Hallo zusammen,
ich lebe seit 6 Monaten mit meiner Freundin und ihrem 9 jährigem Sohn in meiner gemieteten Wohnung zusammen.
Leider ist die Beziehung gescheitert und ich möchte, daß sie auszieht.
Den Mietvertrag habe ich alleine unterzeichnet und auch sonst hat sie keine finanziellen Aufwendungen gegenüber mir.
Sie sagt, daß ich sie kündigen muß mit einer 3 monatigen Frist.
Stimmt das?
Ich bitte um Rat.
Lieben Gruß und Dank im Voraus
Markus
Freundin ohne Mietvertrag in meiner Wohnung kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi,
nein, sie hat keinerlei Rechte, da es keinen Untermietvertrag etc. gibt. Sie können theoretisch einfach die Polizei rufen, Ihren Mietvertrag vorweisen und Ihre Ex-Freundin hinauswerfen lassen. Das ist nicht sehr human, aber so ist die Rechtslage.
Gruß vom mümmel
--- editiert vom Admin
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Ob das so einfach ist, Katerchen?
Was ist mit dem Gewohnheitsrecht?
Ich denke mal, man kann die Freundin nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen, sollte also selber schnellstmöglich für eine neue Unterkunft für die Freundin sorgen.
Gibt es ein Fürsorgerecht? Gibt es einen stillschweigenden Mietvertrag, der besagt, die Miete anteilig zu zahlen oder besteht ein stillschweigender Vertrag auch darin, die entstandenen Kosten andersweitig zu bezahlen z.B. in Haushaltsführung etc.?
Ich hoffe, du weiß was ich versuche hier zu schreiben Katerchen.
...Ich denke mal, man kann die Freundin nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen...
rechtlich spricht nichts dagegen.
...Was ist mit dem Gewohnheitsrecht?...
Was soll das sein
-- Editiert von cuno am 07.10.2007 13:51:16
--- editiert vom Admin
Ich würde ihr ne angemessene Frist (keine Ahnung, vielleicht 4-6 Wochen) setzen und sie dann an die frische Luft setzen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
zum Thema Gewohnheitsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
Und was hat das nun mit der Frage zu tun?
Das heisst, dass man sie nicht von heute auf morgen rauswerfen kann.
Sie muss vorher eine angemessene Frist haben sich eine neue Bleibe zu suchen, da sie sonst obdachlos ist.
Schließlich konnte sie die ganez ZEit da wohnen und sie ist auch einvernehmlich, sogar mit Kind, eingezogen.
Da die Ex bereits aufgefordert wurde, auszuziehen, dürfte eine Frist von wenigen Tagen jetzt durchaus genügen.
Hier über Gewohnheitsrecht zu fabulieren, ist völliger Unsinn.
Auf der Straße würde sie auch in 3 Monaten stehen, wenn sie sich nicht selbst kümmert. Der TE ist in keiner Weise verpflichtet, der Ex eine neue Unterkunft zu beschaffen.
Der Fragesteller muss hier weder kündigen, noch eine Frist von 3 Monaten einhalten. Der mündliche Rauswurf reicht da im Prinzip.
Allerdings sollte man der Freundin schon eine angemessene Frist geben, damit sie sich etwas Neues suchen kann.
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%FCndigung__f31473.html
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hi,
im Falle des umgehenden Rauswurfes wäre die Gemeinde natürlich verpflichtet, Frau und Sohn in einer Notunterkunft unterzubringen.
Gruß vom mümmel
So ist es. Eine Pflicht, sie weiter bei Dir wohnen zu lassen, bis sie eine neue Wohnung findet, besteht nicht.
Bei drohender Obdachlosigkeit fällt das in den staatlischen Aufgabenbereich.
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