Fristlose Kündigung ausgesprochen, Vermieter erkennt diese nicht an

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.05.2017 23:12:18
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Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung ausgesprochen, Vermieter erkennt diese nicht an

Hallo an alle,

also folgender Sachverhalt.. Mein Lebensgefährte und ich haben uns eine Wohnung gesucht, welche im Internet als Neu renoviert und mit Luxusausstattung angepriesen wurde. Bei der Besichtigung wurde uns eine oberflächlich sehr schöne Wohnung gezeigt, wobei uns unter anderem gesagt wurde, dass wir in allen Räumen Internet und Fernsehanschluss hätten. Entsprechende Buchsen waren auch zu sehen. Naja, wir entschieden uns für die Wohnung und schon fingen die Probleme an. Verwaltung war nur schwer zu erreichen, um zum Beispiel Maße der Wohnung zu nehmen, mussten schwierige Telefonate geführt werden. Als wir dann nach einem Kabelanschluss suchten mussten wir feststellen, dass keine der Firmen die Adresse beliefern konnte. Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung teilte man uns mit, dass es sich hier um ein regionalen Anbieter handele. Auf Nachfrage bei dem, stellte sich heraus, dass dieser die Adresse nicht beliefert. Ende vom Lied wir stellten fest, dass das Haus nicht über einen Internet/Telefonanschluss verfügt sowie auch nicht um einen Fernsehanschluss. Die vorhanden Buchsen sind polnischer Art und führen ins nichts.
Bei der Wohnungsübergabe stellten wir allerdings noch viele andere Mängel fest, zB. fehlende Stromzähler, Heizkostenzähler, scharfkantige Treppenstufen(Maisonettewohnung), schiefe Trockenbauwände, wellig verlegtes Laminat, Risse in den Trockenbauwänden, offen liegende Stromkabel aus den Wänden, schiefe Schalter, gebrauchte alte undichte Fenster (in einem waren sogar Hebelspuren in der 4. Etage), und und und.
Nach vorläufiger Wohnungsübergabe suchten wir uns einen Anwalt, der uns empfahl, die Mangelbeseitung einzufordern. Die Hausverwaltung reagierte nicht, auch telefonisch war diese nicht zu erreichen. Dann begann das Mietverhältnis und der Anwalt setzte ein Schreiben auf mit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung. Man reagierte, stritt manche Mängel ab,gab an, dass es sich um einen Altbau handele und der Mangel nicht behoben wird und auf manche Mängel wurde gar nicht eingegangen.
Nach Ablauf der Frist waren nicht alle Mängel behoben bzw nur gepfuscht (scharfkantige Treppe wurde mit silikonklebestreifen am Rand ab geklebt, die lösten sich bereits am Abend). Unser Anwalt erklärte also die fristlose Kündigung, aufgrund der nicht behobenen Mängel. Die Verwaltung suchte sich ihrerseits einen Anwalt, der plötzlich schrieb, dass manche Mängel nur ausgedacht sind, die anderen Mängel behoben wurden und wir kein Anrecht haben zu kündigen.
Wir sind nun sehr verunsichert.
Unter anderem wurde noch ein Heizungsdefekt in einem Kinderzimmer angegeben, welcher besteht, aber darin, dass die Heizung nicht richtig funktioniert und nicht gar nicht. Die ziehen sich jetzt an diesem Umstand hoch, die Heizung funktioniere ja und daher ist kein Grund zu kündigen. Alle anderen Mängel wie Telefon und Fernsehen werden gar nicht benannt.
Unser Umzugstermin steht nächste Woche an und deren Anwalt hat nun geschrieben, dass es ihnen egal sei, ob wir ausziehen, wir haben noch bis April 2018 (sind Februar 2017 eingezogen) unsere Miete voll zu zahlen. Wir hatten schon eine Mietminderung von 20 % und dann noch mal 20 % für 4 Tage Heizungsausfall.

Hat jemand eine Ahnung, ob unser Anwalt richtig handelt und wir tatsächlich fristlos kündigen können?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Jamie Tall):
Unser Umzugstermin steht nächste Woche an

Und wann genau wurde fristlos gekündigt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12320.05.2017 23:12:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 21.02.2017 hat unser Anwalt das Schreiben rausgeschickt. Die Frist zur Mangelbeseitigung war der 17.02., deren eigene Frist der 28.02.... aber da war auch noch nichts passiert.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Tja, das dürfte da etwas problematisch werden, da ihr immer noch dort drin wohnt. Damit habt ihr praktisch eure eigene fristlose Kündigung widerlegt. Fristlos bedeutet nun mal wirklich fristlos.


Dann wäre auch noch zu prüfen, in wie weit die ganzen Mängel tatsächlich eine "Unzumutbarkeit" darstellen.



Zitat (von Jamie Tall):
Ende vom Lied wir stellten fest, dass das Haus nicht über einen Internet/Telefonanschluss verfügt sowie auch nicht um einen Fernsehanschluss.

Vermutlich nur die klabelgebundenen. Nicht-kabelgebundene Alternativen hat man nicht geprüft?



Zitat (von Jamie Tall):
fehlende Stromzähler,

Es gab gar keinen Strom?



Zitat (von Jamie Tall):
Heizkostenzähler,

Damit stimmt wasgenau nicht?



Zitat (von Jamie Tall):
offen liegende Stromkabel aus den Wänden,

Der blanke Draht? Oder mit Ummantelung?



Zitat (von Jamie Tall):
wir haben noch bis April 2018 (sind Februar 2017 eingezogen) unsere Miete voll zu zahlen.

Warum? Kundigunsausschlus?
Wie genau ist die Klausel formuliert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

So, da haben wir jetzt ein Problem. Im Prinzip ist das ein Fall für eine fristlose Kündigung. Aaaaber, dann ist es ja unzumutbar noch weiter drinnen zu wohnen. Und man blieb drinnen wohnen. Ich hab so das Gefühl, dass da nicht richtig taktiert wurde.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12320.05.2017 23:12:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir mussten ja auch erstmal eine andere Wohnung finden, so dass wir fristlos zum 31.03. gekündigt haben. Haben also die Kündigung doch zeitnah zum Auszug aussprechen lassen?!

-Satellitenschüssel dürfen wir laut Mietvertrag nicht anbauen, ansonsten droht Vertragsstrafe und auch liegen keine Buchsen an, so dass wir gerade ein Kabel quer über den Hof gelegt haben und durchs Fenster auf eigene Kosten
Telefonanschluss geht laut Telekom hier gar nicht, musste erst gelegt werden und auch hier fehlen entsprechende Buchsen

-Stromzähler sind nicht geeicht, Strom gibt es aber wurde allerdings nicht durch eine Fachfirma verlegt und abgenommen, FI Schalter ist zB nicht ausreichend

- Heizkostenzähler sind nicht existent

-an die Stromkabel haben wir mittlerweile an Lampen anschließen lassen, waren aber nicht ummantelt zum Übergabe Zeitpunkt.

Es gab ja noch mehr Mängel, zb fehlt der Balkon zur Wohnung noch und wir hatten eine Balkontür ohne Sicherung, also man konnte die Tür öffnen und herausfallen. Als Sicherung wurde ein abschließbarer Türwirbel angebracht und der Schlüssel einbehalten, so dass wir das Fenster nun gar nicht nutzen können.

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#6
 Von 
guest-12320.05.2017 23:12:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir mussten ja auch erstmal eine andere Wohnung finden, so dass wir fristlos zum 31.03. gekündigt haben. Haben also die Kündigung doch zeitnah zum Auszug aussprechen lassen?!

-Satellitenschüssel dürfen wir laut Mietvertrag nicht anbauen, ansonsten droht Vertragsstrafe und auch liegen keine Buchsen an, so dass wir gerade ein Kabel quer über den Hof gelegt haben und durchs Fenster auf eigene Kosten
Telefonanschluss geht laut Telekom hier gar nicht, musste erst gelegt werden und auch hier fehlen entsprechende Buchsen

-Stromzähler sind nicht geeicht, Strom gibt es aber wurde allerdings nicht durch eine Fachfirma verlegt und abgenommen, FI Schalter ist zB nicht ausreichend

- Heizkostenzähler sind nicht existent

-an die Stromkabel haben wir mittlerweile an Lampen anschließen lassen, waren aber nicht ummantelt zum Übergabe Zeitpunkt.

Es gab ja noch mehr Mängel, zb fehlt der Balkon zur Wohnung noch und wir hatten eine Balkontür ohne Sicherung, also man konnte die Tür öffnen und herausfallen. Als Sicherung wurde ein abschließbarer Türwirbel angebracht und der Schlüssel einbehalten, so dass wir das Fenster nun gar nicht nutzen können.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es geht doch gar nicht darum, dass Ihr fristlos kündigen konnted. Es geht einfach darum, dass es bei einer fristlosen Kündigung unzumutbar ist, auch nur eine Sekunde dort länger zu wohnen. Ich befürchte, Ihr habt den falschen Zeitpunkt gewählt. Also, ein "ich kündige mal fristlos, und ziehe dann irgendwann aus," das funktioniert in der Regel nicht. Ihr habt dem Vermieter eine Steilvorlage geboten, das Verfahren zu gewinnen. Leider.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Jamie Tall):
so dass wir fristlos zum 31.03. gekündigt haben.

Am 21.02 fristlos gekündigt zum 31.03.? Das geht ja nun mal gar nicht. Kann kaum glauben das ein Anwalt das so geschrieben haben soll.


Kann man den Wortlaut der Kündigung hier einstellen?
Eventuell ist das "fristlos" ja auch nur eine Fehlinterpretation des juristeichen Laien.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Jamie Tall):
-an die Stromkabel haben wir mittlerweile an Lampen anschließen lassen, waren aber nicht ummantelt zum Übergabe Zeitpunkt.

Wenn das die Leuchtenanschlüsse sind, ist das definitiv kein Mangel, denn wer einzieht bringt seine Leuchten selbst mit.
Ganz normal so weit.
Zitat (von Jamie Tall):
Stromzähler sind nicht geeicht, Strom gibt es aber wurde allerdings nicht durch eine Fachfirma verlegt und abgenommen, FI Schalter ist zB nicht ausreichend

Hier liegt man wohl total daneben.
Die VDE 0100-410 erweiterter Schutz für Laien bedienbare Endstromkreise sieht die er ab 2008 vor. Wenn jetzt bei der Renovierung nur die Steckdosen erneuert wird, greift die Norm für eine Nachrüstung der RCD überhaupt nicht.
Besser ihr erkundigt euch mal bei einem Fachmann, vor Gericht würde man mit dem Argument RCD (nur der Laie spricht FI) ganz schön baden gehen.
Wer rechnet dann überhaupt den Strom ab, wenn Strom vorhanden ist?
Sollte der Strom vom Vermieter kommen und es nur ein Unterzähler sein, so sei mal gesagt, es gibt kein Eichsiegel mehr für die klassifizierten Geräte, die werden alle 16 Jahre ausgetauscht und das Datum wann diese Produziert wurden ist am Gerät aufgedruckt.
Zitat (von Jamie Tall):
Heizkostenzähler sind nicht existent

Muss nach Betriebskostenverordnung auch nicht sein, es gibt andere Abrechnungsmethoden.
Zitat (von Jamie Tall):
Telefonanschluss geht laut Telekom hier gar nicht, musste erst gelegt werden und auch hier fehlen entsprechende Buchsen

Telefonanschluss wird auch immer erst nach Beauftragung durch den Bewohner gelegt. Die Netzbetreiber legen nicht auf Verdacht oder Wunsch des Eigentümer mal so Anschlüsse, ohne das jemand dann einen Anschluss beauftragt.
Man kann auch wie im letzten eröffneten Tread nicht die den Vermieter verantwortlich machen, sonst müsste der Vermieter die monatlichen Telefonrechnungen bezahlen, sorry und so blöd ist kein Vermieter.
Der Mieter muss der Telekom den Auftrag erteilen, erst dann wird die Leitung gelegt.

Zitat (von Jamie Tall):
Ja, wir mussten ja auch erstmal eine andere Wohnung finden, so dass wir fristlos zum 31.03. gekündigt haben. Haben also die Kündigung doch zeitnah zum Auszug aussprechen lassen?!

Viel Spaß vor Gericht, wenn der Vermieter auf Einhaltung des Mietvertrages klagt, vor allem wenn schon der eigene Anwalt wirklich nicht den Begriff Fristlos kennt.

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