Frist Nebenkostenabrechnung - Abrechnungszeitraum

18. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
teka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist Nebenkostenabrechnung - Abrechnungszeitraum

Hallo!
Am 21.9.2006 habe ich eine Nebekostenabrechnung meines Vermieters erhalten.
Im Betreff des Anschreibens steht:

"Nebenostenabrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005. - Ihr Abrechnungszeitraum: 1.1.2005-30.4.2005"

Auf den einzelnen Abrechnungen steht: "Betriebskostenabrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005"

Welcher zeitraum ist nun für die 12-Monatsfrist aus § 556 Abs. 3 S. 2 BGB maßgeblich? Muss ich zahlen?

Vielen Dank!



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Der da:

quote:
Betriebskostenabrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005


Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ja! Der Abrechnungszeitraum ist bei dir das Kalenderjahr. Ich vermute, dass du nur bis 30.04.2005 in der Wohnung gewohnt hast, daher der unterschiedliche Abrechnungszeitraum für dich.

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 muss bis 31.12.2006 beim Mieter sein.

Dies ist geschehen. Daher musst du eine evtl. Nachzahlung an den Vermieter entrichten - außer du hast andere begründete Einwände (falsch abgerechnet o.ä.)

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 18.12.2006 16:56:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Du bist wahrscheinlich am 30.04.2005 ausgezogen.

Der Abrechnungszeitraum lief jedoch bis zum 31.12.2005. Maßgebend für die 12-monatige Frist ist der Abrechnungszeitraum, so dass die Abrechnung noch rechtzeitig erfolgt ist. Der Vermieter hätte sich sogar noch bis zum 31.12. Zeit lassen können.

Dass der Vermieter nun den Zeitraum bis zum 30.04. auch als Abrechnungszeitraum bezeichnet hat, sorgt natürlich für Verwirrung, ändert jedoch nichts an der Sachlage.

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