Fristlos kündigen? Rechtsstreit eingehen?

16. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lisan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlos kündigen? Rechtsstreit eingehen?

Hallo,

mein Anliegen ist etwas kompliziert und ich versuche, mich möglichst kurz zu fassen:
Mein Freund und ich sind vor 4 Monaten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. WIr wohnten zusammen mit dem Vermieter und einer zweier WG im Haus. Durch`s gesamte Haus lief auch der Kater unseres Vermieters.
Wir haben einen Vertrag geschlossen, in dem steht, dass der Vermieter für 3 Jahre und 9 Monate auf eine Kündigung durch Eigenbedarf verzichtet. Soweit, so gut.

Nun hat der Vermieter aber eine etwas kaputte Tür im Keller, die manchmal wieder aufspringt. Mein Freund kam eines nachts heim, die Tür sprang wieder auf und die Katze war weg. Noch am darauffolgenden Tag sagte uns unser Vermieter, wenn sie nicht wieder käme, würden wir rausgeschmissen, koste es, was es wolle. Einen Tag später gab er uns eine schriftliche Kündigung für Ende Dezember unter dem Vorwand "Eigenbedarf" und einen Brief, in welchem er ziemlich deutlich erklärt, dass es eigentlich um den Kater ging.

Der Kater tauchte zwar nach 5 Tagen wieder auf, die Kündigung wurde aber nicht offiziell widerrufen. Da unser Vermieter aber auch ein ziemlich unangenehmer Mensch ist, der uns wegen der Katze mehrfach versteckte Drohungen ausgesprochen hatte, war für uns klar, wir wollten so oder so da raus.
In seinem beiliegenden Schreiben zur Kündigung sagte er, wir sollten uns schnellstmöglich etwas finden und auch mündlich sagte er uns, wir sollten so schnell es geht, raus.

Nun kam es, dass wir eine neue Bleibe für Mitte November gefunden haben. Wir sprachen mit unserem Vermieter, der erst zusagte, uns rauszulassen, sich am selben Abend aber noch umentschied und schließlich von uns verlangte, wir sollten noch bis Ende Dezember Miete zahlen. Wir haben ihm sogar eine einvernehmliche Kündigung angeboten, damit er nach uns neu vermieten könnte, er fühlte und fühlt sich aber komplett im Recht und denkt, das könnte er so oder so machen. Sollten wir ihm die Miete nicht bis einschließlich Dezember zahlen, würde er es von der Kaution einbehalten (hinzu kommt, dass er noch 900Euro zusätzlich zu 1000Euro Kaution hat, da wir uns mit Eigenbeteiligung an der Küche beteiligen mussten).

Auch die Wohnung hat er bereits wieder neu inseriert, wie wir im Internet gesehen haben.
Auf ein Schreiben des Mieterschutzbundes mit der Bitte um eine einvernehmliche Kündigung, ist er nicht eingegangen.
Zusätzlich dazu hat er uns erst gesagt, wir müssten für die Entfernung einer fest installierten Arbeitsplatte in der Wohnung, nicht aufkommen, sich dann aber plötzlich umentschieden und gesagt, er würde es auf unsere Kosten erledigen lassen.
Wir würden gerne fristlos kündigen, wegen Vertrauensmissbrauchs (falscher Kündigungsgrund) und seiner versteckten Drohungen.

Wir hinterlassen ihm die Wohnung in einem weitaus schöneren Zustand, als wir sie übernommen haben und haben sie auch komplett gestrichen. Einer nachträglichen Mieterhöhung nach Vertragsabschluss haben wir ebenfalls zugestimmt, da er meinte er hätte sich verkalkuliert. Wir sind einfach nicht bereit, uns nun so dermaßen ausnutzen zu lassen, obwohl wir eigentlich nichts falsch gemacht haben.

Was sollen wir nun am besten tun, wenn er sich weigert, eine einvernehmliche Kündigung einzugehen?
Fristlos kündigen und ihn auf die Kaution und Küchenbeteiligung verklagen? (Wir sind beide Studenten und fürchten die Anwaltskosten.)
Noch bis Ende Dezember zahlen und ihn auf Umzugskosten und die falsche Kündigung wegen Eigenbedarf verklagen, wenn er erneut vermietet?

Dankeschön bereits jetzt.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zahlen Sie die Dezembermiete, entfernen Sie die Platte und seien Sie froh, dass Sie solch einen A**** so elegant und fast kostenfrei losgeworden sind.

Dass die von ihm ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, wissen SIe, weiß er also ... verbuchen Sie das als Erfahrung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Lisan):
hinzu kommt, dass er noch 900Euro zusätzlich zu 1000Euro Kaution hat,

Und diese Zahlungen kann man auch beweisen?



Zitat (von Lisan):
Wir würden gerne fristlos kündigen, wegen Vertrauensmissbrauchs (falscher Kündigungsgrund) und seiner versteckten Drohungen.

Das sind keine Gründe fristlos zu kündigen.



Zitat (von Lisan):
Noch bis Ende Dezember zahlen und ihn auf Umzugskosten und die falsche Kündigung wegen Eigenbedarf verklagen, wenn er erneut vermietet?

Das dürfte am aussichtsreichsten sein.

Man kann auch mal abwarten, ob da schon Anfang Dezember neue Mieter einziehen wollen.



Das mit der Küche, der Arbeitsplatte und der Küchenbeteiligung habe ich aber noch nicht verstanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen