Hallo ,
das Thema wurde zwar im Forum behandelt, allerdings ist mir das folgende noch nicht richtig bewusst.
Habe zum 31.05.2014 meine Wohnung gekündigt, heute 05.08.2015 kam eine Nachforderung vom Vermieter, jetzt die Frage Ende der Abrechnungszeitraum dann am 31.12.2014 oder tatsächlich erst am 31.12.2015 ,
Ich bin ja zum 31.05 ordnungsgemäß ausgezogen, somit endet für mich doch der Abrechnungszeitraum am 31.05.2015 oder vertue ich mich?
Danke für eure Antworten
Frist Nebenkosten Abrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn der Abrechnungszeitrum für die Wohnung vor Auszug jeweils ein Kalenderjahr war, so bleibt das auch im Jahr des Auszugs so. Damit können Nebenkostenabrechnungen für 2014 bis Ende 2015 erstellt werden unabhängig davon, wann der Mieter ausgezogen ist.
Wann du ausgezogen bist interessiert nicht. I.d.R. endet der Abrechnungszeitraum am 31.12. eines Jahres, schau in deinen Vertrag, wie es bei euch ist. Erst danach wird die Abrechnung im Laufe des darauffolgenden Jahres gemacht. Die späteste Frist ist dann der 31.12. des darauffolgenden Jahres. Also in deinem Fall der 31.12.2015. Du hast eine anteilige Abrechnung erhalten bis zum 31.05.2014.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Ich bin ja zum 31.05 ordnungsgemäß ausgezogen, somit endet für mich doch der Abrechnungszeitraum am 31.05.2015 oder vertue ich mich?
Ja, du vertust Dich.
Der Abrechnungszeitraum endet immer am Ende des Abrechnungszeitraumes, egal wann Du während des Jahres ausziehst.
Wenn das Ende des Abrechnungszeitraumes der 31.12.2014 ist hat der Vermieter bis zum 31.12.2015 Zeit die Abrechnung zu erstellen und zuzuschicken wenn er eine Nachforderung geltend machen will.
Wann der Mieter während des Abrechnungszeitraumes ein- oder ausgezogen ist spielt keine Rolle.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
25 Antworten