Frist für Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch

26. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)
Frist für Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch

Hallo,

mein Vermieter hatte meine Wohnung mehrmals ohne mein Wissen und Zustimmung in meiner Abwesenheit betreten.

Es lag weder ein Notfall vor, noch hätte er nicht gewusst, wo ich erreichbar bin, um mich zwecks Betretung zu informieren.
Er tat dies leider auch noch mit nun klar werdenden betrügerischen Absichten.

Seine unerlaubten Besuche liegen ca. 6 Wochen zurück.
Gibt es eine Frist, ihn wegen Hausfriedensbruch zu verklagen?
Wenn ja, wann verstreicht diese Frist

Danke für Eure Hinweise







Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Kannst Du beweisen, dass der VM unerlaubt die Wohnung betreten hat? Und wie konnte er das? Hat er einen Schlüssel? Warum?

24x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

Nunja, er MUSS doch wohl die Wohnung betreten haben, denn "der" Nachmieter( .... oder die potentiellen, welche sich die Wohnung ansahen) wird die Wohnung doch nicht "blind" gemietet haben, ohne sie sich anzusehen. Oder?

Der Nachmieter wusste ja auch, wie die Waschmaschine und Küche aussah, die er gern
kaufen wollte... und welche ich ihm dann zu einem gewissen Preis überließ.

Zum anderen legte ich einen Kugelschreiber hinter die Eingangsstür.
Demnach war die Wohnung mindestens 4x betreten worden (!)


2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...natürlich hatte er einen Schlüssel!
Und niemand anderes als der Vermieter und ich hatte einen Schlüssel.
In reellem gegenseitigem Vertrauen ist das üblich,
denn es kann in der Tat ein Notfall eintreten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

Ok, ich wiederhole die Frage nocheinmal, Nina... nicht ICH will ihm eine FRIST nennen...
sondern ich möchte hier und unter meiner Frage gern wissen,
in welchem Zeitraum die Frist verstreicht,
ihn WEGEN HAUSFRIEDENSBRUCH anzuzeigen

Vielen Dank für eine Antwort

13x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)




-- Editiert von studi12 am 27.09.2008 02:11:11

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

auch das "Warum" ist einfach erklärt, Dinsch:
Er wollte ohne mein Beisein dem Nachmieter irgendwelche "Geschichten" erzählen.
Zu einem Badezimmer, auf dessen Verfall er seit 5 Jahren wiederholt hingewiesen wurde...

also, hast Du irgendwelche konkreten Daten zur angefragten Frist?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn Du den potentiellen Nachmieter als Zeugen nennen kannst, dann kannst Du Anzeige erstatten. Eine Frist dafür ist nach 6 Wochen sicher nicht abgelaufen.

Ansonsten frag im Forum für Strafrecht nach ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

verstehe nicht ganz, welche Alternative Du meinst, "TheUserFormerly"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ studi12:

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, die Tat kann strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn man einen StrafANTRAG bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellt.

Die Frist hierfür beträgt ab der Tat 3 Monate (§ 77b StGB )

Selbst verklagen kannst du ihn (strafrechtlich) nicht. Du kannst nur eine Strafanzeige, bzw den oben genannten Strafantrag stellen.

Im Ergebnis wird da wohl nichts bei raus kommen. Allerdings wird der Vermieter zumindest mal ein polizeiliches Schreiben bzw. einen Anhörungsbogen kriegen. Vielleicht reicht das ja schon.
Beweise brauchst du selber keine. Das Sammeln von Beweisen ist nicht deine Aufgabe, sondern die dr Polizei. Und die hat ja ein Beweismittel: Nämlich dich selbst! Du bist nämlich ein möglicher Zeugenbeweis.

Ich vermute, das verfahren wird dann möglicherweise wegen geringfügigkeit eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen. Strafrechtliche Privatklage ist aber nicht empfehlenswert, da es mit Kosten und Mühe verbunden ist.

Zivilrechtlich könntest Du ihn selbst auf Unterlassen verklagen. Das ist aber nicht empfehlenswert, weil du hierfür tatsächlich eigene Beweise bräuchtest, und außerdem erstmal mit den Kosten in Vorkasse treten müsstest.

Daher: Innerhalb von 3 Monaten Strafanzeige/Strafantrag stellen.



@ all: Ihr solltet Euch alle mal schämen, hier auf glasklare Frage einen derartigen Zirkus zu veranstalten. Etliche unter Euch hätten ohne Probleme die Antwort geben können. Aber anstatt dies zu tun, wird nur dummes Zeug geredet. Das ist echt eine Schande. :kotz: :kotz: :kotz:






-- Editiert von justice005 am 27.09.2008 14:35:51

5x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

...sehr vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, Justice




0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Aussichten stehen selbstverständlich schlecht, wenn ich nur mich selbst als Zeugen angebe :crazy:

Kann jedoch ein neutraler Zeuge bezeugen, dass der Vermieter Hausfriedensbruch begangen hat, stehen die Chancen viel höher, dass der Vermieter dafür bestraft wird.

Kleiner Tip am Rande... Die Basis für die Verhandlung der anderen Schwierigkeiten mit dem Vermieter könnte somit einfacher werden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Aber kein Neutraler


Unsinn. Die Zeugenaussage des Opfers einer Straftat reicht häufig auf, einen Straftäter zu verurteilen, jedenfalls dann, wenn die Zeugenaussage glaubwürdig ist.
Der Zeuge steht schließlich unter wahrheitspflicht. Eine Falschaussage würde sehr hart bestraft.

quote:
Warum, weil hier mal wieder einer seinen VM als Kriminellen abstempeln will


Hausfriedensbruch ist eine Straftat. Punkt. Das hat nichts mit abstempeln etc. zu tun.

quote:
Vertrittst Du jetzt Bernie?


Das ist noch größerer Unsin. Der wurde schließlich völlig zurecht gefeuert und ich will mit diesem auch nicht verglichen werden.


Mir geht es nur darum, hier tatsächlich den Fragestellern zu helfen, egal ob es Mieter Vermieter oder sonstjemand ist.

Wenn hier ein Vermieter über Mietnomaden klagt, dann helfe ich diesem ebenso wie einem Mieter, der von seinem Vermieter übers Ohr gehauen wird. Wäre schön, wenn auch andere hier diese Einstellung hätten.


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
gerichtsfeste Zeugen.


Welcher Zeuge sollte denn bestätigen können, dass der Vermieter nicht in der Wohnung war? Das könnte möglicherweise ein Leibwächter, der den Vermieter über Wochen hinweg 24 Stunden pro Tag im Auge gehabt hat. Dass es so einen Zeugen gibt ist unwahrscheinlich.

Üblicherweise gibt es nur Zeugen die etwas gesehen haben. Es gibt aber keine Zeugen, die bezeugen können, etwas nicht gesehen zu haben.

Darüber hinaus ist die Diskussion eh hypothetisch, da es soweit nicht kommen wird.






-- Editiert von justice005 am 27.09.2008 14:57:24

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

@aabb
... oder die Polizei bekommt zusätzlich die Festplatte
(Ich packe schonmal das Rechnergehäuse und die defekten Bauteile fein säuberlich in
KU-Tüten ein)
...wer weiß, wofür das gut sein könnte

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Woher weißt Du das?


Das habe ich mal daraus gefolgert, dass er von der Liste der teilnehmenden Anwälte bei frag-einen-anwalt.de verschwunden ist und alle seine gegebenen Antworten auch weg sind.

Da gibt es wohl keine andere Erklärung...


quote:
Genau das ist in diesem Forum eben nicht zu erkennen!!!


Ja leider nicht! Esist auch nicht so, dass ich besonders Mieterfreundlich wäre. Ich stelle lediglich die tatsächliche Rechtslage dar. Man muss auch bedenken, dass hier in dem kostenlosen Forum sich hauptsächlich Mieter mit Ihren Problemen melden und seltener die Vermieter.

Daher sind die Antworten immer wieder die gleichen....

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
das warst aber nicht Du, oder?


Nein. Allerdings war ich kurz davor, nachdem er letztens unter seinem Anwaltsaccount (!) die Polizei als *dumme Bullen* beschimpft hat und die RAF-Terroristen als *Freiheitskämpfer und Helden* gelobt hat.

Ich gehe sehr stark davon aus, dass das die Ursache für den Rauswurf war.


quote:
D.h. Du bist auch VM?


Ich selbst wohne zur Miete und hatte auch bisher noch keine Probleme mit den jeweiligen Vermietern gehabt.

Meine Eltern sind aber Vermieter und hatten (klopfaufholz) bisher auch noch nie ernsthafte Schwierigkeiten mit Mietern.

Von daher sehe ich mich persönlich recht neutral und versuche mich darauf zu beschränken, einfach die tatsächliche Rechtslage zu erläutern.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

@aabb

Du moserst sachfremd unter dem Synonym der Vermietergroßkotzigkeit eine Person an, die SACHLICH etwas zum Thema angibt.

Hast Du irgendwie vor, irgend jemandem den Mund zu verbieten, hm....?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

interessant an dem Punkt ist nur, dass der Nachmieter meine Küche + W kannte,
bevor ich IHN kannte, comprende?
Es sei denn, er möchte eine falsche
Aussage machen.


Es gibt Vorgänge, die BAR jeder Zeugen allein auf Logik aufgebaut sind an denen kaum was zu werkeln ist

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12