Frist für Nebenkostenrückzahlung

9. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
anvil99
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Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
Frist für Nebenkostenrückzahlung

Hallo...

ich habe heute(09.06.08) von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2007 bekommen.
Laut der Abrechnung beträgt mein Guthaben 584 Euro. Mein Vermieter will das aber erst Mitte August überweisen, also in mehr als 2 Monaten.
Darf er das Geld so lange einbehalten oder gibt es Fristen, in denen es erstattet werden muss.
Ich seh gar nicht ein, ihm mein Geld noch länger zinslos zur Verfügung zu stellen.

Danke schonmal für Antworten.

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40 Antworten
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#1
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guest123-2122
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#2
 Von 
guest123-2125
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#3
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Es geht weder darum, was andere Mieter machen, noch darum, wie lange er Zeit gehabt hätte.
Ich wollte wissen, ob es eine Frist gibt, ich will mein Geld nämlich nicht erst in 2 Monaten.
Ich hatte bei google mehrere Beiträge gefunden, in denen stand, das der Vermieter max. 4 Wochen Zeit hat, die waren allerdings aus 2005, daher wollte ich das nochmal genau wissen.

-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 16:20:53

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#5
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Forenbeiträge waren aus 2005, soll heißen das die Gesetze im Jahre 2008 schon wieder andere sein können.
Daher wollte ich wissen, ob vielleicht jemand weiss, ob es eine Frist gibt, in der die Rückzahlungen zu erstatten sind.

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2126
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#8
 Von 
guest123-2122
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Student
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#9
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#10
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein ich wohne noch da.
Mein Vermieter ist ja auch echt nett und ich will mirs bei ihm auch nicht verscherzen, aber ich sehe echt nicht ein, ihm das Geld noch länger als nötig zu überlassen.

Danke Eichhörnchen2, sowas wollt ich hören:)
Hab mir schon gedacht das die ersten Antworten von Vermietern kommen.

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#11
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

...will mirs bei ihm auch nicht verscherzen...
Dann würde ich ihn wegen 5 EUR Zinsen sofort verklagen. :bang:

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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#13
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

>Frist für Nebenkostenrückzahlung

...will mirs bei ihm auch nicht verscherzen...
Dann würde ich ihn wegen 5 EUR Zinsen sofort verklagen.
von ah_xy - 09.06.2008 18:00:41

Lies, bevor du schreibst. Waren alle deiner 1145 Beiträge so sinnfrei?
Ich möchte lediglich mein Geld, welches ich zuviel bezahlt habe, zurück.
Und zwar nicht erst in 2 Monaten.
Ich wollte meinen Vermieter überhaupt nicht verklagen, ich habe auch keine lust dir, wo du das ja scheinbar eh nicht verstehst, nochmal zu erklären, die, die es verstanden haben, haben mir eine verwertbare Antwort gegeben.

-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 18:09:38

-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 18:10:23

-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 18:11:36

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#14
 Von 
guest123-2122
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Student
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#15
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

??? Bisher ging es dir um einen zinsfreien Kredit. Bei 548 EUR, saftigen 5% , schon gut hoch, auf 2 Monate, wären das knapp 5 EUR.

Warum antwortest du eigentlich auf Beiträge, die scheinbar sinnfrei sind?

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#16
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2122
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Student
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#18
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ anvil...

aber es is nunmal so, dass man nicht immer das liest, was man LESEN WILL. ich schrieb schonmal in einem anderen thread, dass fragesteller leider tatsachen weglassen, lügen, etwas behaupten was nicht so ist, nur um antworten zu bekommen man hören will und nix anderes.

morthi und die anderen vm wissen schon wie der hase läuft und denken sich ihr teil, dass wohl wieder was verheimlicht wird und so nicht den tatsachen entspricht.

natürlich kann man verstehen, dass du dein geld haben willst, sehe ich ein. wäre auch nicht scharf drauf, dass andere mit meinem geld (aber 500 eur sind lächerlich bei dem zinsatz) arbeiten.

hat er begründet warum er erst dann zahlen will? er waird ja nicht gesagt haben OHNE grund erst im august oder?

wenn es nur eine fadenscheinige ausrede ist, die tatsachen kennen wir nicht, würde ich ein schreiben aufsetzen und nett darum bitten, es doch zeitnah zu zahlen. freunlichkeit zahlt sich immer aus. so dann seknst du noch deine nebenkostenzahlungen, wie schon gesagt wurde, um den zu erstattenden betrag plus 5-7 prozentpunkte, danach wird es den streit nicht mehr geben und alle sind glücklich.

keiner hat geld zu verschenken, auch du nicht, dir steht es zu. war denn dein zahlungsverhalten IMMER korrekt oder musste auch vm mal auf sein geld warten wegen welchem grund auch immer? nur wenn du korrekt gehandelt und immer sofort gezahlt hast, kannst du anspruch erheben auch korrekt behandelt zu werden. so sehen es leider einige nicht und zahlen die miete nicht pünktlich, kommen mit den nebenkosten in verzug uvm wollen aber zeitgleich ihre ansprüche am besten gestern schon auf dem konto haben.

paddy

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#19
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

die, die es verstanden haben, haben mir eine verwertbare Antwort gegeben.

Verdammt, muß ich überlesen haben.

von The user formerly known as Morthingale - 09.06.2008 18:16:24
----------------------------
für mich waren da einige Antworten nützlich und darum gehts hier ja.


Ja mein Zahlungsverhalten war IMMER korrekt.
Ein Grund, warum er erst Mitte August zahlen will, ist mir aus der Abrechnung nicht ersichtlich. Es steht so auf der Nebenkostenabrechnung, dass die Auszahlung der Guthaben bzw. die Einzüge Mitte August getätigt wird.
Ich versuche hier nicht zu tricksen oder sonstwas zu verheimlichen.

Ich will dafür auch keine Zinsen von ihm haben, ich wollte nur sagen, dass es für den VM ja quasi ein zinsloses Darlehen ist. Hast du es jetzt verstanden ah_xy?

Mich würde es ja auch nicht stören, wenn die Abrechnung erst Weihnachten kommt, wär dann halt so, dann würde ich aber auch nicht bis Februar auf mein Geld warten wollen.



-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 19:32:13

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#20
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#21
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Guthaben bzw. die Einzüge

Zinsloses Darlehn ? Die Einzüge dürften da schon einen Kompensationseffekt haben.

Mich würde es ja auch nicht stören, wenn die Abrechnung erst Weihnachten kommt

Selbst wenn ein Guthaben dann in bar dabeiliegen würde, wäre das immer noch vier Monate später als jetzt geplant ist.

-------------------------------

Bitte Junge, lies doch die anderen Beiträge auch.
Das mit Weihnachten war auf die zukünftigen NK-Abrechnungen bezogen, wie du in Eichhörnchen2's Beitrag lesen kannst.
Ist der immer so??
Vor allem stellt sich mir die Frage, was bezweckst du damit?

Such dir doch im Forum mal ein Thema, zu dem du wirklich was sagen kannst.
Deine Beiträge werd ich jetzt mal gepflegt ignorieren.

-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 20:13:49

-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 20:14:14

-- Editiert von anvil99 am 09.06.2008 20:14:43

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#22
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#23
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

...dass es für den VM ja quasi ein zinsloses Darlehen ist. Hast du es jetzt verstanden ah_xy?...
Nein. Dich stört nur, dass der Vermieter ein zinsloses Darlehen hat. Deine 5 EUR sind dir aber egal. Logisch. :???:

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#24
 Von 
anvil99
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)



Mich stört, dass ich noch zwei Monate auf mein Geld warten soll, obwohl die Abrechnung erstellt ist. Wenn du es so dicke hast und halt auf dein Geld warten möchtest, dann bitte, mach das.

Wie auch immer, ich schicke ihm heute eine Zahlungsaufforderung.
Achso ja, die Nebenkostenrückzahlung durfte nur so hoch sein, weil ich 2007 ein halbes Jahr nicht im Lande war, daher will ich die NK lieber nicht senken.

Danke nochmal an alle, die sich mit sinnvollen Beiträgen beteiligt haben.

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#25
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

ich glaub es ist alles gesagt oder?? recht habenund recht bekommen sind immer 2 paar schuhe...immerhin gewährt der vm auch schuldnern ein zahlungsziehl von 2 monaten...also nix mit unfair!!!

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#26
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#27
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#28
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@eichhörnchen

es wurde doch ganz klar geschrieben, dass erstattungen UND nachzahlungen das zahlungsziel von 2 monaten haben, also august.

es war doch keine rede davon, dass nur der TE angeschrieben wurde. ich gehe mal davon aus, dass alle die abrechnungen bekommen. also auch die, die nachzahlen werden müssen und diese habe ja auch 2 monate zeit ihre schulden zu begleichen. daher sehe ich daran nix unfaires seitens des vm.

ich stehe na nun nicht, gerade als mieter, auf seite des vm. aber in diesem fall sehe ich keine benachteiligung.

evtl. lässt sich aber alles in ruhe klären. einfach mal lieb nachfragen und sagen, dass du das geld dringend benötigst. du sagst ja selbst, der vm wäre sont soweit ok und dann lässt er auch bestimmt mit sich reden.

selbst wenn du dagegen angehen willst, wird eine gerichtliche klärung in dieser sache, evtl nur mahnbescheid etc., länger dauern als bis august. also hast du damit nix gewonnen.

offtopic:

man meine rechtschreibung lässt heute morgen auch zu wünschen übrig...ziehl...lach. soll natürlich ziel heissen.

paddy

ps. frage mich natürlich, was die fortführende diskussion noch bringen soll. auf einen nenner wirst du jetzt eh nicht mehr kommen und alle relevanten infos dürften genannt sein.
________________________________

-- Editiert von paddy1977 am 10.06.2008 09:50:58

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#29
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#30
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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