Frist beim Miete zahlen

30. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
baju1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist beim Miete zahlen

Wenn ein Mieter seine Wohnung zum 31.06.2004 gekündigt hat und die Kündigung bestätigt ist. Ausgezogen ist er auch schon. Die letzte Miete aber noch nicht bezahlt ist, wie lange kann der Vermieter diese einfordern. Gibt es eine bestimmte Frist oder kann er sich auch noch ein halbes Jahr später melden und das Geld einfordern. In der Zwischenzeit wurde auch keine Mahnung geschrieben.
Danke für die Antworten
Bastian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB 3 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wenn ein Mietanspruch also im Sommer 2004 entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2004 und endet 3 Jahre später am 31.12.2007, auch ganz ohne Mahnung.

MfG
Klaus

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Und Verzugszinsen kommen noch hinzu.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bei Mietzahlungen ist keine Mahnung erforderlich. Da es eine wiederkehrende Zahlung ist, gerät der Mieter direkt in Verzug und das bedeutet, dass der Vermieter ohne weitere Ankündigung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen kann. Dafür kann er auch einen Anwalt beauftragen.

Die damit verbundenen Kosten hat ebenfalls der Mieter zu tragen.

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