Hallo,
wir sind eine dreiköpfige bald vierköpfige Familie (Baby ist unterwegs), und wohnen mitten in einem Restaurant. Wir haben vor ein paar Tagen fristlos gekündigt, weil unser Bad total schimmelt, obwohl wir unserer Vermieterin schon mehrmals mittgeteilt haben, das etwas gegen den Schimmel getan werden muss, ohne Reaktion Ihrerseits. Außerdem mussten wir uns von den neuen Pächtern des Restaurants sehr unangenehm vor unserem ältesten Sohn beschimpfen lassen. Daher haben wir fristlos gekündigt, nun will Sie sich wohl rechtlich vertreten lassen, und meint wir müssen uns an die drei Monate Kündigungsfrist halten.
Müssen wir das nun wirklich????? Habe noch eine andere Frage, in unserem Vertrag wurde noch etwas in der Hausordnung hinzugefügt, wir dürften uns nicht wegen lauter Musik beschweren, da wir ja wüssten, dass wir in einem Restaurant wohnen. Frage: Darf das als Zusatzklausel eingebaut werden?
Darf man uns dagegen laute Musik verbieten?
Schnelle Hilfe erwünscht.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Fristlose Kündigung; Nachbarschaftsstreit
--- editiert vom Admin
Ja unsere Wohnungstür befindet sich im Restaurant.
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Wie kann man in einem Restaurant wohnen? Stört das nicht beim Fernsehen, Duschen, (Bei-)schlafen etc.?
Nun mal ehrlich, wie ist so etwas möglich?
Also in Anbetracht der Gesamtumstände würde ich mal davon ausgehen, daß ihr hier ein außerordentliches Kündigungsrecht habt. Wenn die Wohnung wirklich so schimmlig ist, und hierbei eine Gesundheitsgefahr besteht, kann man euch nicht zumuten weiterhin in dieser Wohnung zu leben, zumal der VM ja keinerlei anstalten macht die Mängel zu beseitigen.
Würde an Deiner Stelle aber auf jeden Fall einen Anwalt oder den Mieterbund um Rat bitten, da diese Konstellation mit dem Restaurant doch sehr eigenartig ist.
Bzgl. der Musik, tendiere ich eher dazu, daß es auch dem Restaurantpächter nicht erlaubt sein wird die Musik so laut zu stellen, daß andere Menschen über Gebühr strapaziert werden. Per Klausel im Mietvertrag kann das normalerweise nicht ausgeschloßen werden.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
-- Editiert von avalon2006 am 11.10.2006 03:17:02
Es ist ziemlich laut, nicht nur der lauten Music wegen sondern auch die anderen Geräuschkulissen, von den Gerüchen mal abzusehen.
Die Wohnung sollte nur als übergang dienen, da wir aber nicht sofort eine Wohnung gefunden haben mussten wir einen Mietvertrag Unterschreiben der in meinen Augen nicht Rechtens ist. Wenden uns heute noch an den Mieterbund. da die Vermieterin nicht bereit ist mit uns ein Gespräch zu führen, sondern die neue Pächterin des Restaurantes vorschickt, und die keift was das Zeug hält.
Gruss & Danke
Dass Ihr in einem Restaurant wohnt, habt Ihr doch bereits bei Einzug gewusst.
Das könnt Ihr jetzt nicht als Grund für eine fristlose Kündigung heranziehen.
Der Schimmel muss eine Gesundheitsgefahr darstellen, was Ihr ggfls. beweisen müsst, damit er als Grund für eine fristlose Kündigung herangezogen werden kann.
Ob die Beschimpfung durch den Pächter als Grund für eine fristlose Kündigung gilt, kann man ohne nähere Einzelheiten ebenfalls nicht beurteilen.
Insgesamt habt Ihr Euch mit der fristlosen Kündigung jedenfalls auf sehr dünnes Eis begeben.
Unser Vermieter geht ja noch weiter, ruft ständig bei der ARGE an und will Daten von uns haben, heisst in welche Wohnung wir ziehen, wie der neue Vermieter heisst,und macht uns ziemlich schlecht hier im Haus. Wir waren heute beim Mieterverein, und die sagten uns nur noch über Schriftverkehr alles machen.
--- editiert vom Admin
Vermieter hat vor uns jetzt am Auszug zu hindern, heisst er will das unsere Möbel in der Wohnung bleiben (Vermieterpfandrecht), dabei haben wir noch keine Mietschulden bei Ihm. Kann er das Gelten machen obwohl wir schon unter der Pfändungsgrenze liegen???
Wir sind nämlich vor kurzem Insolvenz gegangen und beziehen jetzt Hartz 4.
-- Editiert von Andersohn am 16.10.2006 16:03:22
Keine Mietschulden = kein Pfandrecht.
Das haben wir uns auch schon so gedacht, wollen trotzdem morgen nochmal zum Anwalt.
NEIN er darf eure Möbel usw nicht Pfänden sofern ihr nicht grad handgeklöppelte Teppiche habt die igendwie ein Vermögen wert sind. Es werden sicherlich nur übliche Sachen sein wie ein Fernseher und ein Kühlschrank ein Bett pro Nase usw... Diese Sachen sind NICHT Pfändbar!!!!
Lasst euch nicht verrückt machen zieht einfach aus!
Soll der VM sich doch schwarz ärgern!
Ach noch was macht Bilder vom Schimmel und zwar so viele wie ihr braucht um die beeinträchtigung notfalls vor Gericht belegen zu können . Eventuell einen Sachverständigen in die Wohnung VOR übergabe bitte damit er das dann bezeugen kann!
So waren heute beim Anwalt, und der Vermieter hat kein Pfanrecht da es noch zu keiner schuld gekommen ist, heißt er hätte Vermieterpfandrecht wenn wir mit unsere Miete im Verzug wären, aber da es nicht so ist können wir beruhigt ausziehen.
Danke allen für Ihre HILFE
Und jetzt?
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