Hallo,
ich bin im letzten Jahr zum 31.05.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Gilt für die Frist der Zustellung der Nebenkostenabrechnung für mich dann der Abrechnungszeitraum bis zum 31.05.2010 oder gilt trotzdem das ganze Jahr 2010 als Zeitraum?
Lg Claudi
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Frist Nebenkostenabrechnung nach Auszug
27. Juni 2011
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Frage vom 27. Juni 2011 | 22:27
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Frist Nebenkostenabrechnung nach Auszug
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#1
Antwort vom 27. Juni 2011 | 22:36
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 357x hilfreich)
IdR das ganze Jahr 2010.
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#2
Antwort vom 27. Juni 2011 | 22:41
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort. Das bedeutet, der ehemalige Vermieter hat die Frist zur Zustellung der Nebenkostenabrechnung bis Ende 2011?
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#3
Antwort vom 27. Juni 2011 | 22:57
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 357x hilfreich)
Ja.
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