Frist Betriebskostenabrechnung?

1. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
lesa23
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 15x hilfreich)
Frist Betriebskostenabrechnung?

hallo, ich hab mal ne frage. ich bin mit meiner familie zum 01.11.2006 aus unserer wohnung ausgezogen. nun hab ich heute mal wieder mit dem ehemaligen Vermieter telefoniert weil mir noch ein bestimmter Betrag an Kaution fehlt den er mir noch zahlen muss. Er hatte die Hälfte der Kaution einbehalten um eventuelle Nachzahlungen damit zu verrechnen. Er hatte die Abrechnung angeblich gestern abend fertig und wollte mir diese heute noch zufaxen. bis jetzt hab ich noch kein fax erhalten. nun wollte ich wissen, ob er überhaupt noch einen Anspruch auf eine Nachzahlung hat, da das jahr seit gestern bzw. heute rum ist und ich nach wie vor noch keine Abrechnung habe. (Ich werde eh noch prüfen lassen ob die nachzahlung so stimmt wie er es sagte.)

ich danke im voraus für die Antworten.

liebe grüße
lesa23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die Jahresfrist beginnt erst mit dem Ablauf der Abrechnungsperiode, nicht mit dem Auszug.

Wenn die Abrechnugnsperiode wie üblich mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, dann hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2007 mit der Abrechnung Zeit auch wenn Ihr schon am 01.11.2006 ausgezogen seid.

Eine andere Frage ist, ob er die Kaution auch so lange einbehalten darf, wenn es ihm eigentlich möglich gewesen wäre, die Abrechnung schon früher zu erstellen.

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