Fristablauf Nebenkostenabrechnung, wenn noch nie erstellt/erhalten

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
AntigoneGer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristablauf Nebenkostenabrechnung, wenn noch nie erstellt/erhalten

Einen guten Abend!

Von 2020-2022 lebten wir in einer Wohnung, die über einen privaten Vermieter lief.
In diesem Zeitraum erhielten wir nie eine Nebenkostenabrechnung, kurze Nachfrage bei den Nachbarn bestätigte dies sowie, dass generell noch nie eine erstellt wurde.

August 2022 zogen wir aus. September 2022 kurzes Schreiben vom Vermieter, dass dieses Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird und für Oktober/November 2022 angesetzt ist.
Seither gewartet & mehrfach nachgefragt, keine Rückmeldung. Unsere Kaution behält er ein, um sie verrechnen zu können, für den Fall dass wir eine Nachzahlung der NK leisten müssen.
Wir würden jetzt schon gern mal Klarheit haben wollen, was eine eventuelle Rück-oder Nachzahlung sowie Kaution betrifft. Gas wird übrigens mit über die NK abgerechnet. NK lagen bei 140€ für 62qm, Kaltmiete 400€.

Da bisher jedoch noch nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt/zugestellt wurde, haben wir auch keine Frist, an der wir uns orientieren können, was das Ablaufen etc betrifft.

Wie verhält man sich in diesem Fall?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Für die Nebenkostenabrechnung 2022 hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2023 Zeit.

Aber wenn man schon dabei ist, dann sollte vom Vermieter auch noch die Nebenkostenabrechnung 2020 und 2021 eingefordert werden.

Für diese beiden Jahre kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, aber auf Erstattungen hat der Mieter noch einen Anspruch.

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#2
 Von 
wuseldusel123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Meines Wissens verjähren die Ansprüche des Vermieters.

Beispiel:
Für NK-Abrechnungen von Januar-Dezember 2021 hat der Vermieter bis 31.12.2022 Zeit eine Abrechnung zu erstellen und diese euch zukommen zu lassen.
Sollte für diesen Zeitraum und sämtliche Zeiträume davor noch keine Abrechnung eingegangen sein sind Nachzahlungsforderungen des Vermieters verjährt. Euer Anspruch auf Rückzahlung verjährt allerdings nie.

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von wuseldusel123):
Euer Anspruch auf Rückzahlung verjährt allerdings nie.
Durchaus verjährt auch der Rückzahlungsanspruch von Nebenkosten-Guthaben des Mieters.
Nämlich nach 3 Jahren.

Ein mögliches Nebenkosten-Guthaben aus 2020 verjährt somit am 31.12.2023
Ein mögliches Nebenkosten-Guthaben aus 2021 verjährt somit am 31.12.2024

Diese Verjährungsfristen gelten auch dann wenn die Abrechnungen 2020 und 2021 erst in 2023 dem Mieter zugestellt werden.
Darum sollte man sie alsbald vom Vermieter anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wuseldusel123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Durchaus verjährt auch der Rückzahlungsanspruch von Nebenkosten-Guthaben des Mieters.
Nämlich nach 3 Jahren.


Danke, wieder was gelernt.

Zitat (von AR377):
Darum sollte man sie alsbald vom Vermieter anfordern.


Und wenn der Vermieter es einfach nicht herausrückt, bis die 3 Jahre vorbei sind?

-- Editiert von User am 24. Januar 2023 19:47

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von wuseldusel123):
Und wenn der Mieter es einfach nicht herausrückt, bis die 3 Jahre vorbei sind?
Der Vermieter die Abrechnung nicht herausrückt?
In dem Fall kommt eine Leistungsklage des Mieters gegen den Vermieter vor dem Amtsgericht in Betracht.
Es ist eine Pflicht des Vermieters, jährlich über die Nebenkosten abzurechnen (falls nicht im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist, etwa z.B. eine Nebenkostenpauschale)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AntigoneGer):
Unsere Kaution behält er ein, um sie verrechnen zu können, für den Fall dass wir eine Nachzahlung der NK leisten müssen.

Das dürfte rechtswidrig sein, insofern würde ich diese einklagen, schon aus Prinzip.


Die Nachzahlungen bis einschließlich 2021sind verjährt. Für 2022 kann er bis zum 31.12.2023 die Abrechnung zustellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Ein mögliches Nebenkosten-Guthaben aus 2020 verjährt somit am 31.12.2023
Ein mögliches Nebenkosten-Guthaben aus 2021 verjährt somit am 31.12.2024
Nur zur Sicherheit: Die Zahlen sind fehldeutig. Eine Nebenkostenabrechnung fürs Jahr 2020 muss bis Ende 2021 erstellt werden. Der Anspruch auf Erstellung der Nebenkostenabrechnung verjährt daher frühestens Ende 2024.

So oder so noch massig Zeit. Der Mieter sollte in diesem Fall (das Mietverhältnis ist eh beendet) warten, bis 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung vergangen sind. Bestenfalls passiert in dieser Zeit nicht. Dann sind nämlich die meisten Ansprüche des Vermieters wegen Mängel in der Wohnung verjährt und der Mieter muss über sowas nicht mehr diskutieren.

Nach Ablauf der Zeit ein Schreiben nachweisbar versenden, dass die Nebenkostenabrechnungen über die komplette Mietzeit in spätestens 4 Wochen zuzustellen und die Kaution sowie eventuelle Nebenkostenguthaben auszuzahlen sind. Andernfalls würde ein Anwalt mit der Einreichung einer Klage beauftragt.

Wenn der Vermieter solvent und greifbar ist und wenn der Mieter Zeit hat, kann er auch bis Anfang 2024 warten. Bestenfalls hat der Vermieter über das Jahr 2022 dann immernoch nicht abgerechnet und eine mögliche Nachforderung fürs Jahr 2022 wäre ebenfalls verfristet.

PS: Nachträglich mit der Kaution verrechnen geht in allen Fällen nur dann, wenn der Vermieter seine Forderung rechtzeitig (also vor der Verjährung/Verfristung) dem Mieter zugestellt hat.

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