Fristlose Kündigung bei Körperverletzung ?

23. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Anna2015
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei Körperverletzung ?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich wurde von meinen Vermieter angegriffen und verletzt, war zwei Wochen im Krankenhaus und mußte am Fuß
operiert werden. Strafanzeige ist gestellt. Ich möchte am liebsten sofort aus ziehen, da das Leben mit einem Gewalttäter für mich nicht zumutbar ist. Habe ihn gebeten, die miete mit der Kaution zu verrechnen, da ich Angst habe meine Kaution aus irgendwelchen Gründen nicht zurück zu bekommen. Kann ich fristlos kündigen? Hinzu kommt das er die Küche zustellt, so das diese als angegebener Gemeinschaftsraum nicht nutzbar ist. Freue mich auf euere Antworten.
Danke Anna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9873 Beiträge, 4478x hilfreich)

Wenn der Vermieter dich wirklich nachweisbar angegriffen und verletzt hat, dann suche umgehend einen Anwalt für Mietrecht auf. Dann geht nicht nur eine fristlose Kündigung durch sondern auch Schadensersatz für Umzug, Makler und dergleichen mehr. Das wirst du alleine aber in der Regel nicht durchsetzen können.

Eine fristlose Kündigung muss übrigens schnell erklärt werden. Diese ist nämlich nur möglich, wenn ein festhalten am Mietvertrag bis zum regulären Ende einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. MIt jedem Tag, in dem du weiter in der Wohnung wohnst, beweist du das Gegenteil. Von daher solltest du wirklich umgehend einen Anwalt aufsuchen.

Entscheidend wird natürlich sein, ob die Körperverletzung des Vermieters beweisbar ist. Der andere Punkt (zugestellte Küche) reicht meiner Meinung nach nicht für eine fristlose Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biblio
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anna2015):
Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich wurde von meinen Vermieter angegriffen und verletzt, war zwei Wochen im Krankenhaus und mußte am Fuß
operiert werden. Strafanzeige ist gestellt. Ich möchte am liebsten sofort aus ziehen, da das Leben mit einem Gewalttäter für mich nicht zumutbar ist. Habe ihn gebeten, die miete mit der Kaution zu verrechnen, da ich Angst habe meine Kaution aus irgendwelchen Gründen nicht zurück zu bekommen. Kann ich fristlos kündigen? Hinzu kommt das er die Küche zustellt, so das diese als angegebener Gemeinschaftsraum nicht nutzbar ist. Freue mich auf euere Antworten.
Danke Anna


Gibts denn überhaupt nen richtigen Mietvertrag, daß der sich "aufdringlich" verhalten hat?
Bist du Untermieter in einer Wg?
Kläre da mal schnellstmöglich deine Verhältnisse, evtl. mit einer Beratungsstelle.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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