Frist für Zustimmung der Vermieters beim Zusammenzug

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Zustimmung der Vermieters beim Zusammenzug

Mein Lebensgefährte und ich möchten zusammenziehen, ich bei ihm. Aus diesem Grund haben wir den Vermieter schriftlich vor 5 Wochen um seine Zustimmung gebeten. Da der Vermieter nicht reagiert, haben wir ihm vor 2 Wochen nochmal eine Mail geschickt in der wir uns auf unser Anliegen bezogen haben. Der Vermieter reagiert nicht. Gibt es eigentlich eine Frist in der der Vermieter reagieren muss?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Wurde der Vermieter nachweisbar zur Zustimmung aufgefordert? Eine Mail ist eher nicht nachweisbar.

Wenn ihr sicher gehen wollt, fordert den Vermieter nochmals in einem Schreiben auf, dem Zuzug der Lebensgefährtin XY bis zum (voraussichtliches Empfangsdatum+14 Tage) zuzustimmen. Schaden kann es nicht, wenn zu XY noch weitere Informationen wie Geburtsdatum und z.B. Beruf angegeben werden. Das Schreiben könnt ihr zur Sicherheit per Gerichtsvollzieher an den Vermieter (nicht die Hausverwaltung) zustellen lassen.

Im übrigen würde ich dieses Schreiben so kurz wie möglich halten. Wegen § 553 BGB muss lediglich klar werden, wer dort einzieht und warum ein berechtigtes Interesse daran nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist. Zu letzterem reicht es aus mitzuteilen, dass dies die Lebensgefährtin ist. Wenn der Mietvertrag noch nicht so lange läuft wäre noch zu begründen, wann der Entschluss zur gemeinsamen Wohnung gefallen ist.

§ 553 BGB selber würde ich persönlich nicht angeben. Ihr seid nicht die Rechtsberatung des Vermieters. Wenn er nicht zustimt, gibt es für euch zwei Wege: Lebensgefährtin zieht ein und ihr hofft, dass der Vermieter still hält oder dass ein Vorgehen des Vermieters gegen die Lebensgefährtin wegen missbräuchlichem Verweigern der Zustimmung ins Leere läuft. Sicherer wäre es, den Vermieter auf Zustimmung zu verklagen. Das braucht aber natürlich Zeit und schafft mindestens eine schlechte Stimmung.

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#2
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ja lediglich aus Unwissenheit noch mal per Mail auf unser Schreiben erinnert. Ein nachweisliches Schreiben in dem Sinne gibt es also nicht. Mein Lebensgefährte wohnt bereits seit 16 Jahren in der Wohnung. Wir sind auch daran interessiert alles friedlich zu regeln. Wir hatten einige Male beim Vermieter angerufen, ans Telefon geht er nicht und Rückrufe bekommen wir auch nicht, merkwürdig. Anderen Mietern passiert das auch ständig, wenn die mal ein Anliegen haben. Aber ganz lieben Dank für die hilfreiche Antwort. Wir werden alles beherzigen. Im ersten Schritt werden wir ihn nochmals schriftlich kontaktieren und sicherheitshalber per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Wir wollen hoffen, dass er dann reagiert und die Klage bleibt uns erspart. Nochmals vielen Dank!

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#3
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab jetzt doch noch mal eine Frage zum Gerichtsvollzieher. Kann ich da einfach zum Gericht gehen und um Zustellung bitten? Ich habe da keine Ahnung, weil ich bisher von solchen Maßnahmen verschont geblieben bin.Es wäre sehr lieb, wenn Sie mir da nochmals helfen könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hallo,

du brauchst nicht mal zum Gericht hingehen, du kannst ihm einfach schreiben.

Das Schriftstück, das zugestellt werden soll, bitte in 3facher Ausfertigung (sonst fallen Kopierkosten an) einfach in einen normalen Brief ans zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Empfängers schicken
.
Nach ca. 3 1/2 Wochen bekommst du dann eine Antwort vom GV.
Darin befinden sich zusammengetackert und gesiegelt dein Schreiben, eine Postzustellungsurkunde, die Kostennote (Rechnung) und eine Beglaubigung des GVS, dass es er genau dieses Schriftstück hat zustellen lassen. Die Kosten liegen bei ca . 10-11 €.
Weiterer Vorteil: bei Eingang des Rücklaufs ist die Frist rum.

Ich würde übrigens sinngemäß schreiben:

Lieber VM,

hiermit zeige ich an, dass ich meinen LG Herr Ganz Toll, geb. zum 30.06. in die Wohnung
3.OG links , Straße, Ort zwecks Führung eines gemeinsamen Haushalts aufnehmen werde.

Sofern ich bis zum 25.06. nichts Gegenteiliges von Ihnen gehört habe, gehe ich von Ihrer Zustimmung zu der geplanten Aufnahme aus.

Würde dein Vermieter in Frankfurt leben, würde das Begleitschreiben an das Gericht so aussehen:



An

Amtsgericht Frankfurt

-Gerichtsvollzieherverteilstelle-

Gerichtsstraße 2

60313 Frankfurt am Main

Auftrag zur Zustellung eines Schriftstücks durch den Gerichtsvollzieher unter Nutzung der Post innerhalb Deutschlands

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beauftrage ich Sie mit der Zustellung des beigefügten Schreibens an:


Herrn

Schuldner
Schuldturm . 36

60311 Frankfurt am Main

Mit freundlichen Grüßen

ich

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Winterengel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja einfacher als ich dachte. So werden wir das machen. Ganz lieben Dank nochmals für die freundliche und schnelle Unterstützung.

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