Hallo!
Am 21.9.2006 habe ich eine Nebekostenabrechnung meines Vermieters erhalten.
Im Betreff des Anschreibens steht:
"Nebenostenabrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005. - Ihr Abrechnungszeitraum: 1.1.2005-30.4.2005"
Auf den einzelnen Abrechnungen steht: "Betriebskostenabrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005"
Welcher zeitraum ist nun für die 12-Monatsfrist aus § 556 Abs. 3 S. 2 BGB
maßgeblich? Muss ich zahlen?
Vielen Dank!
Frist Nebenkostenabrechnung - Abrechnungszeitraum
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Der da:
quote:
Betriebskostenabrechnung vom 1.1.2005-31.12.2005
Gruss
CAM
Ja! Der Abrechnungszeitraum ist bei dir das Kalenderjahr. Ich vermute, dass du nur bis 30.04.2005 in der Wohnung gewohnt hast, daher der unterschiedliche Abrechnungszeitraum für dich.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 muss bis 31.12.2006 beim Mieter sein.
Dies ist geschehen. Daher musst du eine evtl. Nachzahlung an den Vermieter entrichten - außer du hast andere begründete Einwände (falsch abgerechnet o.ä.)
-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
-- Editiert von Astrid Helen am 18.12.2006 16:56:41
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Du bist wahrscheinlich am 30.04.2005 ausgezogen.
Der Abrechnungszeitraum lief jedoch bis zum 31.12.2005. Maßgebend für die 12-monatige Frist ist der Abrechnungszeitraum, so dass die Abrechnung noch rechtzeitig erfolgt ist. Der Vermieter hätte sich sogar noch bis zum 31.12. Zeit lassen können.
Dass der Vermieter nun den Zeitraum bis zum 30.04. auch als Abrechnungszeitraum bezeichnet hat, sorgt natürlich für Verwirrung, ändert jedoch nichts an der Sachlage.
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