Frist Nebenkostenabrechnung 2005

1. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
MathiasR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist Nebenkostenabrechnung 2005

Hallo! Ein gesundes neues Jahr wünsch ich! Meins hat leider nicht so gut angefangen. Mein Vermieter hat mich mit der Nebenkostenabrechnung 2005 und einer saftigen Nachforderung überrascht ;-)

Daraus resultieren 3 Fragen.

1: Ich weiß, dass mir die Nebenkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum zugestellt werden muss. Am 31.12.2006 habe ich gegen 19.00 Uhr das Haus verlassen. Es lag keine Nebenkostenabrechnung vor. Als ich von den Silvesterfeierlichkeiten zurück kam (am 01.01.2007 3.00 Uhr) lag die Abrechnung vor meiner Tür. Ich bin der Meinung, dass mir damit die Abrechnung nicht fristgerecht zugegangen ist. Ist das korrekt? Mal ganz abgesehen davon, dass ich es von der Art und Weise ziemlich dreist finde einem das einfach vor die Tür zu legen. Und im Streitfall steht sicher Aussage gegen Aussage, da ja nicht mal ein Poststempel drauf ist und ich nicht nachprüfen kann, ob er mir die Abrechnung noch am 31.12.2006 vor die Tür gelegt hat.

2: In dem Mietvertrag sind 88 EUR als Nebenkostenvorauszahlung eingetragen. Darin ist auch mein PKW Stellplatz enthalten. Es ist aber kein separater Preis dafür vereinbart. Mein Vermieter hat jetzt für den Stellplatz 20 EUR pro Monat angesetzt. Kann er dann in dem Fall einfach einen Preis festlegen? Er hätte ja dann auch einen höheren Preis ansetzen können, was automatisch mein Vorauszahlung für die anderen Nebenkosten mindert.

3: In meinen Mietvertrag steht, dass zu meiner Wohnung ein Kellerraum gehört. Als ich vor 2 Jahren eingezogen bin, war dieser noch nicht fertiggestellt. Auf die Frage, wann ich denn endlich meinen Kellerraum nutzen kann, hat mich mein Vermieter immer wieder vertröstet, dass es mit dem Ausbau noch dauert. Ich habe bis heute keinen Kellerraum! Kann ich dafür die Miete mindern? Eventuell auch rückwirkend?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß
Mathias

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo, matthias
.. trotzdem: ein gutes neues jahr :)

zu 1. ein streit über die rechtzeitige zustellung scheint mir riskant - der vm könnte ja auch einen zeugen dafür beibringen. dann bliebe noch die frage, ob wirklich der zeitraum bis 24:00 uhr zur verfügung steht.

zu 2. stellplatz unter nk? scheint mir weder üblich noch zulässig. nk müssten im vertrag gelistet sein. beim stellplatz kann es sich allenfalls um eine nebenabrede handeln, sozusagen um einen zusatzvertrag. auch hier: was steht im vertrag??

zu 3. der fehlende keller mndert sicher den nutzwert der mietsache. insofern ist mietminderung wohl drin. ob rückwirkend habe ich zweifel, zumal du das ja zwei lange jahre akzeptiert hast, oder? vor allem würde ich dem vm eine frist setzen, dir einen vertragsgemäßgen keller zur verfügung zu stellen.

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#2
 Von 
MathiasR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!

1: Werde ich auf jeden Fall näher prüfen, auch wenn du mir nicht viel Hoffnung machst ;-)

2: Im Mietvertrag steht folgendes:

§3 - Miete und Nebenkosten

Die Miete beträgt monatlich kalt 269 EUR.
Neben der Miete sind monatlich 88 EUR zu entrichten für Betriebskostenvorschuss, Heizkostenvorschuss und Stellplatz.

Also wahrscheinlich eine für mich eher negative Formulierung weil sehr offen gehalten. Ich ahne schlimmes ;-) Beim nächsten Mal bin ich schlauer.

3: Genauso werde ich es machen. Ich werde ihn darauf ansprechen. Wenn ich den Keller mit bezahle will ich ihn auch nutzen können. Aber das wird sich eh bald erledigt haben, meine Kündigung ist schon so gut wie geschrieben ;-)

Vielen Dank nochmal!

Gruß
Mathias

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

zu 1.: Der Zugang ist nach meiner Einschätzung nicht rechtzeitig erfolgt. Es reicht nach meiner Kenntnis nicht, wenn der Vermieter beweisen kann,dass er den Brief noch am 31.12. nach 19:00 vor die Tür gelegt hat.

Er durfte nicht davon ausgehen, dass Du danach noch nachschaust, ob etwa ein Brief vor der Tür liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Zu 1: Bin der gleichen Meinung wie hh. Selbst wenn der VM einen Zeugen benennen kann, kann er nicht erwarten, dass Du am 31.12. nachts noch fündig wirst!
Anders wäre es, wenn er den Brief (evtl. unter Zeugen) an Dich übergeben hätte.


Zu 3 : Eine Mietminderung ist auf jeden Fall
angebracht. Allerdings kann sich hier Gutmütigkeit, bzw. Deine lange Geduld nachteilig auswirken. Wenn Mängel da sind, muss man schnell reagieren und auf Abhilfe drängen (besser schriftlich), Termin setzen, zu langes Warten kann als Akzeptanz der Situatiion ausgelegt werden.
Rückwirkend ist aus gleichem Grund recht aussichtslos.

Also jetzt Frist setzen, abwarten, und wenn nichts passiert, Miete mindern:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MathiasR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich doch schon gut an, was Punkt 1 und damit die wichtigste Frage angeht. Damit wäre die Frist verstrichen und er kann keine Nachzahlung mehr verlangen.
Ganz nebenbei scheint mir die Abrechnung auch nicht korrekt zu sein.

Ein Beispiel: Für den Winterdienst hat er über 1.000 EUR angesetzt. Also da könnte man schon jemand für 2 Wochen als Vollzeitschneeschieber engagieren, der 8 Stunden am Tag nichts anderes macht als vor unserem Haus den Schnee zu beseitigen. Ich wohne aber nicht in Sibirien oder auf nem Gletscher ;-) Außerdem macht er den Winterdienst selbst und kann dann soweit ich weiß seine Arbeitsleistung nicht in Rechnung stellen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich gegen die Abrechnung Widerspruch einlegen soll, da ich sie ja aufgrund der zu späten Übermittlung eh als unwirksam erachte. Stelle ich mir damit eventuell selbst ein Bein, weil ich sie damit indirekt akzeptiere aber als falsch betrachte? Oder soll ich ihn lieber nur davon in Kenntnis setzen, dass die Übermittlung der Abrechnung zu spät erfolgt ist und ich deshalb nicht zahlen werde?

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe, ihr habt mir schon sehr geholfen.

-- Editiert von MathiasR am 02.01.2007 21:24:12

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#6
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RA Wangemann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Ratsuchender,

die Frist dürfte durch den Vermieter eingehalten sein, da sie aufgrund der Feiertage erst am Dienstag, den 2.01.07 abläuft. Dies ist leider die herrschende Rechtsprechung im Hinblick auf § 566 III iVm § 193 BGB . Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung derzeit umstritten, ob Zugang (zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten) oder bloßer Eingang (nachts um 2400 Uhr) ausreichen soll.

Bei Fragen bitte ich um eine kurze Email.

-----------------
"Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Björn Hendrik Wangemann
(Rechtsanwalt)
______"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Dies würde ich nicht so sehen, haben Sie hierzu einen Link, wo man das nachlesen kann? Sich nur auf die Feiertage zu berufen kann unmöglich sein, da es dem VM durchaus zuzumuten ist, innerhalb eines Jahres abzurechnen. Ausserdem ist der 01.01. gar nicht mehr mitzurechnen, da an diesem Tag auf jeden Fall schon verjährt. Irgendetwas kann hier nicht stimmen.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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