Hallo Zusammen,
ich habe gleich 2 Probleme:
1. mein VM rechnet mir für das Jahr 2009 Heizöl ab, welches er erst am 30.06.2010 getankt hat, d. h. in meiner Abrechnung ist eine Rechnung zugrunde gelegt, die erst im Folgejahr geleistet bzw. abgerechnet wurde. Ist das rechtens?
2. habe ich bei der Durchsicht der Abrechnung festgestellt, dass sämtliche Wartungskosten/Schornsteinfeger nur uns, nicht aber dem anderen Mieter in Rechnung gestellt wurde. Dies war in der Abrechnung von 2008 schon so, ist mir aber leider erst jetzt aufgefallen. Habe ich noch eine Möglichkeit, den Vermieter zu bitten, mir den Betrag zu erstatten oder ist für 2008 die Frist schon abgelaufen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Laramaus
Fristablauf und Heizölabrechnung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
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Ich habe den Vermieter gebeten, mal vorbeizuschauen, damit ich mit ihm die Abrechnung durchgehen kann. Da wir eigentlich ein gutes Verhältnis zueinander haben, sehe ich zunächst keine Probleme. Dennoch wäre es mir wichtig, etwas in der Hand zu haben, also quasie schwarz auf weiß, dass der Vermieter mir nicht die komplette Ölrechnung in Rechnung stellen kann. Das schlimme ist ja, er rechnet nicht nach Anfangs- und Endbestand, sondern nach MWh und sagt einfach: verbrauchte MWh = meine (also seine) Rechnung vomn 30.06.2010.
Ich bin ja bereit, 2/3 der Rechnung zu zahlen, nämlich für 2009, aber nicht noch 1/3 für 2010, dass soll er mal schön in 2010 abrechnen.
wie bitte? es soll rechtens sein, dass ich die wartungskosten für die heizungs anlage alleine tragen soll? was ist das denn für ein Quatsch? Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden?
--- editiert vom Admin
klar zahle ich MEINEN Anteil, aber ich bin nicht bereit, nochmal die komplette Rechnung zu zahlen . . . . .
--- editiert vom Admin
Der Vermieter hat die verbrauchte MWh genommen und dem Verbrauch einfach die Ölrechnung zugrundgelegt. Dies stimmt ja nur teilweise, wenn man hier einfach nur bedenkt, dass die Tankfüllung den Verbrauch von 2009 deckt, allerdings auch schon den Verbrauch von 2010.
Schlecht ist es halt, wenn man den Vermieter gut kennt und der auch noch der Nachbar ist . . . . deswegen werde ich ein Gespräch mit dem Vermieter suchen, ihm die mangelhafte Abrechnung vorlegen, Korrekturvorschläge machen und dann mal sehen, was seine Meinung dazu ist. Schlimmstenfalls hab ich eine Mietrechtschutz . ... .
Am allermeisten hat mich halt aufgeregt, dass die Abrechnung schön passend zum WE im Briefkasten lag und mir erstmal schön den Magen zugeschnürt hat, als ich sah, was wir bezahlen sollen. Und das 2., was mich ärgert, die tatsache,, dass ich vergangenes jahr übersehen habe, dass wir den Schornsteinfeger schön alleine bezahlt haben :-(
--- editiert vom Admin
nein, wir haben nur einen Wärmemesser im Keller, von dem die Ablesung der 10.2 Mwh herrührt. Das ist auch in Ordnung mit der Einheit MwH, da habe ich mich schon bei Fachleuten schlau gemacht.
Ich bin selbstverständlich zu entsprechenden Informationen bereit, wenn man mich konkret dazu fragt ;-)
--- editiert vom Admin
der unterschied liegt doch nur in 1000. Wenn Du es besser verstehst: ich habe in einem Jahr 1010,2 kwh verbraucht. Hilft das jetzt weiter???? Wer hier wie Fachmänner kennt oder Ahnung hat oder nicht, stelle ich hier jetzt nicht zur Disposition, würde ich mal sagen . . . . weil nur 10,2 Kwh verbrauchen . . . . das wäre dann nur in ner Minute???
Ich denke, jemand, der 40 Jahre im Heizungs- und Sanitärbereich arbeitet, müßte schon Ahnung haben. Wo arbeitest Du denn und woher hast Du Deine "Ahnung"?
Ich habe auch keine Lust, mich hier noch zu ärgern. Muß mich über die Abrechnung genug ärgern, sage aber trotzdem Danke für die Bemühung.
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-- Editiert am 07.11.2010 19:53
Hi,
@Laramaus
quote:
....nach Anfangs- und Endbestand, sondern nach MWh und sagt einfach: verbrauchte MWh = meine (also seine) Rechnungvom 30.06.2010.
Dies dürfte kaum die Rechnung sein sondern vielmehr der aus dem Verbrauch innerhalb des Abrechnungszeitraums, ermittelte Heizwert per 30.6.
Die vertraglich vereinbarte Abrechnungsperiode für die Heizkostenabrechnung scheint hier der Zeitraum v. 1.7.-30.6.
Dieser Heizwert ist erforderlich, da es sich lt. Ihren Angaben
quote:
nein, wir haben nur einen Wärmemesser im Keller, von dem die Ablesung der 10.2 Mwh herrührt
um einen Wärmemengenzähler handelt. In diesem Falle wird der Heizwert volumenbezogen ermittelt durch Umrechnen der gemessenen Wärmemengenenergie in Megawattstunden (MWh) .
Da dem Mieter das Recht zusteht die Belege einzusehen, dürfte es kein Problem geben anhand der tatsächlichen Rechnung das Errechnen der MWh nachzuvollziehen.
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
-- Editiert am 08.11.2010 10:43
Natürlich kann auch bei einer Ölheizung die Verbrauchsermittlung einer einzelnen Wohnung mit Hilfe eine Wärmemengezählers erfolgen. Diese Wärmemengenzähler zählen den Verbrauch immer im MWh, auch wenn es sich um eine Ölheizung handelt.
Korrekt werden die Heizungskosten in diesem Fall wie folgt berechnet.
Heizölmenge im Tank am 01.01.2009 (Wert entsprechend der letzten vorhergehenden Betankung, also auf Basis der letzten Heizölrechnung aus 2008)
zzgl. Heizöllieferungen in 2009
abzgl. Heilölmenge im Tank am 31.12.2009 (Wert entsprechend der letzten vorhergehenden Betankung, also auf Basis der letzten Heizölrechnung aus 2009)
zzgl. Stromkosten für Heizung
zzgl. Wartungskosten,
zzgl. Schornsteinfeger,
zzgl. Mietkosten für Zähler,
zzgl. Kosten für Ablesedienst
ergibt die Gesamtheizkosten
Diese Heizkosten werden durch den Gesamtverbrauch in MWh lt. Wärmemengenzähler für das Haus geteilt und mit dem individuellen Verbrauch für die Wohnung multipliziert. Wie man sieht, taucht hier an keiner Stelle eine Rechnung aus 2010 auf. Sollte die Vermutung von karakorum stimmen, dass sich der Abrechnungszeitraum jeweils vom 01.07.-30.06. eines Jahres erstreckt, kann es natürlich anders aussehen.
@LiloWanders
Wenn man selbst keine Ahnung von solchen Dingen hat, dann sollte man sich derartige Kommentare sparen. Um zu verstehen, warum Deine Aussage falsch ist, solltest Du Dir zunächst einmal den Unterschied zwischen MW und MWh erklären lassen. Ersteres verwendet man bei Kohle- und Atomkraftwerken und letzteres z.B. bei Wärmemengenzählern in normalen Wohnungen.
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-- Editiert am 08.11.2010 11:05
Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe.
Der Abrechnungszeitraum ist jahresbezogen, d. h. in diesem Fall vom 01.01.2009 - 31.12.2009.
In der Rechnung an uns steht lediglich drin:
01.01.2009 - 31.12.2009
Verbrauch = 11,4 MWh
Rechnung vom 30.06.2010
= 1.700 EUR
Ihr Anteil = 10,2 MWh
= EUR 1521
So ungefähr steht das da drin. Der VM hat noch nie einen Anfangs- oder Endbestand genannt. Da er bisher jedes Jahr getankt hat, war ich mit der Abrechnung soweit auch einverstanden. Allerdings hat er in 2009 nicht getankt.
Würde er die Rechnung dritteln, wäre ich auch einverstanden, wenn er mir 2/3 berechnen würde und das andere Drittel dann in 2010. Aber so, wie er es berechnet, dass darf einfach nicht sein.
Mich würde allerdings noch interessieren: welchen Ölpreis darf er mir für 2009 in Rechnung stellen? den neuen oder den alten von 2008? Lt. Eurer First-In-First-Out-Rechnung müßte es ja der Preis von 2008 sein. Aber wird recht schwierig ohne Anfangs- und Endbestand . . . .
Ich hoffe ja, dass er heute Abend mal rüber kommt und wir das klären können . . .
Aber für 2008 habe ich keine Chance auf eine Korrektur der Wartungs- und Schornsteinfegerkosten??
quote:
welchen Ölpreis darf er mir für 2009 in Rechnung stellen? den neuen oder den alten von 2008?
Es gilt die First-in-first-out-Methode. Wenn er in 2009 nicht getankt hat, dann muss er den alten Ölpreis aus 2008 in Rechnung stellen und zwar nur für die Differenz des Tankinhaltes zwischen dem 01.01. und dem 31.12.. Allerdings lag der Ölpreis in 2008 nur im Nov. und Dez. unterhalb der Preise von 2010. Es kann also durchaus für Dich vorteilhaft sein, dass der Vermieter fälschlicherweise den Ölpreis aus 2010 genommen hat.
Was der Vermieter aber gar nicht machen darf, ist die gesamte Rechnung vom 30.06.2010 auf das Jahr 2009 abzurechnen. Was will er denn dann in 2010 abrechnen?
Wenn ich dabei grob überschlage, dass der Ölpreis in 2010 ungefähr bei 65 - 70€/100l gelegen hat und 1l Öl etwa 10,2 kWh Energieinhalt hat, dann ergibt sich folgendes Bild:
10,2MWh Verbrauch entsprechen ziemlich genau 1.000l Heizöl und die Kosten dafür würden in 2010 650-700€ betragen. Selbst unter Berücksichtigung, dass der Wirkungsgrad nicht bei 100% liegt und auch weitere Kosten hinzukommen, würde ich hier höchstens Heizkosten von ca. 1.000€ erwarten. Die in Rechnung gestellten 1.521€ können kaum stimmen. Die Rechnung vom 30.06.2010 gilt ja auch für mehr als 1,5 Jahre, wenn davor zuletzt in 2008 getankt wurde. Für einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren wiederum sieht die Forderung durchaus angemessen aus.
Wenn der Vermieter fälschlicherweise immer die Gesamtrechnung der Heizöllieferung in das Abrechnungsjahr eingerechnet hat, dann müsste er konsequenterweise für 2009 0€ abrechnen, bzw. nur die Nebenkosten der Heizung (Strom, Wartung, Schornsteinfeger usw.).
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt beanstandet werden. Wenn Du die Nebenkostenabrechnung 2008 also nach dem 08.11.2009 erhalten hast, dann kannst Du diese noch beanstanden.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht zulässig ist, die gesamten Heizkosten nur nach Verbrauch abzurechnen. Mindestens 30%, höchstens 50% der Heizkosten müssen nach Wohnfläche abgerechnet werden. Wenn mit der Heizung auch noch die zentrale Warmwasserversorgung erfolgt, dann müssen die dafür anfallenden Heizkosten herausgerechnet werden und gesondert entsprechend des Warmwasserverbrauchs umgelegt werden.
Der Vermieter hat also offenbar keinerlei Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften zur Heizkostenabrechnung, die er einhalten muss. Speziell ist hier die Heizkostenverordnung zu nennen, die bis auf wenige Ausnahmen zwingend einzuhalten ist.
Das heißt aber insgesamt nicht, dass eine korrekte Abrechnung der Heizkosten für Dich günstiger ist. Es kann durchaus sein, dass bei einer korrekten Abrechnung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für Dich Mehrkosten entstehen.
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-- Editiert am 08.11.2010 12:49
Zitat:: Die in Rechnung gestellten 1.521€ können kaum stimmen. Die Rechnung vom 30.06.2010 gilt ja auch für mehr als 1,5 Jahre, wenn davor zuletzt in 2008 getankt wurde. Für einen Zeitraum von mehr als 1,5 Jahren wiederum sieht die Forderung durchaus angemessen aus.
Aber Fakt ist doch, dass er am 30.06.2010 erst getankt hat, also berechnet er mir doch auch den Verbrauchszeitraum ab 01.01.2010 mit. Wie kann dann die Forderung angemessen sein? Der Abrechnungszeitraum ist doch vom 01.01.2009 - 31.12.2009 und die Betankung fand am 27.10.2008 statt. Das sind doch keine 1,5 Jahre ?!?
-- Editiert am 08.11.2010 13:04
Hi,
@Laramaus
es wäre hilfreich, wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Heizkostenabrechnung, zumindest Seite 1, als Kopie hier einfügen würden. Natürlich ohne Adresse, Namen usw.
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
quote:
es wäre hilfreich, wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Heizkostenabrechnung, zumindest Seite 1, als Kopie hier einfügen würden. Natürlich ohne Adresse, Namen usw.
Es gibt ja nicht wirklich eine Heizkostenabrechnung, außer dem, was ich hier schon zitiert habe . . . .
das steht drin:
quote:
In der Rechnung an uns steht lediglich drin:
01.01.2009 - 31.12.2009
Verbrauch = 11,4 MWh
Rechnung vom 30.06.2010 = 1.700 EUR
Ihr Anteil = 10,2 MWh
= EUR 1521
So ungefähr steht das da drin. Der VM hat noch nie einen Anfangs- oder Endbestand genannt. Da er bisher jedes Jahr getankt hat, war ich mit der Abrechnung soweit auch einverstanden. Allerdings hat er in 2009 nicht getankt.
So, nun habe ich meine Abrechnung schriftlich reklamiert, folgende Punkte:
Wasserverbrauch (hier wurde 2007 zugrunde gelegt, kann ja passieren)
Müll (hier wurde der 2. Mieter nicht berücksichtigt)
Schornsteinfeger (hier haben wir bereits 2008 die kompletten Kosten getragen)
Heizölabrechnung (Rechnung aus 2010)
Da der Vermieter nicht in der Lage war, mit uns persönlich zu sprechen, kam nun folgendes zurück (kurzfassung von mir!)
Wasser = versehen
Müll = wir hätten gewünscht, dass wir eine eigene Müllabrechnung bekommen (ist mir neu, hätte ich dann gerne mal einen Nachweis, wo der 2. Mieter berücksichtigt wird).
Schornsteinfeger (2008 würde nicht stimmen, 2009 korrigiert)
Und jetzt kommt der Oberhammer:
Ölabrechnung sei richtig, da hier der Stand 31.12.2009 geschätzt wurde und nur diese geschätze Menge auch berechnet wurde.
Seit wann wird ein Verbrauch geschätzt und darf auch so abgerechnet werden? Ich werde jetzt noch einmal das persönliche Gespräch hierzu suchen, ansonten, gutes Nachbarschaftsverhältnis hin oder her, werde ich doch wohl zum Anwalt gehen müssen, oder was meint Ihr?
Gruß
Laramaus
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