Hallo zusammen,
wenn eine Untermietvertrag zum 01.12.2004 gekündigt wurde. Der Untermieter dann noch 1 Woche länger in der Wohnung geblieben ist (Nach Absprache mit dem Vermieter)
Der Vermieter die Kaution als Sicherung für die später folgende Nebenkostenabrechnung einbehalten hat.
Bis wann muss dann die Nebenkostenabrechnung gestellt werden, damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden? Sind 7 Monate zu spät?
Wäre echt super, wenn ich jemand kurzfristig die aktuellen Paragraphen oder so zur Verfügung hätte.
Vielen Dank
Gruß Ernesto
Frist Nebenkostenabrechnung - Sind 7 Monate zu spät?
30. Juni 2005
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Frage vom 30. Juni 2005 | 18:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist Nebenkostenabrechnung - Sind 7 Monate zu spät?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2005 | 18:51
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo,
die gesetzlichen Fristen finden Sie in § 556 Abs. 3 S. 2 BGB
.
quote:<hr size=1 noshade>Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. <hr size=1 noshade>
MfG Gruwo
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