Frist Nebenkostenabrechnung nach Auszug

27. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
ABC2018
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Frist Nebenkostenabrechnung nach Auszug

Hallo,
ich bin im letzten Jahr zum 31.05.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Gilt für die Frist der Zustellung der Nebenkostenabrechnung für mich dann der Abrechnungszeitraum bis zum 31.05.2010 oder gilt trotzdem das ganze Jahr 2010 als Zeitraum?

Lg Claudi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

IdR das ganze Jahr 2010.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ABC2018
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das bedeutet, der ehemalige Vermieter hat die Frist zur Zustellung der Nebenkostenabrechnung bis Ende 2011?



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

Ja.



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