Frist für Nebenkostenabrechnung

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Frank Lierhaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Nebenkostenabrechnung

Hallo,

zunächst ein paar Daten, die man wohl zweimal lesen muß um sie korrekt zu verstehen. Also, ich wohne seit dem 01.03.2007 in einem Mainzer Mehrfamilienhaus und bekam am 07.02.2008 per Post (kein Einschreiben!) eine Nebenkostenabrechnung meines vorigen Vermieters aus Bonn mit Datum vom 14.01.2008 über den Mietzeitraum vom 01.02.2006 bis 31.01.2007, die u.a. auch noch die letzte Monatsmiete sowie einen Teil der Nebenkostenabrechnung 2005/2006 enthielt, die ich Anfang 2007 wohl nur zur Hälfte beglichen hatte. Für diese beiden Posten hatte ich ihm schriftlich mein Einverständnis mitgeteilt die Kaution einzubehalten, die auch auf der Nebenkostenabrechnung abgezogen wurde. Die Nebenkosten für den letzten Mietmonat 02/2007 würde dann erst Ende diesen Jahres abgerechnet. Meine Frage ist nun, ob ich diese Nebenkostenabrechnung so akzeptieren und bezahlen muß oder ob es Sinn macht sich auf die abgelaufenen 12 Monate zu berufen. Da ich ja die einzelnen Abrechnungen nicht vorliegen habe, kann ich ja nicht sehen, ob vielleicht kein Verschulden seinerseits vorliegt (z.B. wenn ihm die Stadt erst Anfang Januar eine Abrechnung der Müllentsorgung geschickt hat). Das Datum auf seiner Abrechnung ist zwar der 14.01. (innerhalb der Frist), aber ich habe sie ja tatsächlich erst im Februar erhalten. Es kann ja nun keiner sicher nachweisen, wann der Brief abgeschickt bzw. zugestellt worden ist. Hinzu kommt ein regelmässiger Telefonterror seinerseits, wo sein Geld bleibt. Hätte ich nicht sowieso nochmal 12 Monate Zeit Einspruch zu erheben? Kann ich mir denn dann nicht theoretisch auch so lange Zeit mit der Bezahlung lassen? Ich finde es schon ziemlich dreist erst so lange mit der Abrechnung zu warten und dann sofort das Geld haben zu wollen...



-----------------
"Gruß aus Mainz,
Frank Lierhaus"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Frank,

auch wenn es kein Einschreiben ist, wird der Brief doch wenigstens einen Poststempel haben, oder ?

Welches Datum steht denn da ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen