Hallo!
Vor 2,5 Wochen ist in der Wohnung über mir ein Boiler kaputt gegangen und gestern war ich seit dem zum ersten mal in meiner Einzimmerwohnung, da mir niemand bescheid gegeben hat. Da ich ein Fenster angelehnt hatte sieht man von den meisten Schäden nicht viel, aber es sind teilweise Schüsseln und Tassen noch randvoll mit Wasser, an vielen Stellen ist die Tapete gewellt und an meiner Außenwand ist ein ca 2x2m großer Schimmelfleck.
Das einzige was der Vermieter dazu gesagt hat ist: "wir schicken eine Firma vorbei die den Schaden behebt". Aber ich möchte in der noch feuchten Wohnung nicht wohnen und ich frage mich ob die das von mir verlangen können. Außerdem werde ich während die Schäden behoben werden sowieso die Wohnung verlassen müssen. Deshalb möchte ich fristlos Kündigen und komplett ausziehen. Die Vermieterin meinte aber, dass das nicht möglich sei...
Kann ich wirklich nicht fristlos Kündigen?
Die Wohnung wurde mir als unrenoviert vermietet. Wenn die Wohnung jetzt wegen dem Wasserschaden renoviert wird, kann der Vermieter dann mehr Miete verlangen?
Vielen Dank schonmal!
Grüße
uapvtodf
Fristlose Kündigung bei Wasserschaden
8. Juli 2010
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Frage vom 8. Juli 2010 | 11:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei Wasserschaden
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#1
Antwort vom 8. Juli 2010 | 11:59
Von
Status: Praktikant (610 Beiträge, 64x hilfreich)
2 x Nein.
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#2
Antwort vom 8. Juli 2010 | 12:25
Von
Status: Praktikant (550 Beiträge, 171x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 8. Juli 2010 | 12:34
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 87x hilfreich)
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