Frist für die Behebung von Protokollierten Schäden

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493566-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für die Behebung von Protokollierten Schäden

Moin Moin!

Ich bin im Dezember 2017 umgezogen (Wohnung wurde zum Ende November 2017 gekündigt).

Nun bekomme ich nach mehrfachen Rückfragen die Kostenaufstellung der Kaution.(17.06.2018).

Bei Wohnungsübergabe wurden mehrer Schäden protokolliert, die der Vermieter nun durch Verrechnung geltend gemacht hat.
Ich habe bspw eine Katze gehalten & der Vermieter hat neue Türen gekauft (paptüren 28€pro Stück) und mir dazu 18 Stunden a 20 Euro eigenleistung durch Arbeit usw. in Rechnung gestellt.

Da die Übergabe sehr schlecht lief - persönliche Beleidigungen, diskreditierung, Drohung usw. wollte ich nun in Erfahrung bringen was man machen kann.

Soweit ich weiß muss erstmal der Zeitwert der Türen zugrunde gelegt werden ( die beschädigten Türen waren mit papkern und weit über 10 Jahre) also defacto kaum wirtschaftlicher Wert. Und zweitens wird mir immer die Verjährungsfrist von 6 Monaten vorgehalten.
Doch tritt diese auch in Kraft wenn die Schäden protokolliert wurden? Falls ja, wäre der Anspruch ja verjährt, oder ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Wann genau war die Übergabe?
Was genau steht im Protokoll?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb493566-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Übergabe bzw Abnahme erfolgte am 22.11.2017 - dort haben wir auch die Schlüssel der nachmieterin überreicht .
Im Protokoll steht „Türen im unteren Drittel stark zerkratzt - offensichtlich irreparabel"

Viele Grüße und Besten Dank im vorweg

0x Hilfreiche Antwort

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