Hallo .
Ich würde gerne mal wissen ob man einen Mietvertrag trotz der 3 Monate Kündigungsfrist auch sofort kündigen kann.
Also fristlos zum xxxx Termin.
Ich ziehe zum 1 Mai in eine grössere wohnung.
Also würde ich auch zum 1 Mai gerne kündigen.
Kann man bei zu hoher Betriebskosten Abrechnung auch als Grund fristlos kündigen.
Weil zu erwarten ist das bei der nächsten Betriebskosten es ja denn Rahmen sprengt.
Meine Fragen nun sind genau.
1.Kann man wegen einer zu hohen nicht nachvollziebaren Betriebskostenabrechnung fristlos kündigen.
2.Oder ist es auch so möglich fristlos zu kündigen,,ohne die 3 Monate einzuhalten..
Danke im voraus für viele Antworten..
LG euer Kaktusss
Fristlos Kündigen trotz 3 Monate Frist
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
quote:
wegen einer zu hohen nicht nachvollziehbaren Betriebskostenabrechnung
Ein Vertrag ist nun einmal ein Vertrag. Wenn die Abrechnung für dich unverständlich ist, mußt du dir fachliche Hilfe suchen, wenn sie nicht durchschaubar ist, mußt du sie dir von der Verwaltung erklären lassen.
Wie kommt es, daß sie dir zu hoch erscheint, obwohl du sie nicht nachvollziehen kannst? Ein kleiner Widerspruch! Oder vergleichst Du das mit Deinen Vorauszahlungen? Einen fristlosen Kündigungsgrund sehe ich nicht, nur Klärungsbedarf, wie auch immer!

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--- editiert vom Admin
Wenn Sie sich mit der fristgemäßen Kündigung beeilen, haben Sie nur 2 Monate eine doppelte Mietzahlung. Das ist hier der einzige und geeignete Weg. Alles andere ist wohl unmöglich.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Wenn Sie sich mit der fristgemäßen Kündigung beeilen, haben Sie nur 2 Monate eine doppelte Mietzahlung. Das ist hier der einzige und geeignete Weg. Alles andere ist wohl unmöglich.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Ich schließe mich an. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist nicht ersichtlich. Sie müssen sich an die Kündigungsfrist halten.
Selbstverständlich ist das aber Verhandlungssache. Vielleicht stimmt der Vermieter ja einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf aber nicht.
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