Fristlose Kündigung - In der Nebenkostenrechnung sind Reparaturkosten darf er das?

20. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sun&Moon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Fristlose Kündigung - In der Nebenkostenrechnung sind Reparaturkosten darf er das?

Hallo!
Frage: Wir Wohnen seid 10 Jahren in einer DHH jetzt vor zwei wochen kamm von unserem Vermieter (von seinen Anwalt), das wir eine woche zeit haben um die Wohnung zu räumen. Von seiner seite aus: Wegen neben kosten rückstände von 1998 bis 2006 von 5788 €, wir zahlen in monat 750€ + nebenkosten miete.So letztes jahr kam der vermieter und sagte es währen noch 1000 € offen von diesen jahren. wir waren einferstanden und sagten das sie ab sofort 900 € Miete überweist )jeden monat). Haben wir auch gemacht bis Heute. In der NEbenkosten rechnung sind Reperaturkosten darf er das? Was sollen wir jetzt machen????

ICh danke in voraus

MFg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Sun & Moon,

habt Ihr denn in den letzten Jahren eine Nebenkostenabrechnung bekommen? Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, daß es da recht enge Verjährungsfristen gibt und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß es rechtens ist, die Nebenkosten der letzten 8 Jahre aufeinmal einzufordern. Gibt es denn über die 1000€ vom letzten Jahr irgendetwas schriftliches?

Gruß

Line

-- Editiert von line am 20.11.2006 17:18:56

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#2
 Von 
viokat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Verjährungsfristen von Nebenkosten belaufen sich auf 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum.

Reperaturkosten sind keine Nebenkosten und dürfen nicht mit abgerechnet werden.

-- Editiert von viokat am 20.11.2006 17:21:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Etwas unverständlich.

Die Abrechnungen von 1998-2004, wann habt Ihr die erhalten ?

Die 1000 EUR sind für welchen Zeitraum ?

Gruß

Michael

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