Frist Zustimmungserklärung

13. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schnatti7
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)
Frist Zustimmungserklärung

Hallo!

Am 2.2.2013 Zugang ein NEUES Mieterhöhungschreiben,weil das 1.unwirksam war(und da auch die Frist falsch angegeben war nicht neue Miete ab dem 1.3.2012,sondern erst ab 1.10.2012,weil keine Modernisierungsankündigung erfolgte)

Geschrieben wurde es vom Anwalt am 28.1.2013.
Anwalt fordert Mieterhöhung ab dem 1.3.2013 sowie die Zustimmungserklärung bis zum 15.1.2013. ( so schreibt der Anwalt :Mandantschaft wäre entgegenkommender Weise bereit,die Erhöhung erst zum 1.3.2013 greifen zu lassen,sofern die entsprechende Zustimmungserklärung bis zum 15.3.2013 erfolgt)
Frage :
Bis 15.1. Zustimmungerklärung ist doch nicht richtig,sowie der 1.3.2013.

Vielen Dank!

Lg.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Schnatti7,

mit Ihrem zweiten Beitrag zum gleichen Thema wird es etwas verwirrend.

Eine Mieterhöhungsbegehren nach § 559 BGB erfordert keine Zustimmung des Mieters.

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#2
 Von 
Schnatti7
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo!
Ja bitte Entschuldigen Sie.Ich wollte mich nur nochmal absichern.

Es geht mir jetzt nur darum,ob die andren beiden Mieter die keinen Anwalt haben bis Freitag sich beim Anwalt des V. melden müssen.
Weil ich meinen Anwalt erst am Montag sprechen kann. Ich erfahre das dann später noch. Da ist doch beim Mieterverein was schief gelaufen ,wegen dem Telefonat.
Ich denke auch wir haben ja eh wieder neue Frist zur Zustimmung oder auch Widerspruch oder wie Sie auch mir schreiben,müssen wir gar nix machen,dann muss der V. klagen.

Vielen Dank nochmal.

Lg.


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