Frist für Energieausweis, Vermieter reagiert nicht

8. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
DieNette
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Energieausweis, Vermieter reagiert nicht

Hallo, angenommen der Mieter hat bei Einzug einen sehr alten Energieausweis erhalten (mehr als 15 Jahre abgelaufen), er hat also seinen Vermieter um einen neuen Energieausweis gebeten, jedoch erfolgt immer die Antwort "Da kann ich mir Zeit lassen...." was kann der Mieter da machen?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42110 Beiträge, 14678x hilfreich)

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Einzug in eine Mietwohnung vorzulegen. Hat sich da was geändert?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39649 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von DieNette):
Frist für Energieausweis, Vermieter reagiert nicht
Wie man lesen kann, hat der Vermieter schon reagiert. Er meint, er könne sich Zeit lassen.
Man könnte als Mieter nun prüfen, ob der Vermieter mit solcher Aussage im Recht ist.

Wann ist der Mieter dort eingezogen und welches Datum hatte der (alte) E-Ausweis, der zum MV gehört?

Die Pflicht, für Vermietungen von Wohnraum einen Energieausweis erstellen zu lassen, gibt es seit 2014.
Was war das für ein Ausweis/Nachweis von vor 15 Jahren? Warum sollte der abgelaufen sein?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128759 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von DieNette):
was kann der Mieter da machen?

Wohl nur damit leben bzw. warten.
Wenn man eine Wohnung im vollen Bewusstsein des Fehlens des Energieausweis mietet, hat man das akzeptiert.



Zitat (von wirdwerden):
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Einzug in eine Mietwohnung vorzulegen.

Bereits bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt / gut sichtbar ausgehangen werden, gibt es keine Besichtigung, dann vor Vertragsabschluss.
Sollte er bereits vorliegen wenn das Inserat geschaltet wird, sind schon dort entsprechend Angaben nötig.

Ausnahmen bestehen bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen und / oder bei denen weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche vorliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von DieNette):
Hallo, angenommen der Mieter hat bei Einzug einen sehr alten Energieausweis erhalten (mehr als 15 Jahre abgelaufen),


Der VM schickt einfach den alten hin und lässt ihn verlängern, oder was meinst du was passiert?? Zur Zeit ist (nicht nur wegen Corona) schwer jemand zu finden, der eine Energieausweis ausstellt. Das dauert eben. Was meinst du würde sich dadurch für dich ändern?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2552 Beiträge, 588x hilfreich)

- Irrtum vom Amt -


-- Editiert von de Bakel am 09.07.2021 09:48

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1864 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was war das für ein Ausweis/Nachweis von vor 15 Jahren? Warum sollte der abgelaufen sein?


Das war vor 15 Jahren wohl der Bedarfsausweis, der nur für max.10 Jahre ausgestellt ist.
Der nächste Ausweis sollte der Verbrauchsauswies sein. Bei Vermietung muss zumindest der Bedarfsausweis unaufgefordert vorgelegt werden, bei Verkauf der Verbrauchsausweis. So war es bislang.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4334 Beiträge, 715x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was war das für ein Ausweis/Nachweis von vor 15 Jahren? Warum sollte der abgelaufen sein?
Signatur:


Die Frage stelle ich mir auch. Warum soll der Vermieter Geld für einen neuen ausgeben, wenn der alte verwendet werden kann.

Nachdem der Mieter eingezogen ist, ist der Fall erledigt. Er hat den vorhandenen akzeptiert, sonst hätte er den Mietvertrag nicht unterschrieben.

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1864 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bereits bei der Besichtigung der Immobilie muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt / gut sichtbar ausgehangen werden, gibt es keine Besichtigung, dann vor Vertragsabschluss.
Sollte er bereits vorliegen wenn das Inserat geschaltet wird, sind schon dort entsprechend Angaben nötig.


Richtig. Es muss bei einem Inserat/Mietwohnung der Energieverbrauchskennwert angegeben werden. Die hiesige Zeitung schaltet ohne diesen Kennwert kein Inserat für Wohnungsvermietung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2552 Beiträge, 588x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Die hiesige Zeitung schaltet ohne diesen Kennwert kein Inserat für Wohnungsvermietung.

Glückwunsch an die Zeitung Glauben kann ich aber nicht. ;)

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39649 Beiträge, 6497x hilfreich)

Der vorhandene Ausweis von vor 15 Jahren hat wahrscheinlich seine Gültigkeit verloren.
Dass deswegen ein Neuer Energieausweis nach EnEV oder GEG vom Vermieter erstellt und an den fragenden Mieter ausgehändigt werden müsste, bedeutet das nicht.

Zitat (von DieNette):
was kann der Mieter da machen?
Also kann der Mieter eher nichts machen.
Der Vermieter müsste später....im Falle...

Es klingt im EP nicht so, als habe der Vermieter das vermietete inzwischen Objekt energetisch saniert.
Vermutlich hat der EP gelesen, dass ab Mai 2021 das neue Gesetz (GEG) güldet... ;)
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html#BJNR172810020BJNE008200000

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1864 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Glückwunsch an die Zeitung Glauben kann ich aber nicht


Ich konnte es auch nicht glauben, als ich ein Inserat für "Wohnung" schalten wollte. Hatte die gewünschte Kennzahl nicht im Kopf und das Inserat wurde nicht gesendet, mit dem Hinweis, es sei Pflicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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