Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Wochen ein Schreiben erhalten, dass ich ab dem 22.05 mit einer FRISTLOSEN Kündigung rechnen muss, wenn ich meinen Studentenausweis nicht einreiche.
Ich habe ihn nicht eingereicht (Studiumsabbruch).
Die Miete für den Monat 5 hatte ich bereits entrichtet. Somit bin ich davon ausgegangen, dass ich zum 01.06 die Wohnung räumen muss.
Jetzt habe ich einen Brief erhalten, dass ich erst zum 30.08 gekündigt bin. Hat der Vermieter das Recht, mir eine fristlose Kündigung anzudrohen und dennoch eine Frist von 3 Monaten azusetzen?
Ich hoffe ich habe das Problem deutlich genug dargestellt.
Danke für die Hilfe!
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Frist bei angedrohter fristloser Kündigung trotzdem drei Monate?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sicher, er hat ja nicht fristlos gekündigt, sondern damit nur gedroht. Selbst wenn er gesagt hätte, dass er "hiermit fristlos kündigt" wäre das nicht wirksam gewesen, da eine Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen muß.
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Danke für deine schnelle Hilfe!
Ich war nur verwirrt, da selbst die offizielle Kündigung als "fristlose Kündigung" nach Paragraph XY ausgezeichnet ist und es für mich nach einem Widerspruch klingt, eine Frist bei einer fristlosen Kündigung zu erhalten. Aber solange es rechtens ist, solls eben so sein.
Danke dir!
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-- Editiert SamiSam am 03.06.2013 14:06
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Fristlos bedeutet Kündigung erhalten und sofort raus aus der Wohnung. Also quasi mit der Kündigung in der Hand anfangen zu packen.
In der Realität gehen Gerichte meist nur von 7-14 Tagen "Gnadenfrist" bei Wohnungen aus.
Wenn er nun noch eine mehrmonatige Räumungsfrist einräumt ist da doch sehr kulant.
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