Mein Lebensgefährte und ich möchten zusammenziehen, ich bei ihm. Aus diesem Grund haben wir den Vermieter schriftlich vor 5 Wochen um seine Zustimmung gebeten. Da der Vermieter nicht reagiert, haben wir ihm vor 2 Wochen nochmal eine Mail geschickt in der wir uns auf unser Anliegen bezogen haben. Der Vermieter reagiert nicht. Gibt es eigentlich eine Frist in der der Vermieter reagieren muss?
Frist für Zustimmung der Vermieters beim Zusammenzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wurde der Vermieter nachweisbar zur Zustimmung aufgefordert? Eine Mail ist eher nicht nachweisbar.
Wenn ihr sicher gehen wollt, fordert den Vermieter nochmals in einem Schreiben auf, dem Zuzug der Lebensgefährtin XY bis zum (voraussichtliches Empfangsdatum+14 Tage) zuzustimmen. Schaden kann es nicht, wenn zu XY noch weitere Informationen wie Geburtsdatum und z.B. Beruf angegeben werden. Das Schreiben könnt ihr zur Sicherheit per Gerichtsvollzieher an den Vermieter (nicht die Hausverwaltung) zustellen lassen.
Im übrigen würde ich dieses Schreiben so kurz wie möglich halten. Wegen § 553 BGB
muss lediglich klar werden, wer dort einzieht und warum ein berechtigtes Interesse daran nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist. Zu letzterem reicht es aus mitzuteilen, dass dies die Lebensgefährtin ist. Wenn der Mietvertrag noch nicht so lange läuft wäre noch zu begründen, wann der Entschluss zur gemeinsamen Wohnung gefallen ist.
§ 553 BGB
selber würde ich persönlich nicht angeben. Ihr seid nicht die Rechtsberatung des Vermieters. Wenn er nicht zustimt, gibt es für euch zwei Wege: Lebensgefährtin zieht ein und ihr hofft, dass der Vermieter still hält oder dass ein Vorgehen des Vermieters gegen die Lebensgefährtin wegen missbräuchlichem Verweigern der Zustimmung ins Leere läuft. Sicherer wäre es, den Vermieter auf Zustimmung zu verklagen. Das braucht aber natürlich Zeit und schafft mindestens eine schlechte Stimmung.
Wir haben ja lediglich aus Unwissenheit noch mal per Mail auf unser Schreiben erinnert. Ein nachweisliches Schreiben in dem Sinne gibt es also nicht. Mein Lebensgefährte wohnt bereits seit 16 Jahren in der Wohnung. Wir sind auch daran interessiert alles friedlich zu regeln. Wir hatten einige Male beim Vermieter angerufen, ans Telefon geht er nicht und Rückrufe bekommen wir auch nicht, merkwürdig. Anderen Mietern passiert das auch ständig, wenn die mal ein Anliegen haben. Aber ganz lieben Dank für die hilfreiche Antwort. Wir werden alles beherzigen. Im ersten Schritt werden wir ihn nochmals schriftlich kontaktieren und sicherheitshalber per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Wir wollen hoffen, dass er dann reagiert und die Klage bleibt uns erspart. Nochmals vielen Dank!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich hab jetzt doch noch mal eine Frage zum Gerichtsvollzieher. Kann ich da einfach zum Gericht gehen und um Zustellung bitten? Ich habe da keine Ahnung, weil ich bisher von solchen Maßnahmen verschont geblieben bin.Es wäre sehr lieb, wenn Sie mir da nochmals helfen könnten.
Hallo,
du brauchst nicht mal zum Gericht hingehen, du kannst ihm einfach schreiben.
Das Schriftstück, das zugestellt werden soll, bitte in 3facher Ausfertigung (sonst fallen Kopierkosten an) einfach in einen normalen Brief ans zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Empfängers schicken
.
Nach ca. 3 1/2 Wochen bekommst du dann eine Antwort vom GV.
Darin befinden sich zusammengetackert und gesiegelt dein Schreiben, eine Postzustellungsurkunde, die Kostennote (Rechnung) und eine Beglaubigung des GVS, dass es er genau dieses Schriftstück hat zustellen lassen. Die Kosten liegen bei ca . 10-11 €.
Weiterer Vorteil: bei Eingang des Rücklaufs ist die Frist rum.
Ich würde übrigens sinngemäß schreiben:
Lieber VM,
hiermit zeige ich an, dass ich meinen LG Herr Ganz Toll, geb. zum 30.06. in die Wohnung
3.OG links , Straße, Ort zwecks Führung eines gemeinsamen Haushalts aufnehmen werde.
Sofern ich bis zum 25.06. nichts Gegenteiliges von Ihnen gehört habe, gehe ich von Ihrer Zustimmung zu der geplanten Aufnahme aus.
Würde dein Vermieter in Frankfurt leben, würde das Begleitschreiben an das Gericht so aussehen:
An
Amtsgericht Frankfurt
-Gerichtsvollzieherverteilstelle-
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Auftrag zur Zustellung eines Schriftstücks durch den Gerichtsvollzieher unter Nutzung der Post innerhalb Deutschlands
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beauftrage ich Sie mit der Zustellung des beigefügten Schreibens an:
Herrn
Schuldner
Schuldturm . 36
60311 Frankfurt am Main
Mit freundlichen Grüßen
ich
Ist ja einfacher als ich dachte. So werden wir das machen. Ganz lieben Dank nochmals für die freundliche und schnelle Unterstützung.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
28 Antworten
-
13 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten