Fristlose Kündigung - Muss ich befürchten nicht mehr rein zu kommen wegen ausgetauschter Schlösser?

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Domburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Muss ich befürchten nicht mehr rein zu kommen wegen ausgetauschter Schlösser?

Hallo Leute,
ich bin grad etwas verzweifelt. Seit 2 Monaten warte ich auf den Zahlung der Arge. Die letzten 3 Wochen habe ich bei meiner Lebensgefährtin gewohnt, die mich quasi seitdem durchfüttert. Heute morgen wollte ich zum Verwaltungsgericht, da ich keine andere Möglichkeit sehe in absehbarer Zeit an mein Geld zu kommen und ich ohne anderes Einkommen bin. Wie gesagt, ich lebte die letzten 3 Wochen bei meiner Lebensgefährtin. Als ich eben nach Hause kam fand ich in meinem Briefkasten die fristlose Kündigung meines Vermieters. Die Kündigung ist vom 8.11.2008 und in ihr heisst es, dass ich die Wohnung renoviert und geräumt bis zum 22.11.2008 an den Vermieter zu übergeben hätte, da ich seit 2 Monaten im Mietrückstand bin. Der 22.11.2008 war nun schon vor einer Woche. Was soll ich tun? Ich gehe davon aus die rückständigen Mieten noch im Verlauf der Woche zahlen zu können, da der Antrag bei der Arge schon seit über 2 Monaten läuft. Muss ich befürchten wenn ich jetzt das Haus verlasse nicht mehr rein zu kommen wegen ausgetauschter Schlösser? Oder gar das mein gesamtes Hab und Gut vor der Tür steht und die Wohnung vom Vermieter geräumt wird? Sorry wenn das jetzt alles etwas überzogen wirkt, aber ich habe grade echt das was man wohl einen Panikflash nennt.
Gruß
Dieter

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Na wegen 2 Monaten Mietrückstand geht die WELT nicht gleich unter! Jedoch sollten Sie sich nun unverzüglich darum kümmern. Sie können diese Kündigung abwenden, wenn Sie die Mieten einfach zahlen. Das ist die einfachste Lösung Ihres Problemes.

Sollten Sie nicht über das Geld verfügen, passiert im Moment auch nichts. Da Sie die Whg ja NICHT übergeben zum gewünschten Termin des VM, muss dieser Klage einreichen.

Eine Räumungsklage durch den VM kann schon mal bis zu 3 Jahren dauern. In dieser Zeit muss der VM viel, sehr viel Geld in diese Klage investieren und erhält im Gegenzug ja keine Miete. Eventuell einigen sich in dieser Zeit die Parteien und der VM wird Ihnen eine Abfindung zahlen. Im Gegenzug übergeben Sie dann die Wohnung.

A. Meyer

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Och Mensch, Trolli ist schon wieder da...:(

Die WELT geht für den TE vielleicht nicht unter, da er ja zur Not bei seiner Freundin wohnen kann. Der VM ist auf die Miete angewiesen und hat das Recht, diese zu erhalten. Wenn nicht, dann darf er fristlos kündigen. Ist doch normal!

Der VM darf allerdings ohne richterlichen Beschluss die Schlösser nicht austauschen und auch die Wohnung nicht unangemeldet betreten. 3 Jahre war mal... Heute kann das schon viel, viel schneller gehen, und das ist auch gut so!

Was gibt es da zu einigen? Abfindung?! Das ist der Lacher überhaupt :bang:

Einzige Möglichkeit: Mietrückstände umgehend zahlen!

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#3
 Von 
guest123-2130
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sollten hier eine ruhige und sachliche Diskussion führen, meinetwegen auch eine Kontroverse; aber immer Themen bezogen und sachlich. So wie ich und einige andere das auch praktizieren.

Auch müssen wir hier aufpassen, da einzelne immer wieder versuchen zu provozieren und das Forum zu stören.

Ich hoffe, dass sich dies in Zukunft verwirklichen lässt.

mit freundlichen Grüssen aus Dresden

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Schreib lieber was zum Thema, statt Deinen kopieren Kram hier einzufügen.

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

#Wir haben Anfang des Jahres eine Räumungsklage in 2 Monaten durch gehabt.#

Das kann gut möglich sein, aber es kann eben auch dauern.
Und unterm Strich ist es für beide Parteien gut, wenn man sich einigt z.B. mittels einer Abfindung.

Eines ist doch klar, für den VM wird es immer teurer als für den Mieter.

A. Meyer

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#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das meinst aber nur Du...

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#9
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"In dieser Zeit muss der VM viel, sehr viel Geld in diese Klage investieren und erhält im Gegenzug ja keine Miete. "
Geld, was der Mieter in Form einer Schadensersatzklage, zzgl. sämtlicher nebenbei entstandener Aufwendungen, zu zahlen hat. Kann mir nicht vorstellen, dass dem Fragesteller damit geholfen ist.

Zunächst mal den Vermieter kontaktieren und die Sachlage darstellen. Parallel unverzüglich mit der ARGE klären wo das Problem ist. Räumungsklage abwenden, indem alle (auch offene) Mietzahlungen geleistet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2131
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

###Eines ist doch klar, für den VM wird es immer teurer als für den Mieter.###

Eines ist doch klar, Gesundheit ist wichtiger als Geld.
Das verstehen sogar die meisten Mieter, wenn man es ihnen lieb vermittelt, - gelle.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Domburg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beiträge. Das Problem hat sich inzwischen gelöst. Erstaunlich wie schnell die Arge zahlt, wenn die freundlichen Damen und Herrn vom Verwaltungsgericht dort mal auf den Busch klopfen. Und falls es wen interessiert, die Kündigung ist, da durch die verspätete Zahlung einer sozialen Einrichtung verschuldet, auch unwirksam.
Gruß
Dieter


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