Fristlose Kündigung möglich??

28. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Udo Witt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung möglich??

Hallo zusammen,

ich habe im Mai d. J. eine Wohnung bezogen. Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag. Je länger ich hier wohne umso mehr Probleme habe ich jedoch mit der 88jährigen Vermieterin.

Sie macht unentwegt Ärger wegen Sachen, die Sie eigentlich gar nichts anzugehen haben, wirft mir idiotische, unwahre und teilweise unverschämte Dinge vor.

Hier beispielhaft einige Highlights:

1. Bei meinem Einzug habe ich auf der zur Wohnung gehörenden Terrasse eine Bierzeltgarnitur aufgestellt. Dagegen hatte sie sofort etwas und hat mit untersagt diese auf der Terrasse zu nutzen, da sie zu schwer sei und die Fliesen kaputt gehen könnten.

2. Sie wirft mir vor, die Vorhänge nicht zu öffnen. Eigentlich sollte ihr das egal sein. Die Argumente ihrerseits wechselt sie so wie sie es gerade braucht: a) man soll mein angebliches Chaos nicht sehen, b) ihre Handwerker hätten ihr bei einer Renovierung mal gesagt, dass in die Wohnung "Luft und Sonne" kommen müsse oder c) ich würde unerlaubt Wäsche waschen - von Hand(!, da ich keine Waschmaschine habe).

3. Der Laminatfussboden könne nicht mehr atmen, da ich ihn dermaßen zugestellt hätte. Damit hätte ich ich die Wohnung zu einer "Müllhalde" und einem "Lagerraum" umfunktioniert und sie somit "vollkommen zweckentfremdet". - Dabei stehen hier neben üblichem Mobiliar ledigkich einige Getränkekisten und 2 noch volle Umzugskisten.

4. Da ich täglich meine nassen Badehandtücher in der Wohnung aufhänge, müsste eine Wand schon "total verschimmelt sein". - Natürlich völlig aus der Luft gegriffen.

5. Sie wirft mir vor, dass ich nicht Lüften und die Wohnung hermetisch abschliessen würde. - Tatsächlich öffne ich das Fenster im Schlafzimmer während ich dusche gang und nach dem Duschen bis ich aus dem Haus gehe das im Bad. Anschliessend habe ich die Fenster in Bad und Küche ganztägig gekippt geöffnet. Wenn ich versuche ihren Vorwurf richtig zu stellen bekomme ich als Antwort, dass ich "da wohl nachts von träumen würde".

Die Liste solcherlei Vorwürfe ist noch beliebig verlängerbar. Vieles habe ich von ihr auch schon schriftlich erhalten.

Selbstverständlich ist die Wohnung nach den knapp 6 Monaten noch in dem gleichen einwandfreien Zustand wie ich sie übernommen habe.

Meine Frage ist nun, ob eine fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit (§ 554a BGB ) Erfolg haben würde oder welche Gründe dafür nötig wären.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich bereits im Voraus.

Gruß

Udo Witt

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