Fristlose Kündigung Untermietvertrag

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
coffee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung Untermietvertrag

hallo!
Ich habe einen Untermietvertrag in einer WG. Nun hat mir die Hauptmieterin eine fristlose Kündigung zukommen lassen, weil sich mich als Person nicht leiden kann, hat aber in ihrem Kündigungsschreiben keinen kündigungsgrund genannt. Nun würde ich gerne wissen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, auch wenn es sich hierbei nur um einen untermietvertrag handelt.
außerdem würde ich gerne wissen wollen, ob tatsächlich die Kündigungfrist, die im Untermietvertrag festgehalten wurde, gesetztlich gesichert ist. Laut vertrag besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat und kann zu jedem Monat zum 15. gekündigt werden.

Bin sehr dankbar über Antworten!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Persönliche Abneigung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Die Hauptmieterin kann dir zwar ohne Angabe von Gründen regulär kündigen, muss dabei aber die Kündigungsfrist einhalten. Soweit ich weiß, sieht das BGB auch für Untermietverträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor, es sei denn, du hast möbliert gemietet. Lies mal diesen Thread hier: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=36202, v.a. was Gruwo geschrieben hat.

Gruß karamel

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#2
 Von 
coffee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke karamel! Aber tritt denn auch das BGB in Kraft, wenn in meinem Untermietvertrag nur ein Monat kündigungsfrist angegeben ist? Also besteht mei mir trotzdem eine 3 monatige kündigungsfrist?

Grüße
coffee

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#3
 Von 
coffee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke karamel! Aber tritt denn auch das BGB in Kraft, wenn im Mietvertrag nur ein Monat kündigungsfrist angegeben ist? Also besteht mei mir trotzdem eine 3 monatige kündigungsfrist?

Grüße
coffee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47648 Beiträge, 16842x hilfreich)

Für möblierte Zimmer gelten Sonderregelungen.

Ansonsten gilt die 3-monatige Kündigungsfrist, die auch nicht durch Vertrag geändert werden kann.

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