Frist Nebenkostenabrechnung - Sind 7 Monate zu spät?

30. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
ernesto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist Nebenkostenabrechnung - Sind 7 Monate zu spät?

Hallo zusammen,

wenn eine Untermietvertrag zum 01.12.2004 gekündigt wurde. Der Untermieter dann noch 1 Woche länger in der Wohnung geblieben ist (Nach Absprache mit dem Vermieter)

Der Vermieter die Kaution als Sicherung für die später folgende Nebenkostenabrechnung einbehalten hat.

Bis wann muss dann die Nebenkostenabrechnung gestellt werden, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden? Sind 7 Monate zu spät?

Wäre echt super, wenn ich jemand kurzfristig die aktuellen Paragraphen oder so zur Verfügung hätte.

Vielen Dank
Gruß Ernesto




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1284 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo,

die gesetzlichen Fristen finden Sie in § 556 Abs. 3 S. 2 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. <hr size=1 noshade>


MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 301.020 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.857 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.