Fristlos kündigen wegen Täuschung durch Vermieter wegen Hubschrauberlärm

6. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
djakademiks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlos kündigen wegen Täuschung durch Vermieter wegen Hubschrauberlärm

Ich habe eine Frage.
Und zwar bin ich Anfang September nach Münster gezogen.

Die von mir angemietete Wohnung liegt ca. 200m vom Helikopterlandeplatz der Uniklinik entfernt.
Bei der Wohnungsbesichtigung Ende Juli habe ich den Vermieter der Wohnung gefragt, wie häufig dort denn Helikopter landen würden. Er sagte mir "so 1-2 mal am Tag, mehr nicht". Am Tag der Wohnungsbesichtigung kam in der Stunde der Wohnungsbesichtigung auch tatsächlich kein Helikopter. OK, dachte ich mir, das kann ja nicht so schlimm sein.

Nachdem ich aber nun Anfang September eingezogen war stellte sich heraus, dass dort nicht nur 1-2 Helikopter am Tag landen, sondern 10-15 mal. Auch nachts, d.h. 20-30 mal am Tag echter Lärm durch Landen und Starten von Helikoptern in unmittelbarer Nähe.

Ich will gar nicht die Helikopterflüge bemängeln, die sind echt wichtig und notwendig, aber ich fühle mich vom Vermieter doch sehr "ver*rscht" auf Deutsch gesagt.
Ich hätte die Wohnung nie genommen, wenn er mir die Frage nach den Helikopterflügen wahrheitsgemäß beantwortet hätte.

Für das Gespräch mit dem Vermieter gibt es Zeugen (Freundin und Mutter), sowie einen (heimlichen) Handy-Mitschnitt des Gesprächs.


Meine Frage ist nun, ob ich auf Grund dieser Täuschung durch den Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen kann, so dass ich mir eine neue Wohnung suchen kann.

Vielen Dank im Vorraus.


-- Editier von djakademiks am 06.09.2016 21:07

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von djakademiks):
Meine Frage ist nun, ob ich auf Grund dieser Täuschung durch den Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen kann, so dass ich mir eine neue Wohnung suchen kann.

Eindeutig flasche Reihenfolge Eventuell solltest Du Dir erst mal über die Bedeutung des Wortes "fristlos" klar werden?



Zitat (von djakademiks):
Er sagte mir "so 1-2 mal am Tag, mehr nicht".

Bemessen auf was? Wochendurchschnitt? Monatsdurchschnitt? Jahresdurchschnitt?



Zitat (von djakademiks):
Auch nachts, d.h. 20-30 mal am Tag echter Lärm durch Landen und Starten von Helikoptern in unmittelbarer Nähe.

Wenn es weniger Motorradfaherer gibt, gibt es auch weniger Flüge. Ist auch ein wenig saisonabhängig.



Hat man schon eine detaillierte Liste mit den Starts und Landungen?



Zitat (von djakademiks):
Ich hätte die Wohnung nie genommen, wenn er mir die Frage nach den Helikopterflügen wahrheitsgemäß beantwortet hätte.

Da würde man ihm schon nachweisen müssen, das er bewusst getäuscht hat. Könnte problematisch werden.



Zitat (von djakademiks):
sowie einen Handy-Mitschnitt des Gesprächs (möglicherweise illegal?).

Nicht wenn alle die darauf zu hören sind vorher zugestimmt haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
djakademiks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Eindeutig flasche Reihenfolge Eventuell solltest Du Dir erst mal über die Bedeutung des Wortes "fristlos" klar werden?


Fristlos hieße für mich ich kündige morgen und ziehe sofort aus, das wäre kein allzu großes Problem für mich.

Zitat:

Bemessen auf was? Wochendurchschnitt? Monatsdurchschnitt? Jahresdurchschnitt?


1-2 mal am Tag bedeutet für mich dann wohl im Jahresmittel.



Zitat:
Hat man schon eine detaillierte Liste mit den Starts und Landungen?


Kann ich mir beschaffen, habe Freunde am Klinikum.


Zitat:
Da würde man ihm schon nachweisen müssen, das er bewusst getäuscht hat. Könnte problematisch werden.


OK, das ist wohl Deutschland, da kann man besche*ßen, darf sich nur nicht erwischen lassen. ;)

Zitat:

Nicht wenn alle die darauf zu hören sind vorher zugestimmt haben.


Das ist mir klar.


Ich höre aus Ihrer Antwort heraus, dass es keinen Sinn hat, den Mietvertrag wegen Täuschung anzufechten, sondern lieber sofort regulär kündigen mit 3 monatiger Frist?


-- Editiert von djakademiks am 06.09.2016 21:22

-- Editiert von djakademiks am 06.09.2016 21:22

-- Editiert von djakademiks am 06.09.2016 21:28

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von djakademiks):
Zitat (von Harry von Sell):
Hat man schon eine detaillierte Liste mit den Starts und Landungen?
Hat man schon eine detaillierte Liste mit den Starts und Landungen?



Kann ich mir beschaffen, habe Freunde am Klinikum.


Warum wurde denn da nicht vorher nachgefragt? Woher soll der Vermieter das denn so genau wissen, das ist doch kein Flugbetrieb und auch bedarfsabhängig

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#4
 Von 
djakademiks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Warum wurde denn da nicht vorher nachgefragt? Woher soll der Vermieter das denn so genau wissen, das ist doch kein Flugbetrieb und auch bedarfsabhängig


Ja, hinterher ist man immer klüger.
Ich habe an die Ehrlichkeit des Vermieters geglaubt, mein Fehler.

Zitat:
Woher soll der Vermieter das denn so genau wissen


Dann hätte er auch einfach sagen können er wisse es nicht statt eine konkrete Angabe mit Obergrenze zu machen.


-- Editiert von djakademiks am 06.09.2016 21:32

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#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Warum nimmt man solche Gespräche heimlich auf? Und warum fragt man nicht vor dem Einzug die Kontakte am Klinikum wie oft da Helikopter landen?

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#6
 Von 
djakademiks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Warum nimmt man solche Gespräche heimlich auf?


Beweissicherung?

Zitat:
Und warum fragt man nicht vor dem Einzug die Kontakte am Klinikum wie oft da Helikopter landen?


Ja, wie gesagt, das war mein Fehler dem Vermieter zu vertrauen. Habe mich auf seine Aussage verlassen und diese geglaubt und dann war die Sache für mich erledigt.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von djakademiks):
Zitat:
Warum nimmt man solche Gespräche heimlich auf?

Beweissicherung?


Dabei sollte man sich aber nicht erwischen lassen. Diese Beweissicherung geht nach hinten los, wenn der Vermieter den Mieter wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes anzeigt. Und diese Fälle gibt es tatsächlich.

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#8
 Von 
djakademiks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dabei sollte man sich aber nicht erwischen lassen. Diese Beweissicherung geht nach hinten los, wenn der Vermieter den Mieter wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes anzeigt. Und diese Fälle gibt es tatsächlich.


Um Harry van Sell zu zitieren (siehe oben): "Da würde man mir schon nachweisen müssen..... Könnte problematisch werden." Der Mitschnitt könnte ja auch von meiner Freundin oder Mutter stammen oder mir zugespielt worden sein.

-- Editiert von djakademiks am 06.09.2016 21:52

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#9
 Von 
djakademiks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sei es drum.
Ich werde jetzt wohl regulär mit 3 monatiger Frist kündigen und die Sache abhaken.


Darf ich wenigstens etwaige Wohnungsinteressenten die der Vermieter anschleppt wahrheitsgemäß über eine hohe Anzahl von extrem lauten Helikopterflügen, auch nachts, in Kenntnis setzen bzw. diesen mitteilen, dass ich wegen enormen Helikopterlärm schon nach wenigen Monaten ausziehe?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von djakademiks):
Fristlos hieße für mich ich kündige morgen und ziehe sofort aus, das wäre kein allzu großes Problem für mich.

Gut, die meisten stehen dann vor dem Problem keine Wohnmöglichkeit zu haben.



Zitat (von djakademiks):
"Da würde man mir schon nachweisen müssen..... Könnte problematisch werden." Der Mitschnitt könnte ja auch von meiner Freundin oder Mutter stammen oder mir zugespielt worden sein.

Kein Problem, dafür gibt es Digital-Forensiker. Die Aufnahmen sind meist mit einer Signatur versehen, die dem Smartphone zuzuordnen sind.



Zitat (von djakademiks):
Habe mich auf seine Aussage verlassen und diese geglaubt und dann war die Sache für mich erledigt.

Er wird sagen, das ihm das nicht anders bekannt war. Das Problem besteht trotz Zeugen dann darin, ihm die bewusste Täuschung nachzuweisen.



Zitat (von djakademiks):
Ich werde jetzt wohl regulär mit 3 monatiger Frist kündigen und die Sache abhaken.

Dürfte stressfreier sein.



Zitat (von djakademiks):
Darf ich wenigstens etwaige Wohnungsinteressenten die der Vermieter anschleppt wahrheitsgemäß über eine hohe Anzahl von extrem lauten Helikopterflügen, auch nachts, in Kenntnis setzen bzw. diesen mitteilen, dass ich wegen enormen Helikopterlärm schon nach wenigen Monaten ausziehe?

Die Wahrheit darf man immer sagen.

Aber eventuell will der Vermieter ja eine kürzere Kündigungsfrist wenn man anfängt den Interessenten die Wahrheit zu erzählen?
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Der soll doch mal fristlos Kündigen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter einen solchen Mieter auch eher schnell wieder los werden will...

Hoffentlich braucht er den Heli nicht selbst mal in der n ächsten Zeit :crazy:

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#12
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich sehe da keine wirkliche Täuschung des Vermieters. Diese Helikopter haben ja keine festen Flugpläne, sondern fliegen, wenn sie benötigt werden. Wie oft das am Tag ist, hat der Vermieter nicht in der Hand. Das kann 1-2 mal sein, kann aber auch öfter sein. Ist sicher auch jahreszeitlich bedingt. Und mal ganz ehrlich, ein bisschen mitdenken kann man als Mietinteressent auch und sich diese Frage, so wie ich sie grad beantwortet hab, auch selber beantworten, vor allem wenn man sich "akademiks" nennt und damit offenbar auf ein Studium hinweisen will. Das sollte eine gewisse Intelligenz voraussetzen. ;-)

-- Editiert von Anjuli123 am 08.09.2016 12:09

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von djakademiks):
Fristlos hieße für mich ich kündige morgen und ziehe sofort aus, das wäre kein allzu großes Problem für mich.

Gut, die meisten stehen dann vor dem Problem keine Wohnmöglichkeit zu haben.



Zitat (von djakademiks):
"Da würde man mir schon nachweisen müssen..... Könnte problematisch werden." Der Mitschnitt könnte ja auch von meiner Freundin oder Mutter stammen oder mir zugespielt worden sein.

Kein Problem, dafür gibt es Digital-Forensiker. Die Aufnahmen sind meist mit einer Signatur versehen, die dem Smartphone zuzuordnen sind.



Zitat (von djakademiks):
Habe mich auf seine Aussage verlassen und diese geglaubt und dann war die Sache für mich erledigt.

Er wird sagen, das ihm das nicht anders bekannt war. Das Problem besteht trotz Zeugen dann darin, ihm die bewusste Täuschung nachzuweisen.



Zitat (von djakademiks):
Ich werde jetzt wohl regulär mit 3 monatiger Frist kündigen und die Sache abhaken.

Dürfte stressfreier sein.



Zitat (von djakademiks):
Darf ich wenigstens etwaige Wohnungsinteressenten die der Vermieter anschleppt wahrheitsgemäß über eine hohe Anzahl von extrem lauten Helikopterflügen, auch nachts, in Kenntnis setzen bzw. diesen mitteilen, dass ich wegen enormen Helikopterlärm schon nach wenigen Monaten ausziehe?

Die Wahrheit darf man immer sagen.

Aber eventuell will der Vermieter ja eine kürzere Kündigungsfrist wenn man anfängt den Interessenten die Wahrheit zu erzählen?
:devil:


Und jetzt werden alle Handys konfisiziert und geprüft...Sorry, aber das ist doch lächerlich. Btw.: es reicht den codec zu ändern. Und da die Handyserien in der Regel die gleiche Signatur haben, wird es kaum möglich sein das zu überprüfen.

Aber das ist auch nicht das Thema. Zeugen sind genug vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Ich sehe da keine wirkliche Täuschung des Vermieters. Diese Helikopter haben ja keine festen Flugpläne, sondern fliegen, wenn sie benötigt werden. Wie oft das am Tag ist, hat der Vermieter nicht in der Hand. Das kann 1-2 mal sein, kann aber auch öfter sein. Ist sicher auch jahreszeitlich bedingt. Und mal ganz ehrlich, ein bisschen mitdenken kann man als Mietinteressent auch und sich diese Frage, so wie ich sie grad beantwortet hab, auch selber beantworten, vor allem wenn man sich "akademiks" nennt und damit offenbar auf ein Studium hinweisen will. Das sollte eine gewisse Intelligenz voraussetzen. ;-)

-- Editiert von Anjuli123 am 08.09.2016 12:09


Sorry, aber der Vermieter hätte einfach sagen sollen: keine Ahnung. Ansonsten gibt er ja eine Eigenschaft an der Wohnung (leise) an, die gar nicht stimmig ist.

Schlussendlich wird bei 1-2 täglich der Einsatz (theoretisch) auf 700/p.a. beschränken. Wenn das eben 7000 Einsätze sind, dann ist das bei weitem kein Irrtum mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Sorry, aber der Vermieter hätte einfach sagen sollen: keine Ahnung. Ansonsten gibt er ja eine Eigenschaft an der Wohnung (leise) an, die gar nicht stimmig ist.


Sorry, der Mieter wußte doch, dass es ein Krankenhaus mit Heli-Landeplatz in der Nähe gibt. Vielleicht hat es bisher gestimmt.

Ich habe auch eine Spezialklinik (Querschnitte) in ca. 500 m Entfernung und ja, es ist sehr unterschiedlich. Heute war z.B. gar nichts, dafür gibt es Tage, an denen geht jede Stunde einer runter. Ich finde es übrigens nicht wirklich laut. Die Martinshörner sind da viel nervender.

Zitat (von asd1971):
Schlussendlich wird bei 1-2 täglich der Einsatz (theoretisch) auf 700/p.a. beschränken. Wenn das eben 7000 Einsätze sind, dann ist das bei weitem kein Irrtum mehr.


Dazu müsste der Vermieter über die Eigenschaft "Hellsehen" verfügen. Woher soll er das wissen?
Es kann plötzlich eine Unfallart (irgendeine Sportart) dazu gekommen sein oder eine Spezialist, der einfach mehr Unfallopfer mit einer bestimmten Verletzung aufnehmen kann. Es gibt einen Verkehrsweg, der plötzlich mehr Unfälle "produziert".

Der Mieter wohnt gerade mal 1 Woche da, da kann man doch noch nicht sagen, ob das auch so bleibt? Dazu muss der TE aber ein ganzes Jahr dort wohnen und mit einem genauen Protokoll nachweisen, wie oft ein Heli dort landet.

Zitat (von asd1971):
Und jetzt werden alle Handys konfisiziert und geprüft...Sorry, aber das ist doch lächerlich. Btw.: es reicht den codec zu ändern. Und da die Handyserien in der Regel die gleiche Signatur haben, wird es kaum möglich sein das zu überprüfen.


Dazu braucht man nicht einmal das Handy. Schon die Verbreitung solcher Aufnahmen ist strafbar. Irgend so ein schlauer Mieter hat doch die Aufnahme der Wohnungsübergabe aufgenommen, ist damit zur Polizei gegangen und hat es denen vorgespielt.
Der Polizist wollte dem Ex-Mieter nicht helfen, deshalb ist der Anzeigende noch zum Chef der Dienststelle gegangen und hat dem auch eine AUfnahme vorgespielt. Er hatte auch noch das Gespräch mit dem Polizisten aufgenommen.

Folge: Zwei Strafbefehle für den Mieter.

Und auch hier lesen Vermieter mit und die Story dürfte es zeitgleich nicht sehr häufig geben. Lustig, da könnte es der TE die Aufnahmen auch gleich in dem Kündigungsschreiben zum Vorspielen anbieten. Da braucht der Staatsanwalt noch nicht einmal die Polizei ausrücken zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber eventuell will der Vermieter ja eine kürzere Kündigungsfrist wenn man anfängt den Interessenten die Wahrheit zu erzählen?
:devil:


Oder der Vermieter findet noch vor Beginn der Vorlesungen einen Mieter. Dann kann er den Mieter noch leichter entlassen. Ich kann mit vorstellen, dass derzeit viele Wohnungen in Münster gesucht werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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