 3 Monaten ZUSAMMEN ausziehen. Alternative wäre, laut VM, ein neuer Mietvertrag nur mit mir alleine.

Ich kann mir die Miete aber nicht leisten und habe bereits mich überall angemeldet das ich schnellstmöglich eine Sozialwohnung brauche, oder eine billige Wohnung.

Mein Ex will, wenn ich der Kündigung nicht zustimme, auf Zustimmung klagen. Er will definitiv aus dem Mietvertrag raus und mich dann alleine sitzen lassen.

Was kann ich tun ? Habe ich die Möglichkeit ihn zur Zahlung der Hälfte der Miete zu verdonnern ? Bis ich eine neue Wohnung gefunden haben ? Oder steh ich jetzt wirklich alleine da ?

WIr waren nicht verheiratet und haben keine gemeinsamen Kinder. Einfach nur ein normales Paar

LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Mein Ex will, wenn ich der Kündigung nicht zustimme, auf Zustimmung klagen.

Sein gutes Recht - was das ganze dann nochmals erheblich verteuert.
Man täte also gut daran, der Kündigung zuzustimmen.



Zitat (von Jasmin1976):
Außerdem will der Mieter das wir BEIDE kündigen und in 3 Monaten ZUSAMMEN ausziehen.

Ausziehen muss man erst am Ende der Kündigungsfrist.



Zitat (von Jasmin1976):
Habe ich die Möglichkeit ihn zur Zahlung der Hälfte der Miete zu verdonnern ?

Keine realistische - allenfalls die 50% für die verbleibende Zeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine die Zahlung der Hälfte der Miete wenn er in 3 Monaten ausgezogen ist. Grund : Kann mir die Wohnung alleine nicht leisten. Er soll mich unterstützen bis ich eine geeignete Wohnung habe.

Und kann der Vm verlangen das wir beide ausziehen sollen ? Wenn ich bis dahin keine Wohnung gefunden habe ?

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Ich meine die Zahlung der Hälfte der Miete wenn er in 3 Monaten ausgezogen ist.


Nein. Warum auch? Meinst du er muss dann zahlen bis du in ein paar Jahren etwas gefunden hast ,was dir zusagt und was du dir leisten kannst?

Zitat:
Grund : Kann mir die Wohnung alleine nicht leisten. Er soll mich unterstützen bis ich eine geeignete Wohnung habe.


Warum soll er dich unterstützen? Ihr seid kein Paar mehr. Wenn du es alleine nicht hinkriegst, dann musst du dich bei den entsprechenden Stellen melden und um Hilfe bitten.

[quote ]Und kann der Vm verlangen das wir beide ausziehen sollen ? Wenn ich bis dahin keine Wohnung gefunden habe ?

Natürlich kann der Vermieter verlangen, dass alle Bewohner ausziehen, wenn der Mietvertrag endet. Es kann ihm egal sein, ob jeder dann wieder eine Bleibe hat oder nicht. Zur Not wird er eben eine Räumungsklage anstoßen.

Du kannst die Wohnung alleine nicht zahlen, der Vermieter wird also mit dir keinen Mietvertrag abschließen bzw. deinen Ex aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen.
Also bleibt nur die gemeinsame Kündigung. Und die kann der Ex einklagen ,wenn du das nicht freiwillig mit unterschreibst (Stell dir mal vor er hätte dich damals nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen und hätte jetzt gekündigt. Auch dann müsstest du in 3 Monaten ausziehen)

Du hast nun 12 Wochen Zeit. Investiere diese einfach in die Wohnungssuche bzw. auch darin dir Hilfe dabei zu holen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Du hast nun 12 Wochen Zeit.

Sogar mehr, es gibt ja noch keine rechtskräftig Kündigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Mein Gehalt ist gerade mal 950 Netto plus Kindergeld.


Bekommst du keinen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss für deinen Sohn?
Ab 2020 gibt es zudem eine Änderung beim Kinderzuschlag, so dass du dann evtl. auch darauf Anspruch hast.

Zitat:
Mein Gehalt ist gerade mal 950 Netto


Vermutlich Teilzeit. Besteht die Chance, dass du deine Arbeitszeit erhöhen kannst?

Zitat:
Ich kann mir die Miete aber nicht leisten und habe bereits mich überall angemeldet das ich schnellstmöglich eine Sozialwohnung brauche, oder eine billige Wohnung.
Was kann ich tun ?


Wenn Wohnungslosigkeit droht, wende dich rechtzeitig an das Amt für Wohnungswesen deiner Stadt.

Kannst du die aktuelle Wohnung vorübergehend allein übernehmen, kannst du ALG II beantragen. Es wird zwar vermutlich sofort eine Aufforderung zur Kostensenkung vom Jobcenter kommen, aber es würde dir erstmal zusätzlich Luft für die Wohnungssuche verschaffen.

Evtl. würde die Stadt diese Variante sogar bevorzugen, da sie dann keine Notunterkunft für euch finden muss.

Fraglich ist nur, ob der Vermieter überhaupt mit dir einen Mietvertrag abschließt, wenn du dir die Wohnung nicht leisten kannst. Mit der Stadt im Rücken hast du vielleicht einen besseren Verhandlungsspielraum.

An die Idee, dass dein Ex dir weiterhin die Wohnung finanziert, solltest du keine Energie mehr verschwenden. Er ist weder dir, noch deinem Kind zum Unterhalt verpflichtet.
Auch finanziell ist es für dich günstiger, der Kündigung zuzustimmen, als es auf eine Klage ankommen zu lassen.

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