Hallo, angenommen der Mieter hat bei Einzug einen sehr alten Energieausweis erhalten (mehr als 15 Jahre abgelaufen), er hat also seinen Vermieter um einen neuen Energieausweis gebeten, jedoch erfolgt immer die Antwort "Da kann ich mir Zeit lassen...." was kann der Mieter da machen?
Frist für Energieausweis, Vermieter reagiert nicht
8. Juli 2021
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Frage vom 8. Juli 2021 | 18:40
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Energieausweis, Vermieter reagiert nicht
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#1
Antwort vom 8. Juli 2021 | 18:57
Von
Status: Unbeschreiblich (38461 Beiträge, 14007x hilfreich)
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Einzug in eine Mietwohnung vorzulegen. Hat sich da was geändert?
wirdwerden
#2
Antwort vom 8. Juli 2021 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Wie man lesen kann, hat der Vermieter schon reagiert. Er meint, er könne sich Zeit lassen.ZitatFrist für Energieausweis, Vermieter reagiert nicht :
Man könnte als Mieter nun prüfen, ob der Vermieter mit solcher Aussage im Recht ist.
Wann ist der Mieter dort eingezogen und welches Datum hatte der (alte) E-Ausweis, der zum MV gehört?
Die Pflicht, für Vermietungen von Wohnraum einen Energieausweis erstellen zu lassen, gibt es seit 2014.
Was war das für ein Ausweis/Nachweis von vor 15 Jahren? Warum sollte der abgelaufen sein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Juli 2021 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39839x hilfreich)
Zitatwas kann der Mieter da machen? :
Wohl nur damit leben bzw. warten.
Wenn man eine Wohnung im vollen Bewusstsein des Fehlens des Energieausweis mietet, hat man das akzeptiert.
ZitatWenn ich es recht in Erinnerung habe, ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Einzug in eine Mietwohnung vorzulegen. :
Bereits bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt / gut sichtbar ausgehangen werden, gibt es keine Besichtigung, dann vor Vertragsabschluss.
Sollte er bereits vorliegen wenn das Inserat geschaltet wird, sind schon dort entsprechend Angaben nötig.
Ausnahmen bestehen bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen und / oder bei denen weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche vorliegen.
#4
Antwort vom 9. Juli 2021 | 07:38
Von
Status: Master (4602 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatHallo, angenommen der Mieter hat bei Einzug einen sehr alten Energieausweis erhalten (mehr als 15 Jahre abgelaufen), :
Der VM schickt einfach den alten hin und lässt ihn verlängern, oder was meinst du was passiert?? Zur Zeit ist (nicht nur wegen Corona) schwer jemand zu finden, der eine Energieausweis ausstellt. Das dauert eben. Was meinst du würde sich dadurch für dich ändern?
#5
Antwort vom 9. Juli 2021 | 09:42
Von
Status: Lehrling (1739 Beiträge, 382x hilfreich)
- Irrtum vom Amt -
-- Editiert von de Bakel am 09.07.2021 09:48
#6
Antwort vom 9. Juli 2021 | 09:43
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatWas war das für ein Ausweis/Nachweis von vor 15 Jahren? Warum sollte der abgelaufen sein? :
Das war vor 15 Jahren wohl der Bedarfsausweis, der nur für max.10 Jahre ausgestellt ist.
Der nächste Ausweis sollte der Verbrauchsauswies sein. Bei Vermietung muss zumindest der Bedarfsausweis unaufgefordert vorgelegt werden, bei Verkauf der Verbrauchsausweis. So war es bislang.
#7
Antwort vom 9. Juli 2021 | 09:44
Von
Status: Bachelor (3541 Beiträge, 559x hilfreich)
ZitatWas war das für ein Ausweis/Nachweis von vor 15 Jahren? Warum sollte der abgelaufen sein? :
Signatur:
Die Frage stelle ich mir auch. Warum soll der Vermieter Geld für einen neuen ausgeben, wenn der alte verwendet werden kann.
Nachdem der Mieter eingezogen ist, ist der Fall erledigt. Er hat den vorhandenen akzeptiert, sonst hätte er den Mietvertrag nicht unterschrieben.
#8
Antwort vom 9. Juli 2021 | 19:08
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatBereits bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt / gut sichtbar ausgehangen werden, gibt es keine Besichtigung, dann vor Vertragsabschluss. :
Sollte er bereits vorliegen wenn das Inserat geschaltet wird, sind schon dort entsprechend Angaben nötig.
Richtig. Es muss bei einem Inserat/Mietwohnung der Energieverbrauchskennwert angegeben werden. Die hiesige Zeitung schaltet ohne diesen Kennwert kein Inserat für Wohnungsvermietung.
#9
Antwort vom 10. Juli 2021 | 00:51
Von
Status: Lehrling (1739 Beiträge, 382x hilfreich)
ZitatDie hiesige Zeitung schaltet ohne diesen Kennwert kein Inserat für Wohnungsvermietung. :
Glückwunsch an die Zeitung Glauben kann ich aber nicht.
#10
Antwort vom 10. Juli 2021 | 10:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
Der vorhandene Ausweis von vor 15 Jahren hat wahrscheinlich seine Gültigkeit verloren.
Dass deswegen ein Neuer Energieausweis nach EnEV oder GEG vom Vermieter erstellt und an den fragenden Mieter ausgehändigt werden müsste, bedeutet das nicht.
Also kann der Mieter eher nichts machen.Zitatwas kann der Mieter da machen? :
Der Vermieter müsste später....im Falle...
Es klingt im EP nicht so, als habe der Vermieter das vermietete inzwischen Objekt energetisch saniert.
Vermutlich hat der EP gelesen, dass ab Mai 2021 das neue Gesetz (GEG) güldet...
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html#BJNR172810020BJNE008200000
#11
Antwort vom 13. Juli 2021 | 11:20
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatGlückwunsch an die Zeitung Glauben kann ich aber nicht :
Ich konnte es auch nicht glauben, als ich ein Inserat für "Wohnung" schalten wollte. Hatte die gewünschte Kennzahl nicht im Kopf und das Inserat wurde nicht gesendet, mit dem Hinweis, es sei Pflicht.
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