Fristlos kündigen , bei Nachbarschaftsstreit und nicht richtig funktionierender heizung

13. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)
Fristlos kündigen , bei Nachbarschaftsstreit und nicht richtig funktionierender heizung

Meine Tochter ist im Juni umgezogen, gleich am ersten Umzugstag , beim anstellen der Heizung kam ein Wasserfall aus der Decke, der VM kümmerte sich alles erledigt, die Heizungsfirma sagte die Therme ist nicht mehr ok müsste nach 26 Jahren getauscht werden , nein das mach ich nicht die Worte vom VM .
Jetzt in der Heizperiode merken Sie es die Heizkörper sind lauwarm und 17/18 Grad in der Wohnung, die Heizung wurde entlüftet aber die Therme hält den Druck nicht und fällt wieder ab, Duschen und Baden ist unerträglich die Wanne braucht eine halbe Stunde um mit warmem Wasser befüllt zu werden.

Kann Sie zwecks der Heizungsanlage die Miete mindern?

Das nächste Problem ist mit dem Nachbar , dieser zeigt meine Tochter ständig an Sie würde ihn beleidigen, dann stellt er ihr den Strom ab , im Sandkasten befanden sich Glasscherben.

Der VM meinte es geht ihm alles nichts an.
Wir haben den VM schriftlich und mündlich auf alles hingewiesen.

Meine Tochter und Familie sind fix und alle , möchten gern fristlos kündigen.
Da Sie einen 2 Jahresvertrag haben , dauert es noch und ob der Vertrag fristlos gekündigt werden kann wissen wir leider nicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120133 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von mmmaus):
Kann Sie zwecks der Heizungsanlage die Miete mindern?

Und dann wirds wärmer?
Aber ja, kann sie.



Zitat (von mmmaus):
17/18 Grad in der Wohnung,

Wo genau und wie genau gemessen?



Zitat (von mmmaus):
die Heizung wurde entlüftet aber die Therme hält den Druck nicht und fällt wieder ab,

Nachfüllen müsste man dann.



Zitat (von mmmaus):
Duschen und Baden ist unerträglich

Warum genau?



Zitat (von mmmaus):
dann stellt er ihr den Strom ab

Wie kann er das und wie könnte man das beweisen.



Zitat (von mmmaus):
im Sandkasten befanden sich Glasscherben.

Ja und?



Zitat (von mmmaus):
Wir haben den VM schriftlich und mündlich auf alles hingewiesen.

Gab es auch eine Form von gerichtsfester Mängelmeldung und Forderung zur Beseitigung.



Zitat (von mmmaus):
möchten gern fristlos kündigen.

Sie hat also schon eine Wohnung in die sie morgen einziehen könnte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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