Fristlose Kündigung - Räumungsfrist abgelaufen - Wasser usw. abstellen

13. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
MarionG123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Räumungsfrist abgelaufen - Wasser usw. abstellen

Hallo zusammen,
wir haben unseren Mietern fristlos wegen Zahlungsrückständen gekündigt. Die Frist zum Auszug ist schon längst abgelaufen. Zahlungen haben wir keine mehr erhalten (auch keine Nebenkosten), ausgezogen wurde natürlich auch nicht.
Die Räumungsklage läuft mittlerweile.
Muss ich den "Mietern" in diesem Fall noch Warmwasser, Heizung, TV usw. zur Verfügung stellen? Geht ja alles auf meine Kosten und zu holen ist leider auch nichts mehr.
Hatte mal gelesen, dass nach Ablauf der Räumungsfrist obiges abgestellt werden darf. Kennst sich jemand damit aus?

Vielen lieben Dank für eine Antwort!
Gruß
Marion




26 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41976 Beiträge, 14658x hilfreich)

Das kommt drauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Normalerweise kann man doch Strom gar nicht abstellen, einfach, weil die Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Stromlieferanten haben. Dasselbe gilt für Wasser. Abgesehen davon gibt es zumindest Rechtsprechung darüber, was wirklich abgestellt werden darf. Strom und Wasser nach meiner Kenntnis nicht. Aber, ich würde auch warnen, das Wasser abzustellen. Da hast Du ganz schnell Hygieneprobleme, die so massiv sein können, dass Du die Feuchträume totalsanieren musst, incl. Fliessen rausstemmen, u.s.w.

Wann ist denn der Termin, sind die Mieter anwaltlich vertreten?

wirdwerden

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1392x hilfreich)

Solche Methoden solltest du tunlichst unterlassen, denn sie sind illegal und geben dem Mieter nur Munition gegen dich in die Hände. Besser solltest du dich mit der "Berliner Räumung" befassen und auf den Termin bei Gericht warten. Du hast doch schon Räumungsklage eingereicht?

http://www.immobilienrecht-essen.de/761/berliner-raeumung-nach-dem-mietrechtsaenderungsgesetz-2013/

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#3
 Von 
MarionG123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

den Strom will ich ihnen ja gar nicht abstellen. Da haben sie sowieso einen eigenen Vertrag mit dem Versorger.
Im Grunde geht es mir um das Warmwasser. Mit der Heizung an sich würde ich mir wahrscheinlich bei den Temperaturen ein Eigentor schießen. Mit dem Wasser an sich auch (Hygiene).
Das kalte Wasser würde fließen. Ich würde nur das Warmwasser abstellen (dank moderner Heizungssteuerung möglich).

Räumungstermin habe ich noch keinen. Die Klage ist gerade erst am Beginn (kann also noch dauern).
Ob die Mieter anwaltlich vertreten sind weiß ich nicht. Sie gehen nicht arbeiten also denke ich, dass sie übers Amt einen gestellt bekommen?

Marion

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41976 Beiträge, 14658x hilfreich)

Sie können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Allerdings prüft das Gericht, ob das Wehren gegen die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Abgesehen davon würde ich mich mal mit dem Job-Center in Verbindung setzen (schriftlich). Denen mitteilen, dass die Miete von offensichtlich zwei ALG II Empfängern nicht mehr bezahlt wird, dass eine Räumungsklage läuft. Die sehen das nämlich nicht so furchtbar gerne, wenn Gelder veruntreut werden.

wirdwerden

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von MarionG123):
Ich würde nur das Warmwasser abstellen (dank moderner Heizungssteuerung möglich).


Das würde ich auch nicht machen, sondern fahr die Temperatur auf das Minimum 42°- 45° C herunter. Sonst könnten die Mieter eine Mietminderung geltend machen. Lach nicht,es ist tragisch genug. Minimum ja, ganz aus nein.

TV weiß ich nicht genau, ich glaube ein Minimum an Sendern musst Du bereit stellen. Aber manchmal müssen die Anlagen auch gewartet werden. Wolltet Ihr nicht längst auf DVB-T2 umstellen? Vielleicht kommen die so in die Pötte?



-- Editiert von Ver am 13.10.2015 19:37

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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Zitat:
abgestellt werden darf

Vorsicht - das BGH-Urteil XII ZR 137/07 ist für ein Gewerbemietverhältis ergangen - siehe Volltext und Leitsatz
auch
http://www.mietrecht.org/mietschulden/mietschulden-heizung-oder-strom-abstellen/
http://www.anwalt.de/rechtstipps/vermieterrecht-kersorgung und z.B. TV zu beschränken, sollte aber ein Unterliegensrisiko deutlich senken ;)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Gerade Leute die auf Kosten der Allgemeinheit leben (und auch Prozesse führen) dürfen, sind da oft recht eifrig bei der Sache das System für sich zu nutzen.


Zumal Du auch im Falle eines Obsiegens auf Deinen Kosten sitzen bleibst.

Was ist eigentlich mit der Telefonleitung? Wolltest Du die nicht auch mal neu verlegen lassen?

Brauch die Wohnung nicht auch noch neue Fenster? Jetzt haben die Fensterbauer Flaute und Du bekommst die Fenster billiger.

-- Editiert von Ver am 13.10.2015 20:11

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#8
 Von 
MarionG123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

nette Ideen, aber Fensteraustausch fällt flach. Es handelt sich um eine Einliegerwohnung in unserem Wohnhaus, so dass ich hier keine Bauarbeiten gebrauchen kann :-)
An der Telefonleitung werd ich genauso wenig machen dürfen wie beim Strom denk ich. Auch hier haben sie ja selbst einen Vertrag mit dem Versorger (Telekom oder so). Wobei sich die Telefondose schon sehr verführerisch in unserem Teil befinden würde :-) Genauso die Sat-Schüssel usw.

Dem Jobcenter habe ich schon einen "informellen Brief" zukommen lassen. Aber hier werde ich vermutlich nicht mitkriegen ob ich damit erfolgreich war. Schade eigentlich.
Ebenso haben wir vor einiger Zeit bereits eine Anzeige wegen Einmietbetrug erstattet, weil wir nachweislich gefälschte Lohnabrechnungen vorgelegt bekommen haben. Aber auch hier erwarte ich mir nichts großartiges (wobei er laut Polizei schon sehr bekannt ist bei denen, vielleicht interessiert es den Staatsanwalt dann doch eher).

Ich denke wir werden jetzt entweder einfach auf gut Glück das Warmwasser abstellen (Miete mindern kann er ja wohl nicht mehr). Oder wir werden wirklich auf ein Temperatur-Minimum gehen und auch gleich den Wasserdruck einschränken.

Mir geht es einfach gegen den Strich, dass hier nur die "Mieter" Rechte haben sollen, obwohl es ja gar keinen gültigen Mietvertrag mehr gibt. Ich hatte ja noch gar nicht erwähnt, dass der Mietvertrag sogar schon von den Mietern selbst fristgerecht schriftlich gekündigt wurde (das war noch vor unserer fristlosen Kündigung). Diese Dreistigkeit alleine macht mich schon wahnsinnig. Selbst kündigen und dann einfach nicht ausziehen. Dazu müsste man sich ja bewegen und aktiv werden grrrrrrrrrrr

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)

Zitat:
Ich denke wir werden jetzt entweder einfach auf gut Glück das Warmwasser abstellen (Miete mindern kann er ja wohl nicht mehr). Oder wir werden wirklich auf ein Temperatur-Minimum gehen und auch gleich den Wasserdruck einschränken.


Es gibt auch viele Maßnahmen, die er dir nicht nachweisen kann, die ihn aber mürbe machen: Einfach mal aufpassen, wenn der Mieter unter Dusche steht, sich gerade eingeseift hat und dann das (Warm)Wasser für 15 Minuten ganz abstellen. Die Heizung auch öfter mal und dann lernt der Zechpreller, wie es ist, wenn der andere am längeren Hebel sitzt. Irgendwo muss ja seinen Frust loswerden. ;)

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von MarionG123):
Wobei sich die Telefondose schon sehr verführerisch in unserem Teil befinden würde :-) Genauso die Sat-Schüssel usw.


Mach nichts, was man Dir anlasten kann ;-). Und den Kindern auch unbedingt verbieten, an den Dosen und Steckern zu "spielen", sonst gibt es noch einen Kabelbruch. An der Stelle möchte mein Mann am liebsten immer eine seiner Zeitschaltuhr einbauen. 5 Minuten ein, 10 Minuten aus, 10 Mintuen ein, 5 Minuten aus. Mal am besten am Fernsehprogramm orientieren.

Zitat (von HeHe):
Einfach mal aufpassen, wenn der Mieter unter Dusche steht, sich gerade eingeseift hat und dann das (Warm)Wasser für 15 Minuten ganz abstellen.


Leider gibt es keine "Zeitbegrenzer" die den Zulauf von Warmwasser auf 1-2 Minuten begrenzen, wäre für solche Mietpreller auch ganz nett. Vielleicht sollte man so etwas erfinden.

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Einfach mal aufpassen, wenn der Mieter unter Dusche steht, sich gerade eingeseift hat und dann das (Warm)Wasser für 15 Minuten ganz abstellen.


Mir erscheint der Ausfall von kaltem Wasser an der Stelle viel nervender zu sein. Kennt Ihr das: Du stehst unter der Dusche und die Spülung vom Klo, dass am selben Strang hängt, wird gedrückt.

-- Editiert von Ver am 14.10.2015 22:02

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Hat beides was - man kann ja abwechseln :devil:

Vielleicht noch zu den Direktverträgen:
Oft sind solche Leute auch mit der Zahlung ihrer Stromabschläge, Telefongebühren, etc im Rückstand und oft reagieren die Versorger schleppend. Ein kleiner Tipp (Telefonat mit dem Versorger) kann da manchmal die Gemütlichkeit stark trüben, ohne dass man sich selber die Finger schmutzig macht.

Zu den anderen verlockenden Dingen: Solange der Zechpreller nicht beweisen kann, woran es liegt (weil er keinen Zugang zu den fraglichen Stellen hat), würde ich mir da keine großen Kopfzerbrechen drüber machen und den Stecker ziehen.

Auch einer eventuellen Mietminderung könnte man gelassen entgegen sehen. Denn auch nach einer Verrechnung auf die eigenen Forderungen, dürfte sicher noch auf einem mehrstelliger Betrag an offenen Forderungen sitzenbleiben. Zumindest wäre aber die eigene Laune etwas gebessert und der weitere Aufenthalt auf anderer Leute Kosten in fremdem Eigentum weniger gemütlich.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat:
Denn auch nach einer Verrechnung auf die eigenen Forderungen, dürfte sicher noch auf einem mehrstelliger Betrag an offenen Forderungen sitzenbleiben.


Nur ein kleiner Tipp: Wenn die Anstalten zum Ausziehen machen und Euch den Schlüssel zu "werfen". Am Besten ist dann sowieso ein Zeuge dabei!

Dieser Zeuge geht mit Euch durch die Wohnung um Euch einen ersten Eindruck über die Schäden zu verschaffen, dann schließt dieser Zeuge ab und behält den Schlüssel.

Dann geht Ihr erst einmal in Ruhe durch, welche Fachleute Ihr braucht. Und dieser Zeuge geht dann mit den "Sachverständigen" in die Wohnung um die Schäden zu dokumentieren.

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#14
 Von 
MarionG123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

bei Euren Ideen sind teilweise wirklich nette "Denkanstöße" dabei :-)

Teilweise war ich auch schon tätig. Hab mal beim Stromanbieter nachgefragt. Hier zahlen Sie aber schlauerweise. Bei der Telekom muss ich heute mal anrufen, wobei ich halt nicht mal genau weiß ob die auch bei der Telekom sind.

Die Idee mit dem Schlüssel ist gut, leider haben die Guten scheinbar gar keinen mehr. Mittlerweile lassen Sie ein Fenster immer unverschlossen und ziehen es zu. Man kann dann ein Kind hineinheben und das öffnet von innen die Haustüre. Echt skurril!

Dem Jobcenter hab ich auch schon vorsichtshalber Bescheid gegeben. Meint Ihr ich bekomme von denen eine Rückmeldung?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41976 Beiträge, 14658x hilfreich)

Wahrscheinlich nicht. Die werden dem Empfänger einfach den Mietzins nicht mehr überweisen. Und das wars. Du könntest nochmals förmlich beantragen, Dir den Mietzins direkt zu überweisen. Dann müssen die Dir einen Bescheid schicken. Das macht es unbequem für die Nutzer.

Nur, mir kommt da eine ganz andere Idee. Schlüssel sind nicht da? Kind wird durch Fenster gereicht, um die Tür zu öffnen? Das geht doch schon aus Sicherheitsgründen überhaupt nicht. Frag da mal Eure Versicherung, die wird Euch was erzählen.

Fragt doch mal bei Gericht an, wie schnell die verhandeln. Bei eindeutigen Beweislagen schiebt der Richter auch gerne mal so eine Verhandlung dazwischen. Einfach auch für seine Erledigungsstatistik. Und - bei den Zuständen wäre ja auch mal ein Besuch der Wohnung angesagt. Jemand, der keine Schlüssel mehr hat, sorry, da wird die Wohnung auch nicht so sexy aussehen, das ist kein Vorurteil, sondern ein Nachurteil. Und, ohne Schlüssel, ohne abgesicherte Wohnung, da lässt sich vielleicht sogar im Eilverfahren was machen. Muss Euer Anwalt entscheiden.

wirdwerden

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#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von MarionG123):
Die Idee mit dem Schlüssel ist gut, leider haben die Guten scheinbar gar keinen mehr. Mittlerweile lassen Sie ein Fenster immer unverschlossen und ziehen es zu. Man kann dann ein Kind hineinheben und das öffnet von innen die Haustüre. Echt skurril!


Nicht nur echt skurill, bitte lass das mal einen Zeugen dokumentieren!!!! Und ähnliches hatte ich auch schon. Muss man bei Gefahr in Verzug (Herbst-Sturm?!) nicht eigentlich die Fenster schießen? So als Vermieter? Bitte keinen Hausfriedensbruch begehen!

Wichtig:

Die können Dir also die Schlüssel nicht zurückgeben (und das ist basal im Mietrecht.....) D.h. die Mieter müssen Dir den Austausch der Schlösser bezahlen. Auch wenn hier eigentlich keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung notwendig ist, mach es trotzdem. Am besten bereitst Du schon ein Schreiben vor, dass ein Zeuge denen schon gleich in die Hand drückt, sobald die das Haus verlassen.

Solltest Du Schlüssel von denen bekommen, probier aus, ob die überhaupt passen. Wieviele hast Du denen beim Auszug bekommen und wieviele hast Du denen gegeben? Eine Anfrage bei örtlichen Schlosser ist auch ganz hilfreich, manchmal lassen die Mieter sich im letzten Moment noch welche nachmachen.

Und dann besorgst Du Dir so schnell wie möglich passende Ersatzschlösser vom örtlichen Schlosser. Sobald die raus sind, ist die erste Handlung der Austausch der Schlösser!!!! Und natürlich Schließen aller Fenster!

Schaut auch nach, ob die irgendwo einen "Einstieg" offen gelassen haben. Kellertür, Kellerfenster etc. Zieh mal an den Fenstern, ob die auch noch richtig schließen.

-- Editiert von Ver am 16.10.2015 10:51

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41976 Beiträge, 14658x hilfreich)

@ Ver: mir geht es ums "jetzt." Es ist ein Unding, dass jeder Dieb einsteigen kann. Einfach so. Da muss sofort ein Riegel vorgeschoben werden.

wirdwerden

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#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Ver: mir geht es ums "jetzt." Es ist ein Unding, dass jeder Dieb einsteigen kann. Einfach so. Da muss sofort ein Riegel vorgeschoben werden.


Ja, daran hatte ich auch schon gedacht, siehe Post #16

Zitat:
Muss man bei Gefahr in Verzug (Herbst-Sturm?!) nicht eigentlich die Fenster schießen? So als Vermieter? Bitte keinen Hausfriedensbruch begehen!

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#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:Ich denke wir werden jetzt entweder einfach auf gut Glück das Warmwasser abstellen (Miete mindern kann er ja wohl nicht mehr). Oder wir werden wirklich auf ein Temperatur-Minimum gehen und auch gleich den Wasserdruck einschränken.
Es gibt auch viele Maßnahmen, die er dir nicht nachweisen kann, die ihn aber mürbe machen: Einfach mal aufpassen, wenn der Mieter unter Dusche steht, sich gerade eingeseift hat und dann das (Warm)Wasser für 15 Minuten ganz abstellen. Die Heizung auch öfter mal und dann lernt der Zechpreller, wie es ist, wenn der andere am längeren Hebel sitzt. Irgendwo muss ja seinen Frust loswerden.


Dir ist schon klar, dass du hier auf Selbstjustiz forderst? :bang:

Das kann durchaus schnell - zu recht - nach hinten losgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MarionG123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

HeHe, das ist mir schon klar, dass das rechtlich nicht sauber ist. Hab ja auch gar nichts getan.Bin ja anständig.
Dass das nach hinten losgehen kann ist mir auch klar. Ob das allerdings dann zu recht ist, darüber kann man jedoch geteilter Meinung sein. Warum soll ich denen zu recht Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Tv usw. bezahlen. Bin ja nicht die Caritas. Ich kann mir das nachher von niemanden mehr holen.

Die Sache mit den Schlüsseln könnte allerdings interessant werden. Was meint Ihr, könnten wir vor Gericht beschleunigen? Die Räumungsklage im Eilverfahren? Oder meint Ihr das unabhängig davon? Da steh ich jetzt auf dem Schlauch.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von MarionG123):
Die Sache mit den Schlüsseln könnte allerdings interessant werden. Was meint Ihr, könnten wir vor Gericht beschleunigen? Die Räumungsklage im Eilverfahren? Oder meint Ihr das unabhängig davon? Da steh ich jetzt auf dem Schlauch.


Das muss Dein Anwalt machen! Da ist doch Gefahr in Verzug....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MarionG123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Nachtrag:
Na prima, jetzt haben die schon wieder einen Hund hab ich gerade gesehen. Und das obwohl sie während des "normalen" Mietverhältnisses damals schon eine Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung hatten.

Langsam krieg ich echt die Krise über so viel Dreistigkeit.

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#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von MarionG123):
Nachtrag:
Na prima, jetzt haben die schon wieder einen Hund hab ich gerade gesehen. Und das obwohl sie während des "normalen" Mietverhältnisses damals schon eine Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung hatten.

Langsam krieg ich echt die Krise über so viel Dreistigkeit.


Abmahnung erneut zustellen.

Die haben doch Kinder? Die müssen quasi einbrechen, um in die Wohnung zu kommen? Ob das so die richtige Erziehung ist. Vielleicht interessiert sich für diese unverschlossene Tür und die unkonventionelle "Türöffnung" das Jugendamt.

Wichtig: bitte einen Zeugen, ein Foto vom Haustürschloss zu machen. Sonst kommen die beim Auszug darauf zu sagen, das war schon, wenn sie bei einer Türöffnung die Tür zerstören.

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41976 Beiträge, 14658x hilfreich)

@ Marion: ich kann Deinen Frust voll verstehen. Nur, mach Dir eines klar. Du bist letzten Endes in der stärkeren Position, auch wenn es im Augenblick nicht so aussieht. Und der Hund, das ist doch Pillepalle. Jetzt mal auf die Hauptsachen konzentrieren.

1. Beim Gericht herausfinden, wann voraussichtlich terminiert wird. Das geht normalerweise in so Verfahren recht schnell.
2. Job-Center offiziell anschreiben, auffordern, den Mietzins an Dich zu überweisen, Mietvertrag beilegen, Kündigung, Räumungsklage. Und da kann Dir auch keiner mit Datenschutz kommen, das ist alles in Ordnung.
3. Klären, ob Du Warmwasser abstellen kannst (Achtung, nicht Wasser insgesamt). Da bin ich im Augenblick überfragt. Denn das Nicht zur Verfügung haben von Warmwasser ist zwar ein Minderungsgrund, aber kein Grund, die Miete auf Null zu setzen. Das könnte funktionieren.
4. Die Angelegenheit mit dem offenen Fenster klären. Mit der Versicherung sprechen, ob sie in so Fällen bei Diebstahl überhaupt irgendwelchen Schadensersatz leistet. Wenn nicht, abmahnen, darauf hinweisen, dass es im Fall der Mißachtung eine weitere Kündigung gibt. Und beim nächsten Mal "offenes Fenster" nächste Kündigung. Die dann zur Kenntnisnahme wieder gleich ans Job-Center schicken.

So würde ich vorgehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn nicht, abmahnen, darauf hinweisen, dass es im Fall der Mißachtung eine weitere Kündigung gibt. Und beim nächsten Mal "offenes Fenster" nächste Kündigung.


Jetzt sind nicht nur die meisten Einbrecher unterwegs, sondern auch es gibt auch die ersten Herbststürme. Außerdem heizt Du ja aus dem Fenster raus.

Für die offenen Fenster brauchst Du dringend ein Protokoll und einen Zeugen. Ich weiß, das nervt, doch in einer Gerichtsverhandlung zählen Fakten und Urkundenbeweise.

Also Liste erstellen und einen neutralen Zeugen unterschreiben lassen. Kann ein Nachbar das bestätigen, wenn er aus dem Fenster schaut?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Der Mieter darf durchaus "zum Fenster Rausheizen" ... und tatsächlich machen das immer solche gerne, die wissen, dass sie niemals für ihre Heizkosten zahlen können/wollen. Er muss natürlich auch für eventuelle Schäden an der Mietsache aufkommen, die dadurch entstehen (wenn es reinreignet, wenn Leitungen einfrieren) ... aber auch ein entsprechender Vollstreckungstitel über derartige Schadenersatzforderungen ist dann meist nur ein weiteres wertloses Stück Papier.
Deswegen ist es auch sinnlos weder für die Schlüsselsache noch für die Hundesache weitere Zeit und Nerven oder gar Geld hinterherzuwerfen für irgendwelche Anwaltsschreiben.

Trotzdem kann es im Räumungsverfahren nur hilfreich sein, wenn der "Einbruch" aktenkundig wird - also einfach beim nächsten Mal die Polizei rufen, wenn da Leute übers Fenster in die Wohnung der Mieter einsteigen.

Zitat (von asd1971):
Dir ist schon klar, dass du hier auf Selbstjustiz forderst? :bang:

Den Kopf hast Du wohl schon zu fest an die Wand gerammt.
Es geht hier lediglich um Einstellung von Leistungen, für die die Gegenleistung nicht erfolgt - eine völlig normale Sache, die sogar gesetzlich geregelt ist ... außer im Wohnungsmietrecht - aber da ist lediglich noch nicht gerichtlich klargestellt, welche Leistungen genau der Vermieter trotzdem weiter erbringen muss.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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