Fristl. Kündigung- Schloß austauschen?

20. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
alex79d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristl. Kündigung- Schloß austauschen?

Ich wohne als Untermieter bei einem Kollegen,der sich seit
Anfang Oktober in Haft befindert.Fast Gleichzeitig wurde ich Arbeitslos.Es ist also einiges an Miete offen.Fristlose Kündigung habe ich erhalten.Heute wurde mir mitgeteilt,daß die Wohnung noch vor Neujahr geräumt werden soll (Vermieter will Schloß austauschen).Was kann ich dagegen tun? Wie gesagt,bin nicht Hauptmieter und habe z.Zt. auch keinen Kontakt mit Ihm.

MfG

Alex

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Na Du hast Nerven...

P.

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#2
 Von 
alex79d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso hab ich Nerven?
Ich will Weihnachten nur nicht auf der Straße sitzen. Und wenn die auf einmal das Schloß austauschen kann ich erstmal nicht viel machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Alex,

als Untermieter sind Sie Mitbesitzer der Wohnung. Der Vermieter darf die Wohnung nicht in verbotener Eigenmacht räumen. Zur Räumung ist nur der Gerichtsvollzieher berechtigt, der erst bei Vorliegen eines Räumungstitels tätig wird. Dieser Titel muss nicht nur gegen den Hauptmieter sondern auch gegen Sie gerichtet sein.

Kommt der Vermieter ohne Gerichtsvollzieher und öffnet vielleicht sogar mit einem Schlosser die Tür, begeht er Hausfriedensbruch. Sie können dann z.B. die Polizei rufen. Tauscht er während Ihrer Abwesenheit die Schlösser aus, können Sie sich in einem gerichtlichen Eilverfahren eine einstweilige Verfügungen erwirken, die Sie wieder in die Wohnung einweist. Sie sollten dazu einen Rechtsanwalt z.B. des Mietervereins beauftragen.

Nichtsdestotrotz sollten Sie sich umgehend eine neue Wohnung suchen und die Jetzige räumen bzw, die Mietschulden ausgleichen. Sie vermeiden dadurch erhebliche Kosten, die aus einer Räumungsklage entstehen.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alex79d
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen ...

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#6
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)

Was ist eigentlich, wenn im schriftlichen Mietvertrag fixiert wird, dass im Falle der Nichtzahlung der Miete trotz xx Wartezeit und Mahnung die Schlösser ausgetauscht werden, und weiterer Zutritt seitens des säumigen Mieters nur nach Begleichung des Rückstands und der Kosten für die ausgetauschten Schlösser möglich ist?

Kann der säumige Mieter eine solche Klausel vor Gericht als unwirksam erklären lassen? D.h. kann sich der Vermieter irgendwie absichern gegen säumige Mieter, ohne die teure, langsame und umständliche Räumungsklage?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
raik3107
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

guten tag,

Habe eine frage!

Eine wohnung wurde vom Schlüsseldienst geöffnet im auftrag des Vermieters!
Die Polizei soll dabei gewesen sein aber kein Gerichtsvollzier.und ohne räumungsklage!
Darf das der vermieter?

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Dafür sucht man sich einen 4 Jahre alten Beitrag???????????????????

Und was ist eine GerichtsvollZIER? Die Zierde des Gerichtes? Voll 90-60-90?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
raik3107
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

In welchen Sinne gefahr im Verzug?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2123
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 23x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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