Frist für Rückzahlung Mietkaution

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
rosa1971
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Rückzahlung Mietkaution

Wie in einem vorherigen Beitrag befürchtet, lief die Übergabe meiner alten Wohnung nicht besonders gut ab. Nach einigem hin und her wurde sich geeinigt.

Außerdem wurde vereinbart, dass von den 1000 Euro Kaution die ich beim Einzug hinterlegt habe, 100 Euro erst mal für die nächste Nebenkostenabrechnung einbehalten werden und die restlichen 900 Euro überwiesen werden. Dies wurde schriftlich im Übergabeprotokoll mit Zeugen festgehalten.

Es ist jetzt eine Woche vergangen - und ich habe die Kaution noch nicht erhalten. Wie lange hat mein alter VM Zeit/ Frist die Überweisung zu tätigen?. Ich bin von "sofort" ausgegangen.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also wenn ich das so lese, dann ist es fabelhaft gelaufen, VM will nur 100 EUR der Kaution verwahren, den Rest bekommst du zurück nach Beendigung des MV, welches mit dem heutigen Tag wohl ablaufen dürfte? Einfach noch ein paar Tage warten, würde ich mal sagen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Letztlich aufgrund von § 548 BGB muss der Vermieter spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung über die Kaution abrechnen und diese zurückzahlen. Einbehalten kann er dann nur noch einen angemessenen Anteil falls Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind.

Jetzt wird es also auf die Vereinbarung im Übergabeprotokoll ankommen. Wie lautet denn diese Vereinbarung (bitte im Wortlaut angeben)?

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#3
 Von 
rosa1971
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genauer Wortlaut "100 Euro von der geleisteten Kaution werden einbehalten zwcks NK Abrechnung 2016"

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von rosa1971):
Genauer Wortlaut "100 Euro von der geleisteten Kaution werden einbehalten zwcks NK Abrechnung 2016"

Daraus alleine ergibt sich meiner Meinung nach noch keine sofortige Rückzahlungsverpflchtung. Wenn der Mietvertrag keine anderen Regelungen vorsieht, dann macht normalerweise erst nach 6 Monaten eine Klage auf Rückzahlung Sinn. Es ist zwar durchaus möglich, dass bereits vorher die Kaution zurückgezahlt werden muss. Das Prozessrisiko ist aber meiner Meinung nach zu hoch.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von rosa1971):
lief die Übergabe meiner alten Wohnung nicht besonders gut ab. Nach einigem hin und her wurde sich geeinigt.


Worauf hat man sich denn geeinigt?

Zitat (von rosa1971):
Wie lange hat mein alter VM Zeit/ Frist die Überweisung zu tätigen?. Ich bin von "sofort" ausgegangen.


Die Überweisung wird allerfrühestens fälllig nach Auszug des Mieters und nach Ende des Mietvertrages. Läuft noch der Mietvertrag, könnte theoretisch der Mieter verlangen, noch mal in die Wohnung zu dürfen. Deshalb wird sowieso erst danach ausgezahlt.

Und sofort ist selbst bei einer mangelfreien Übergabe nicht am nächsten Tag, sondern mehrere Tage später. Man spricht von zeitnah oder ohne schuldhafte Verzögerung. Da es ja Hin- und Her gab, wird es schon was zu prüfen geben.

Der Vermieter kann einige Zeit (meistens gehen die Gerichte von 6 Monate in Anlehnung an § 548 BGB aus) seine Ansprüche prüfen und überlegen, ob er diese überhaupt und in welcher Höhe geltend macht. Und zwar betrifft das die 900 Euro.
Da macht es keinen Sinn vorher zu klagen, man kann allerdings schon mal einen freundlichen Brief an den Vermieter schreiben, warum und wie lange es sich verzögert. Fristsetzen mit Klageandrohung erst 6 Monate nach Auszug.

Die 100 Euro für die NK 2016 kann er bis 31.12.17 behalten bzw. muss bis dahin über 2016 abgerechnet haben, wenn er noch Nachforderungen geltend machen möchte.

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#6
 Von 
rosa1971
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Wohnung wurde am 25.05. mit allen Schlüsseln übergeben.

Im Protokoll ist dies vermerkt. Auch der strittige Punkt ist dort vermerkt und die Vereinbarung diesbezüglich im Protokoll festgehalten.

Der VM wollte, dass ich den vom Vormieter verlegten Laminat herausreiße. Da ich aber die Whg. damals unrenoviert übernommen habe und nach bestem Wissen und Gewissen alles hergerichtet habe (sieh vorheriger Beitrag) haben wir uns darauf geeinigt, dass die Miete die für Mai komplett gezahlt wurde anteilige berechnet wird und für die Entsorgung des Laminates genutzt wird. Also die Miete vom 25.5.-31.5.). Ob das Rechtens ist weiß ich nicht - aber wir wollten keine Streitereien mehr.

Dann gab es nur noch die o.g. Vereinbarung wg. der NK 2016.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat:
Genauer Wortlaut "100 Euro von der geleisteten Kaution werden einbehalten zwcks NK Abrechnung 2016"

Das dürfte nur bedeuten, das man nach der Prüf- und Überlegungsfrist (max. 6 Monate) weiterhin 100 EUR einbehält.
Anspruch auf eine sofortige Auszahlung sehe ich da nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von rosa1971):
Also die Miete vom 25.5.-31.5.


Wieso hätte der Mieter Anrecht auf die Rückzahlung der Miete vom 25.5. - 31.5.?

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte nur bedeuten, das man nach der Prüf- und Überlegungsfrist (max. 6 Monate) weiterhin 100 EUR einbehält.
Anspruch auf eine sofortige Auszahlung sehe ich da nicht.


Na ja, wollen wir mal nicht so schwarz sehen, ich würde positiv nach vorne blicken und in 14 Tagen bis 3 Wochen den VM mal anschreiben, wenn bis dahin die Kaution nicht schon ausgezahlt wurde (bis auf den einbehaltenen Teil) Eine derartige Vereinbarung würde keinen Sinn machen, wenn nicht auch der VM gewillt wäre das Geld früher auszuschütten, das mit den 100 EUR hätte er auch in 6 Monaten schreiben können, bei der Abrechnung der Kaution zum Fristablauf.

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#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sich nach nur einer Woche schon einen Fleck ins Hemd zu machen, weil die Kaution nicht schnell genug rüberwächst, finde ich recht sportlich.
Viele Banken haben übrigens eine Kündigungsfrist für Kautionskonten, die bis zu 3 Monaten gehen kann.

Übrigens, wenn man von den Vormietern irgendwelche Einbauten übernommen hat (wie das nun konkret ablief weiß ich jetzt allerdings nicht), und damit die Verpflichtung, diese bei Auszug zu entfernen, hat das nichts damit zu tun, ob die Wohnung renoviert oder nicht renoviert übergeben wurde.

-- Editiert von Anjuli123 am 01.06.2016 14:39

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

#10

Zitat:
Sich nach nur einer Woche schon einen Fleck ins Hemd zu machen, weil die Kaution nicht schnell genug rüberwächst, finde ich recht sportlich.


Keine Ahnung wie man dazu kommt, so mit den Menschen umzugehen. Da die Kaution zuügigst zu zahlen ist nach Abschluss des MV ist es durchaus nachvollziehbar, dass man diese Lücke alsbald (und wenn es geht in dem gleiche Tempo, wie sie gezahlt werden musste) erstattet haben möchte (oder muss). Nicht jedem fließt das Geld so leicht aus der Hose, in den meisten Haushalten wird zu Mindestlohn gearbeitet, dass solltest du dir evtl. mal vor Augen halten, bevor du so herablassend wirst.

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#12
 Von 
rosa1971
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an "Altes Haus".
In der Tat ist es so, dass ich nicht lange auf 900 Euro verzichten kann - zumal ich ja auch für meine neue Whg. eine Kaution hinterlegen muss. Ich habe mich auch nicht beschwert, sondern nur nachgefragt wie das mit den Fristen aussieht! Zumal ich vor 4 Monaten schon gekündigt habe - da hätte man das Sparbuch in der Zeit schon kündigen können!

Zu dem Laminat muss ich auch nichts mehr sagen - wie schon erwähnt ist da die Kuh vom Eis und wir haben uns schriftlich geeinigt (obwohl im Einzugsprotokoll dazu nichts vermerkt war!). Wäre evtl. ein Streitpunkt - ist aber nun erledigt. Es geht hier lediglich um den Zeitraum, wann ich mit dem dringend benötigtem Geld rechnen kann. Schließlich wurde dazu ja extra der Wortlaut zitiirt und ich ging davon aus, dass der Rest dann zügig überwiesen wird. Um mehr geht es nicht!

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Passt schon, in der Anonymität eines WWW verlieren sich häufig die guten Manieren ;)

Ich würde 2-3 Wochen warten und dann mal nett schriftlich nachfragen. Wit benötigeb idR 3-4 Wochen um die Kaution abzurechnen.

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