Hallo,
wie ist der Teil-Satz zu deuten?
... Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung muss der Mieter dem Vermieter
spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Zugang der formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung ...
DIe BKA erhalten am 12. November 2018, ist der Fristablauf am 11. November 2019, am 30. November
oder vielleicht erst am 31. Dezember 2019?
Kann mir das jemand erklären?
Danke im Voraus.
johannes
Fristablauf Betriebskostenabrechnung
26. November 2019
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Frage vom 26. November 2019 | 00:50
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristablauf Betriebskostenabrechnung
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#1
Antwort vom 26. November 2019 | 01:31
Von
Status: Lehrling (1656 Beiträge, 271x hilfreich)
Nach Zugang der Betriebskostenabrechnung hat der Mieter 12 Monate lang Zeit, Widerspruch einzulegen. Dies regelt § 556 Absatz 3 BGB: „Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
#2
Antwort vom 26. November 2019 | 07:33
Von
Status: Unbeschreiblich (45446 Beiträge, 16165x hilfreich)
Zitat:BKA erhalten am 12. November 2018, ist der Fristablauf am 11. November 2019, am 30. November
Richtig, das wären genau 12 Monate, wobei genau genommen die 12 Monate am 12.11. enden.
Zitat:oder vielleicht erst am 31. Dezember 2019?
Nein, das wären ja mehr als 13,5 Monate.
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#3
Antwort vom 26. November 2019 | 10:27
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo auch,
soweit schon klar, aber was genau bedeutet:
bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang
Da steht ja nichts von 12 Monaten oder einem Jahr.
... nach Ablauf noch 12 Monate! Das wäre dann aber Ende Dezember!
LG
-- Editiert von josa-d am 26.11.2019 10:29
-- Editiert von josa-d am 26.11.2019 10:29
#4
Antwort vom 26. November 2019 | 11:30
Von
Status: Gelehrter (10172 Beiträge, 4108x hilfreich)
ZitatDas wäre dann aber Ende Dezember! :
Nein November!
Abrechnung im November erhalten + 12 Monate = immer noch November
Mit ABLAUF des 12 Monats ->
Zitatam 30. November :
Das ist die richtige Frist.
-- Editiert von spatenklopper am 26.11.2019 11:32
#5
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 22:15
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 1x hilfreich)
Einverstanden, Danke für die Mitwirkung.
LG
#6
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 23:12
Von
Status: Unbeschreiblich (45446 Beiträge, 16165x hilfreich)
Zitat:Zitat:am 30. November
Das ist die richtige Frist.
Nein, es bleibt beim 12.11.
Damit die Frist am 30.11. endet müsste es heißen:"...mit Ablauf des 12. Kalendermonats"
#7
Antwort vom 2. Dezember 2019 | 15:20
Von
Status: Lehrling (1656 Beiträge, 271x hilfreich)
#2Zitat„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. :
Damit ist tatsächlich Ende Nov. d.Jahres gemeint.
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