Fristlose Kündigung bei starkem Schimmelbefall?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Punky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung bei starkem Schimmelbefall?

Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Fall: ich wohne mit meiner Tochter in einer zwei Zimmer Wohnung, in Küche und Kinderzimmer sind beide Außenwände von Schimmel befallen. Im Kinderzimmer habe ich zwei Mal innerhalb eines Jahres renoviert, das zweite Mal war in den Sommerferien von einem Malermeister incl. Schimmelbehandlung. Aber schon ist alles wieder da, richtig schwarzer Schimmel. Wir lüften mehr mals am Tag, ca. 10 min. Stoßlüften danach wird die Heizung wieder ein wenig hoch gestellt. Meine Tochter hat mittlerweile Atemprobleme.
In der Küche ist genau das gleiche und da sollten wir normalerweise essen machen und auch zum essen sitzen aber der Schimmel ist an der ganzen Wand.

Der Malermeister meint das es von der Hausfassade kommt.
Der Vermieter meint nur das ich wahrscheinlich zu wenig heize, aber das ist nicht so. Auch wenn die Heizung voll aufgedreht ist, sind die Aussenwände eiskalt.
Mein Zimmer ist auf der anderen Seite des Flures, also nicht an der gleichen Hauswand und das ist das einzige Zimmer ohne Schimmel, aber wir können ja nicht nur einen Raum bewohnen, zum Leben, essen und schlafen.

Nun meine Frage, muss ich in diesem besonderen Fall, wo über 50% der Räume mit Schimmelbefallen sind eine Kündigungsfrist einhalten? Oder kann ich wenn ich eine neue Wohnung finde ausziehen?

Danke für Antworten


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist bei Gesundheitsgefährdung durch Schimmel möglich. Die Gesundheitsgefahr muss im Zweifel jedoch von Dir bewiesen werden.

Ich würde hier vorschlagen, das örtliche Gesundheitsamt anzurufen. Ggf. führen die dann eine Schimmelsporenmessung durch, so dass Du etwas greifbares in der Hand hast, wenn der Vermieter die fristlose Kündigung nicht akzeptiert.

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