Frist - Abrechnung Betriebskosten bei Gewerbeobjekt

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
Frist - Abrechnung Betriebskosten bei Gewerbeobjekt

Welche Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gilt bei einem gewerblichen Objekt, wenn im Vertrag nichts explizit erwähnt ist ?

quote:
Über die Betriebskosten wird jährlich abgerechnet.




10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#2
 Von 
guest-12325.04.2010 12:31:35
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 7x hilfreich)

Was genau meinst du?

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Scalar,

Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit zur Erstellung der Abrechnung.

Wirklich ?

Mindestens oder höchstens ?

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2089x hilfreich)

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

§ 556 BGB betrifft nur Wohnraummietverhältnisse.

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2089x hilfreich)

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Weiß keiner so genau. Auf jeden Fall ist es nicht gesetzlich geregelt.
Also genau wie früher bei der Wohnraummiete zählen Verwirkung bzw. Verjährung.

Allerdings wollte das OLG Hamburg schon 1988, daß innerhalb eines Jahres abgerechnet wird.

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2089x hilfreich)

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Wer verkehrt verkehrt, verkehrt verkehrt.

:grins:

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#10
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Im Pachtvertrag steht unter § 4 "Mängel der Mietsache" bspw.

quote:
Pachtminderung und Aufrechnung ggü. dem Pachtanspruch des Verpächters sind ausgeschlossen, soweit die Forderungen des Pächters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


Nehme wir mal an, der Verpächter hat über die Betriebskosten 2005 noch nicht abgerechnet. Dürfte der Pächter nicht die künftigen Vorauszahlungen zurückbehalten ?

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