Ich wohne als Untermieter bei einem Kollegen,der sich seit
Anfang Oktober in Haft befindert.Fast Gleichzeitig wurde ich Arbeitslos.Es ist also einiges an Miete offen.Fristlose Kündigung habe ich erhalten.Heute wurde mir mitgeteilt,daß die Wohnung noch vor Neujahr geräumt werden soll (Vermieter will Schloß austauschen).Was kann ich dagegen tun? Wie gesagt,bin nicht Hauptmieter und habe z.Zt. auch keinen Kontakt mit Ihm.
MfG
Alex
Fristl. Kündigung- Schloß austauschen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Na Du hast Nerven...
P.
Wieso hab ich Nerven?
Ich will Weihnachten nur nicht auf der Straße sitzen. Und wenn die auf einmal das Schloß austauschen kann ich erstmal nicht viel machen.
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Hallo Alex,
als Untermieter sind Sie Mitbesitzer der Wohnung. Der Vermieter darf die Wohnung nicht in verbotener Eigenmacht räumen. Zur Räumung ist nur der Gerichtsvollzieher berechtigt, der erst bei Vorliegen eines Räumungstitels tätig wird. Dieser Titel muss nicht nur gegen den Hauptmieter sondern auch gegen Sie gerichtet sein.
Kommt der Vermieter ohne Gerichtsvollzieher und öffnet vielleicht sogar mit einem Schlosser die Tür, begeht er Hausfriedensbruch. Sie können dann z.B. die Polizei rufen. Tauscht er während Ihrer Abwesenheit die Schlösser aus, können Sie sich in einem gerichtlichen Eilverfahren eine einstweilige Verfügungen erwirken, die Sie wieder in die Wohnung einweist. Sie sollten dazu einen Rechtsanwalt z.B. des Mietervereins beauftragen.
Nichtsdestotrotz sollten Sie sich umgehend
eine neue Wohnung suchen und die Jetzige räumen bzw, die Mietschulden ausgleichen. Sie vermeiden dadurch erhebliche Kosten, die aus einer Räumungsklage entstehen.
MfG Gruwo
Vielen Dank !
das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen ...
Was ist eigentlich, wenn im schriftlichen Mietvertrag fixiert wird, dass im Falle der Nichtzahlung der Miete trotz xx Wartezeit und Mahnung die Schlösser ausgetauscht werden, und weiterer Zutritt seitens des säumigen Mieters nur nach Begleichung des Rückstands und der Kosten für die ausgetauschten Schlösser möglich ist?
Kann der säumige Mieter eine solche Klausel vor Gericht als unwirksam erklären lassen? D.h. kann sich der Vermieter irgendwie absichern gegen säumige Mieter, ohne
die teure, langsame und umständliche Räumungsklage?
@andrew_vd
Eine solche Klausel im Mietvertrag wäre nicht gerichtsfest. Wie man als Vermieter bei Vertragsabschluss eine Räumungsklage wirksam vermeiden kann, sehen Sie <a href="http://www.123recht.net/fea/forum_topic.asp?topic_id=1735" link="">hier</a>.
MfG Gruwo
guten tag,
Habe eine frage!
Eine wohnung wurde vom Schlüsseldienst geöffnet im auftrag des Vermieters!
Die Polizei soll dabei gewesen sein aber kein Gerichtsvollzier.und ohne räumungsklage!
Darf das der vermieter?
Dafür sucht man sich einen 4 Jahre alten Beitrag???????????????????
Und was ist eine GerichtsvollZIER? Die Zierde des Gerichtes? Voll 90-60-90?
--- editiert vom Admin
In welchen Sinne gefahr im Verzug?
mfg
--- editiert vom Admin
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