Frist für Betriebskostenzustellung

25. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)
Frist für Betriebskostenzustellung

Hallo, wie lange hat der Vermieter Zeit mir die Betriebskostenabrechnung zuzustellen?

-- Editiert von User am 25. Dezember 2022 11:55

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ohne Angabe für welchen Zeitraum die Abrechung gelten sollnicht zu beantworten.
Sie aber § 556a BGB.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Die Abrechnung soll gelten für das Jahr 2021.

Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Wenn der Vermieter Zeit hat, mir die Betriebskostenabrechnung bis zum Jahresende (31.12.2022) zuzuschicken, wie soll ich denn da die Einwendungsfrist noch einhalten?



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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Indem Sie mal Ihre eigenen Worte lesen: Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Ok und was ist, wenn der Zugang der Abrechnung der 31.12.2022 ist?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Na, da rechnen wir mal 12 Monate auf den 31.12.2022 drauf und schon wissen wir, bis wann die Einwendungen vorzuliegen haben.

-- Editiert von User am 25. Dezember 2022 14:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
wie lange hat der Vermieter Zeit mir die Betriebskostenabrechnung zuzustellen?

Ewig.



Zitat (von Scrooge):
Wenn der Vermieter Zeit hat, mir die Betriebskostenabrechnung bis zum Jahresende (31.12.2022) zuzuschicken, wie soll ich denn da die Einwendungsfrist noch einhalten?

Ganz einfach: in dem man sie dem Vermieter spätestens am 31.12.2023 zukommen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Wenn der Vermieter Zeit hat, mir die Betriebskostenabrechnung bis zum Jahresende (31.12.2022) zuzuschicken, wie soll ich denn da die Einwendungsfrist noch einhalten?

Die Einwedungsfrist gilt ab Zustellung, d.h. bis 31.12.23.

-- Editiert von User am 25. Dezember 2022 16:00

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#8
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Ja,bisher hab ich die Betriebskostenabrechnung immer kurz vor Jahresende erhalten.

Für 2021 wurde mir noch immer keine Betriebskostenabrechnung zugestellt.





-- Editiert von User am 2. Januar 2023 18:00

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ja,bisher hab ich die Betriebskostenabrechnung immer kurz vor Jahresende erhalten. Und? Wo ist da das Problem?
Für 2021 wurde mir noch immer keine Betriebskostenabrechnung zugestellt. Dann können Sie diese jetzt anmahnen. Und Sie können sogar die Zahlung von Betriebskosten einstellen, da Sie gem. § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht haben, bis die Abrechnung vorliegt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Danke. Meine zu letzt erhaltene Betriebskostenabrechnung ging vom 1.1.2020 bis 31.12.2020.

Sind etwaige Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung 2021 nun auch verjährt?

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Sind etwaige Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung 2021 nun auch verjährt?

Ja. Sofern diese nicht bis 31.12.22 bei Ihnen abgegeben wurden. Rückzahlungen stehen dem Mieter aber noch zu.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#12
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Ich verstehe nicht...?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Ich verstehe nicht...?
Ja. Und was nicht?
Dein Vermieter hat dir bis 31.12.22 keine BK-Jahresabrechnung zugeschickt oder gegeben.
Warum wohl??
- Bist du umgezogen ?
- Hat der Briefträger deinen Briefkasten nicht gefunden?
- Wie hast du die früheren BK-Abrechnungen vom Vermieter erhalten?
- Du kannst den Vermieter jetzt schriftlich mahnen und fragen.
- Falls du BK-Guthaben=Rückzahlungen erwartest, hast du trotz der abgelaufenen Frist darauf Anspruch.
- Falls du Nachzahlungen leisten musst, kommts darauf an, warum der Vermieter dir keine BK-Abr. geschickt hat.

Wir wissen nicht, was ihm passiert ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Anami.

Punkt 1. Nein, ich bin nicht umgezogen.
Punkt 2. Unwahrscheinlich. Briefkasten ist gut erreichbar
Punkt 3 ich habe die früheren Betriebskostenabrechnungen immer kurz vor jahresende per Post erhalten.

Zur letzten Frage. ja, ich erwarte eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021

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#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 553x hilfreich)

Und alle anderen haben ihre Abrechnung bekommen?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was aus #9 hat man denn schon umgesetzt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

@ Leo4 Rückzahlungen stehen dem Vermieter aber noch zu. Was für Rückzahlungen?

Laut § 556 Abs.(3) BGB kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr geltend machen. Oder habe ich ein Denkfehler?


-- Editiert von User am 8. Januar 2023 18:38

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
ja, ich erwarte eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021
1. Du könntest dem VM schreiben, dass du die BK-Abrechnung für 2021 nicht erhalten hast, er möge sie dir zustellen.
2. Du könntest dazu schreiben, dass du dir vorbehältst, ab Februar keine BK im Voraus zu zahlen.
3. Du könntest auf jeden Fall etwas Geld beiseite legen. Vielleicht gibts wichtige Gründe auf Seiten des VM.

Rückzahlungen=Guthaben aus der BK-Abrechnung würden dir als Mieter auch später noch zustehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Scrooge
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 81x hilfreich)

Warum geht man hier nicht auf meine Frage ein bezüglich des § 556 Abs 3 BGB?

" Vielleicht gibts wichtige Gründe auf Seiten des VM"

Welche wichtigen Gründe wären denn das?

Der Vermieter hat nun ein ganzes Jahr Zeit gehabt mir die Betriebskostenabrechnung nachweislich zuzuschicken

-- Editiert von User am 8. Januar 2023 19:27

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Warum geht man hier nicht auf meine Frage ein bezüglich des § 556 Abs 3 BGB?

Eventuell, weil es Leute gibt, die auch noch ein Leben außerhalb diese Forums haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Es wurde doch mehrfach geschrieben, dass der Vermieter nach § 556 (3) BGB über die BK abzurechnen hat.
Er hat es aber bisher nicht gemacht--- und wir können die Gründe noch viel weniger kennen als du.
Du kennst ihn, bisher hat er es jährlich kurz vor Jahresende gemacht.
Vielleicht hat der Vermieter die Verspätung/Verzögerung nicht selbst zu vertreten???

Zitat (von Scrooge):
Der Vermieter hat nun ein ganzes Jahr Zeit gehabt mir die Betriebskostenabrechnung nachweislich zuzuschicken
Ja, auch das ist längst bekannt und warum nun nichts kommt--- frag ihn bitte selbst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell, weil es Leute gibt, die auch noch ein Leben außerhalb diese Forums haben?
Von der Sorte gibt es sogar sehr viele.
Sieht man daran:
Wenn in diesem Forum phasenweise Themen kommen die einen selbst interessieren und man einige wenige Beiträge dazu leistet, ist man ganz unverhofft unter den "Top 10"

Erschreckend! :bang:

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#24
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Scrooge):
Laut § 556 Abs.(3) BGB kann der Vermieter keine Nachzahlungen mehr geltend machen.
"... es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."

Zitat (von Scrooge):
Welche wichtigen Gründe wären denn das?
Das Gesetz sieht die Ausnahmeregelung, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, ausdrücklich vor.

Und ein privater Vermieter hat es tatsächlich nicht zu vertreten, wenn z.B. die WEG-Verwaltung (im Einzelfall, nicht Jahr für Jahr immer wieder!) ihm gegenüber zu spät das Hausgeld abrechnet.

Das ist höchstgerichtlich entschieden:

"Wird die Nebenkostenabrechnung bei der Hausgeldabrechnung also von der WEG- Hausverwaltung verspätet übersendet, hat der Vermieter das nicht zu vertreten und kann trotzdem noch seine Nachforderung verlangen" (BGH, Urteil vom 25.01.2017, Az.: VIII ZR 249/15)
Quelle: https://www.nebenkostenabrechnung.com/verspaetete-nebenkostenabrechnung-hausverwaltung/

Ob vorliegend der Vermieter einen solchen Grund, der die Verspätung rechtfertigt, geltend macht bleibt abzuwarten.
Falls er einen solchen Grund nicht gleich in der Nebenkostenabrechnung benennt kann man sich ja als Mieter dahingehend einlassen, der Nachzahlungsanspruch für 2021 sei verjährt.

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