Wenn ein Mieter seine Wohnung zum 31.06.2004 gekündigt hat und die Kündigung bestätigt ist. Ausgezogen ist er auch schon. Die letzte Miete aber noch nicht bezahlt ist, wie lange kann der Vermieter diese einfordern. Gibt es eine bestimmte Frist oder kann er sich auch noch ein halbes Jahr später melden und das Geld einfordern. In der Zwischenzeit wurde auch keine Mahnung geschrieben.
Danke für die Antworten
Bastian
Frist beim Miete zahlen
Fragen zur Miete?
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Hallo,
die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB
3 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 BGB
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Wenn ein Mietanspruch also im Sommer 2004 entstanden ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2004 und endet 3 Jahre später am 31.12.2007, auch ganz ohne Mahnung.
MfG
Klaus
Und Verzugszinsen kommen noch hinzu.
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Bei Mietzahlungen ist keine Mahnung erforderlich. Da es eine wiederkehrende Zahlung ist, gerät der Mieter direkt in Verzug und das bedeutet, dass der Vermieter ohne weitere Ankündigung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen kann. Dafür kann er auch einen Anwalt beauftragen.
Die damit verbundenen Kosten hat ebenfalls der Mieter zu tragen.
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