Welche Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gilt bei einem gewerblichen Objekt, wenn im Vertrag nichts explizit erwähnt ist ?
quote:
Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet.
Welche Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gilt bei einem gewerblichen Objekt, wenn im Vertrag nichts explizit erwähnt ist ?
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Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet.
--- editiert vom Admin
Was genau meinst du?
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Scalar,
Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit zur Erstellung der Abrechnung.
Wirklich ?
Mindestens oder höchstens ?
--- editiert vom Admin
§ 556 BGB
betrifft nur Wohnraummietverhältnisse.
--- editiert vom Admin
Weiß keiner so genau. Auf jeden Fall ist es nicht gesetzlich geregelt.
Also genau wie früher bei der Wohnraummiete zählen Verwirkung bzw. Verjährung.
Allerdings wollte das OLG Hamburg schon 1988, daß innerhalb eines Jahres abgerechnet wird.
--- editiert vom Admin
Wer verkehrt verkehrt, verkehrt verkehrt.
Im Pachtvertrag steht unter § 4 "Mängel der Mietsache" bspw.
quote:
Pachtminderung und Aufrechnung ggü. dem Pachtanspruch des Verpächters sind ausgeschlossen, soweit die Forderungen des Pächters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.