Hey,
der A hat eine Wohnung an die B vermietet. Aufgrund permanent verspäteter Mietzinszahlungen mahnt er sie ab. Gleich im ersten Monat danach zahlt komplett nicht. Der A spricht die fristlose Kündigung aus uns setzt eine 20-tägige Räumungsfrist.
Er will die B unbedingt raus haben!!!
Die B geht zum Anwalt, der mitteilt, dass sich die B bemüht eine Wohnung zu finden.
Die B habe aber auch Leistungen nach SGB II beantragt und benötige dafür eine Vermieterbescheinigung.
Jetzt hat der A mal gehört, dass wenn die Miete dann vom Amt (oder sonstwie nach der Kündigung) bezahlt wird, eine Räumungsklage nicht mehr erfolgversprechend ist....
Quasi, dass wenn die B die Miete nach 2-3 Monaten Ausfall wieder zahlt, der A deshalb sie nicht raus bekommt...
Ist da was dran??? oder irrt sich der A??
Fristlose Kündigung-Räumungsklage-Hartz IV; Räumung möglich??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Fristlose fällt bei Ausgleich weg, deshalb immer parallel auch ordentlich kündigen.
Vorliegend hat der A nur fristlos gekündigt; eine normale Kündigung wäre unbegründet gewesen...
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Vorliegend hat der A nur fristlos gekündigt; eine normale Kündigung wäre unbegründet gewesen...
eine normale Kündigung wäre unbegründet gewesen...
Wieso ?
Die B hat "nur" immer verspätet geleistet; für diesen Fall hat A das legendäre BGH-Urteil vom 11.01.2006 Az.: VIII ZR 364/04
gefunden und die fristlose ausgesprochen.
Einen ordentlicher Kündigungsgrund hat er nicht finden können.
Die B hat "nur" immer verspätet geleistet; für diesen Fall hat A das legendäre BGH-Urteil vom 11.01.2006 Az.: VIII ZR 364/04
gefunden und die fristlose ausgesprochen.
Einen ordentlicher Kündigungsgrund hat er nicht finden können.
Aufgrund des Urteils kann man sogar
fristlos kündigen, aber genauso gut natürlich auch fristgerecht.
Abgesehen davon ist das jetzt natürlich ein anderer Fall (Du sprachst am Anfang von fehlenden Mieten).
Ständige Verspätungen lassen sich nicht rückwirkend 'heilen'.
-- Editiert von Morthingale am 13.03.2008 19:59:59
Hey morthi, zur Klarstellung:
Die Abmahnung gabs wegen regelmäßiger verspäteter Mietzinszahlungen. Nach der Abmahnung wurde nicht mehr nur verspätet, sondern gar nicht mehr geleistet...
Es stellt sich für den A die Frage, ob er der B nun die SGB II Mietbescheinigung ausfüllen soll, damit diese beim Amt Hartz IV bekommt. A schwant aber, dass er sich damit ein Eigentor schiesst, weil dadurch das amt ab Antragstellung die Miete ausgleicht und eine Räumungsklage ev unbegründet wird. Auch könnte doch die Mietbecsheinigung als ein Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses verstanden werden......oderrrrrr??
--- editiert vom Admin
Spielt die Motivation des A eine Rolle?
nun gut: die B hat die Ehefrau des A mehrfach belogen. Als Bürgin für B ist deren schwiegermutter eingesprungen - diese teilte a mit, dass B von vorneherein gewußt hatte, dass sie die Miete kaum zahlen kann....darüber hinaus leben bis zu 4 Personen in der Wohnung und die anderen Mieter haben sich schon massiv über Lärm etc beschwert....
alles wie A findet nachvollziehbare Gründe jmd nicht mehr als Mieter haben zu wollen, oder?
@ratlos44
fakt ist, wird der antrag auf transferleistung genehmigt, werden mietschulden übernommen.sgb II, §22, abs.6, außerdem sgb XII, §34.
heißt in der praxis, füllst du die bescheinigung aus, bekommst du die rückständige miete, wirst den mieter aber so nicht los.
füllst du sie nicht aus, siehst du, m. meinung nach, deine kohle nie wieder, bist den mieter aber immer noch nicht los, denn und jetzt kommts: sobald die räumungsklage eingeht, wendet sich, lt gesetz, das sozialamt an den mieter und bietet ihm an, die mietschulden ggf zu übernehmen. wenn der mieter dann hingeht, erzählt, mein böser vermieter wollte ja die bescheinigung nicht ausfüllen, schreibt das sozi dich an.
lehnst du dann ab, den mieter weiter wohnen zu lassen u. verzichtest auf die miete,sagst also: leckt mich alle am a****, kann es richtig dicke kommen für dich.
es kann passieren, dass die wohnung beschlagnahmt wird und dann sitzt die laus dir immer noch im pelz.
bis dahin hast du schon mal schick vorkasse f. die räumungsklage geleistet, mieter noch da, miete aber nicht.
du hast die wahl.
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 14.03.2008 17:49:30
Um es noch einmal zu wiederholen:
Der vollständige Ausgleich ausstehender Mieten setzt zwar eine diesbezügliche fristlose Kündigung außer Kraft, nicht aber eine Kündigung (kann auch fristgerechte sein) wegen ständig unpünktlicher Zahlungen.
Also, doppelt kündigen.
@mothingay
wenn über transferleistungen die mietrückstände übernommen würden, verlangt das zahlende amt d. verzicht auf eine kündigung. egal ob fristlos o. nicht.
sunbee
Mal ehrlich:
Vermieter sein ist *******!!!!!!!!!!!!!!!
Egal was man macht, wenn man einen versierten Mieter hat, dem vieles wurscht ist, kann man einpacken.....
Dann lieber diese Variante: 2500€ cash für B und raus bis nächsten Sonntag!
idR siegt die Gier......
--- editiert vom Admin
@scalar
das würde ich nur dann machen, wenn der threadsteller die kohle vom amt hat.
er würde ja 'nur' den verzicht auf kündigung zum zeitpunkt d. zahlung und wegen der (zunächst) nicht erfolgten zahlungen unterschreiben.
er konnte doch nun wirklich nicht wissen, dass der mieter plötzlich anfängt weitere personen über wooochen dort wohnen zu lassen und dass die dann auch noch remmidemmi machen, oder?
@ratlos
übrigens, ich bin mieter.
sunbee
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@scalar
im fall d. threadstellers gibt es bereits die fristlose.
wenn er jetzt die bescheinigung unterschreibt (auf die folgen hatte ich verwiesen), dann zahlt das amt ratzfatz. aus einem simplen grund: die in der folge entstehenden kosten, räumungsklage etc würden immer höher und das will man unter allen umständen vermeiden.
das mit den abmahnungen halte ich für ne gute idee;)
er konnte ja zum zeitpunkt der abmahnungen, die ihn absichern, nicht wissen, dass der mieter weiter laut ist und das gesamte dorf beherbergt...
sunbee
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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