Fristlos Kündigen trotz 3 Monate Frist

27. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kaktusbilly
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlos Kündigen trotz 3 Monate Frist

Hallo .

Ich würde gerne mal wissen ob man einen Mietvertrag trotz der 3 Monate Kündigungsfrist auch sofort kündigen kann.

Also fristlos zum xxxx Termin.

Ich ziehe zum 1 Mai in eine grössere wohnung.

Also würde ich auch zum 1 Mai gerne kündigen.

Kann man bei zu hoher Betriebskosten Abrechnung auch als Grund fristlos kündigen.

Weil zu erwarten ist das bei der nächsten Betriebskosten es ja denn Rahmen sprengt.

Meine Fragen nun sind genau.

1.Kann man wegen einer zu hohen nicht nachvollziebaren Betriebskostenabrechnung fristlos kündigen.

2.Oder ist es auch so möglich fristlos zu kündigen,,ohne die 3 Monate einzuhalten..

Danke im voraus für viele Antworten..

LG euer Kaktusss



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
wegen einer zu hohen nicht nachvollziehbaren Betriebskostenabrechnung

Ein Vertrag ist nun einmal ein Vertrag. Wenn die Abrechnung für dich unverständlich ist, mußt du dir fachliche Hilfe suchen, wenn sie nicht durchschaubar ist, mußt du sie dir von der Verwaltung erklären lassen.
Wie kommt es, daß sie dir zu hoch erscheint, obwohl du sie nicht nachvollziehen kannst? Ein kleiner Widerspruch! Oder vergleichst Du das mit Deinen Vorauszahlungen? Einen fristlosen Kündigungsgrund sehe ich nicht, nur Klärungsbedarf, wie auch immer! :???:

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Sie sich mit der fristgemäßen Kündigung beeilen, haben Sie nur 2 Monate eine doppelte Mietzahlung. Das ist hier der einzige und geeignete Weg. Alles andere ist wohl unmöglich.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn Sie sich mit der fristgemäßen Kündigung beeilen, haben Sie nur 2 Monate eine doppelte Mietzahlung. Das ist hier der einzige und geeignete Weg. Alles andere ist wohl unmöglich.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich schließe mich an. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist nicht ersichtlich. Sie müssen sich an die Kündigungsfrist halten.

Selbstverständlich ist das aber Verhandlungssache. Vielleicht stimmt der Vermieter ja einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf aber nicht.

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