Frist der Kaution

11. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nanc
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Frist der Kaution

Hallo,

wir hatten eine Mietwohnung und sind dort vor genau 2 Monaten ausgezogen. Wir haben teilrenoviert (Wände gestrichen) und die Wohnung sauber hinterlassen. Meine Frage ist nun, wie lange kann sich der Vermieter denn zeit lassen mit der Rückgabe der Kaution? Als ich vor kurzem nachfragte kam immer nur, er muß noch die Nebenkosten erstellen und so weiter? Aber 2 Monate? Hat er nicht auch ne gewisse Frist einzuhalten? Ich hoffe jemand kann meine Frage beantworten.

Vielen Dank

Viele Grüße Nanc

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monate ohne Begründung zurückhalten.

Wenn es allerdings nur um die NK-Abrechnung geht, ist das Zurückhalten des gesamten Betrags natürlich übertrieben. Üblich ist, dass ein Teilbetrag, der der Höhe der letzten NK-Nachzahlung entspricht, zurückgehalten und der Rest ausbezahlt wird. Vor Ablauf der 6 Monate kannst du aber wohl nicht viel ausrichten.

Gruß karamel

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#2
 Von 
upb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Abrechnungsfrist beträgt m a x i m a l sechs Monate. Wenn vorher feststeht, dass keine Ansprüche bestehen (z.B. Übergabeprotokoll bescheinigt ordnungsgemäße Rückgabe) dann Anspruch auch schon vorher fällig.

Wegen Nebenkosten kann anteilig Kaution zurückbehalten werden wenn Vermieter darlegt, dass NAchzahlungsbetrag in Betracht kommt. Berechnung üblicherweise: NK der letzten Abrechnung zzgl ca 10-15% Sicherheitszuschlag) Diesen betrag geteilt durch 12 (=Monate) multipliziert mit den Monaten, die man in der lfd Abrechnungsperiode dort gewohnt hat abzüglich der in diese Persiode geleisteten Vorauszahlungen. Das ist dann der Betrag der aufgerundet noch zurückbehalten werden kann (OLG Karlsruhe WuM 1987, 156; OLG hamburg DWW 1988, 42; OLG Düsseldorf GE 2000, 343).

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