Fristgerechte Kündigung?

23. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Big_Player
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 31x hilfreich)
Fristgerechte Kündigung?

Hallo!

Mein Vermieter hat mir mit dreimonatiger Kündigungfrist gekündigt, obwohl ich schon 9 Jahre in dieser Wohnung lebe.

Nach dem Gesetz gibt es ja die Staffelung 3 Monate bis 5 Jahre, 6 Monate bei 5-8 Jahre und 9 Monate Kündigungsfrist über 8 Jahre.

Im Mietvertrag (1998) steht allerdings folgendes:
Das Mietverhältnis kann von jeder Partei mit dreimonatiger Frist zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden.

An was muss ich mich jetzt halten, 3 Monate oder 9 Monate?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Warum hat er Dir überhaupt gekündigt ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Big_Player
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 31x hilfreich)

Ohne Angabe von Gründen! Ich weiß natürlich, dass er das ganze verkaufen will und wohl auch schon einen Käufer dafür hat. Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und wollte daher eh nicht mehr lange hier wohnen, nur in mitten der Diplomarbeit wollte ich die Wohnung natürlich nicht wechseln.

Wie gesagt laut Mietvertrag, über den ich mir damals keine Gedanken gemacht habe, darf er ja innerhalb einer Frist von 3 Monaten mir kündigen, das Gesetz sagt da aber wohl etwas anderes nach 9 Jahren Miete!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ohne Angabe von Gründen!

kann er Dir garnicht kündigen.

Kündige selbst (mit 3 Monaten Frist) zu dem Zeitpunkt, zu dem Du willst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Kündigungsfrist beträgt für den Vermieter bei einer Mietdauer von 9 Jahren 9 Monate unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Ohne Grund kann der Vermieter aber sowieso nicht kündigen, so dass Du die Kündigung auch ignorieren kannst.

Wenn der Vermieter das Haus verkaufen will und schon einen Käufer hat, dann kann man sich auch etwas querstellen und sich dann den freiwilligen Auszug etwas versüßen lassen ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Big_Player
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 31x hilfreich)

Ok danke, dann weiß ich bescheid! Dann werde ich mal ein Schreiben aufsetzen und ihn freundlich drauf hinweisen, dass die gesetzliche Kündigungsfrist bei dieser Mietlänge 9 Monate beträgt und das eine Kündigung ohne Angabe von Gründen nicht zulässig ist!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.478 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen