Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich wurde von meinen Vermieter angegriffen und verletzt, war zwei Wochen im Krankenhaus und mußte am Fuß
operiert werden. Strafanzeige ist gestellt. Ich möchte am liebsten sofort aus ziehen, da das Leben mit einem Gewalttäter für mich nicht zumutbar ist. Habe ihn gebeten, die miete mit der Kaution zu verrechnen, da ich Angst habe meine Kaution aus irgendwelchen Gründen nicht zurück zu bekommen. Kann ich fristlos kündigen? Hinzu kommt das er die Küche zustellt, so das diese als angegebener Gemeinschaftsraum nicht nutzbar ist. Freue mich auf euere Antworten.
Danke Anna
Fristlose Kündigung bei Körperverletzung ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der Vermieter dich wirklich nachweisbar angegriffen und verletzt hat, dann suche umgehend einen Anwalt für Mietrecht auf. Dann geht nicht nur eine fristlose Kündigung durch sondern auch Schadensersatz für Umzug, Makler und dergleichen mehr. Das wirst du alleine aber in der Regel nicht durchsetzen können.
Eine fristlose Kündigung muss übrigens schnell erklärt werden. Diese ist nämlich nur möglich, wenn ein festhalten am Mietvertrag bis zum regulären Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. MIt jedem Tag, in dem du weiter in der Wohnung wohnst, beweist du das Gegenteil. Von daher solltest du wirklich umgehend einen Anwalt aufsuchen.
Entscheidend wird natürlich sein, ob die Körperverletzung des Vermieters beweisbar ist. Der andere Punkt (zugestellte Küche) reicht meiner Meinung nach nicht für eine fristlose Kündigung.
ZitatHallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. :
Ich wurde von meinen Vermieter angegriffen und verletzt, war zwei Wochen im Krankenhaus und mußte am Fuß
operiert werden. Strafanzeige ist gestellt. Ich möchte am liebsten sofort aus ziehen, da das Leben mit einem Gewalttäter für mich nicht zumutbar ist. Habe ihn gebeten, die miete mit der Kaution zu verrechnen, da ich Angst habe meine Kaution aus irgendwelchen Gründen nicht zurück zu bekommen. Kann ich fristlos kündigen? Hinzu kommt das er die Küche zustellt, so das diese als angegebener Gemeinschaftsraum nicht nutzbar ist. Freue mich auf euere Antworten.
Danke Anna
Gibts denn überhaupt nen richtigen Mietvertrag, daß der sich "aufdringlich" verhalten hat?
Bist du Untermieter in einer Wg?
Kläre da mal schnellstmöglich deine Verhältnisse, evtl. mit einer Beratungsstelle.
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Nun wäre es ja nett gewesen, darauf hinzuweisen, daß der VM den Vorwurf bestreitet - das ändert nämlich die Sachlage: http://www.123recht.net/Koerperverletzungfalsche-Zeugenaussagen-__f503023.html
evtl. mit einer Beratungsstelle. Da wird wohl eher ein Rechtsanwalt erforderlich sein.
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