Hallo zusammen!
Wir haben eine Mieterhöhung (Anpassung an Mietspiegel) erhalten, jedoch wurde unsere Mietminderung (prozentual) nicht angepasst. Nach Widerspruch haben wir das ursprüngliche Schreiben einfach mit handschriftlicher Änderung erneut zugesendet bekommen. Das Datum des Schreibens wie die Fristen wurden nicht geändert. Die Mietminderung wird zum 01.09 verlangt; Das neue Schreiben erst am 02.09 (Poststempel) abgeschickt.
Ist das rechtens oder muss der Vermieter uns eine neue Frist einräumen? Wenn eine neue Frist eingeräumt werden muss, ab wann muss die gegeben werden? Ab Widerspruch oder erstellen des neuen Schreibens?
Vielen Dank für Antworten!
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Frist bei Mieterhöhung (Angleichung Mietspiegel)
30. September 2009
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Frage vom 30. September 2009 | 12:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist bei Mieterhöhung (Angleichung Mietspiegel)
#1
Antwort vom 30. September 2009 | 12:46
Von
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#2
Antwort vom 10. Oktober 2009 | 15:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber die Mietminderung wurde bei der Berechnung der Gesamtmiete ja mit aufgeführt, allerdings eben zu gering berücksichtigt.
Hätten wir die Mieterhöhung angenommen, hätten wir die flasche Mietminderung ebenfalls akzeptiert.
Kann dann wirklich eine Forderung zum 01.09 verlangt werden, wenn das korrigierte Schreiben erst zum 02.09 abgeschickt wurde?
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2009 | 16:40
Von
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#4
Antwort vom 10. Oktober 2009 | 18:00
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#5
Antwort vom 10. Oktober 2009 | 18:02
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#6
Antwort vom 10. Oktober 2009 | 18:13
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#7
Antwort vom 10. Oktober 2009 | 18:25
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#8
Antwort vom 10. Oktober 2009 | 18:44
Von
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#9
Antwort vom 20. Oktober 2009 | 18:05
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