Fristlose Kündigung der Wohnung - geht das so einfach?

14. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb315436-56
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Fristlose Kündigung der Wohnung - geht das so einfach?

Hallo

eine bekannte meiner Freundin wohnt seit 3 Wochen in einer eigenen Wohnung und schon mehrfach streit mit der Vermieterin gehabt. Die Vermieterin versuchte auch ihr zu untersagen das sie Besuch bekommt in der Wohnung!

Jetzt hat sie heute die Kündigung bekommen und soll bis zum 30.9 raus sein.

Da wäre meine frage ob das so einfach geht von der Vermieterin und vor allem ist dies wenig zeit um eine neue Wohnung zu finden!

Scheinbar hat sie auch keine deutliche begründung bekommen. Die Kündigung hat sie Schriftlich!

Was kann man da tuen?

Danke schon mal im vorraus!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Was kann man da tuen?

Z.B. den Inhalt des Schreibens wortwörtlich zitieren.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb315436-56
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Haben nochmal nachgefragt und jetzt wird es noch "Lustiger"

Die Vermieterin hat keinen Grund angegeben in dem Kündigungs Schreiben!


Die Vermieterin hat verlangt das sie inerhalb von 14 tagen auszieht!
Die Vermieterin lachte nur auf die aussage das es ja eine "Kündigunsfrist" gäbe.

Wie geht man da jetzt am besten vor?


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Welche Kündigungsfrist steht im Vertrag?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Ich würde vorsorglich die Schlösser wechseln, danach mal per Einschreiben der Kündigung widersprechen. Man kann ja anbieten das man in 3 Monaten auszieht wenn der VM 5000 Euro Unkosten übernimmt :-)

Gleichzeitig eine neue Wohnung suchen :-) Das wird kaum besser.

Der VM kann so gut wie NICHT kündigen solange man de Miete zahlt. Man muss auch NIX REDEN mit dem.





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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ein Haus mit 2 Wohnungen? Und die Vermierterin wohnt in einer der beiden Wohnungen?



quote:
schon mehrfach streit mit der Vermieterin gehabt.

Weswegen denn eigentlich?



quote:
Die Vermieterin versuchte auch ihr zu untersagen das sie Besuch bekommt in der Wohnung!

Nun, das käme auch auf die Art des Besuches an ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tussie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Vermieter kann nicht bis Monatsende kündigen, sondern muss klare Fristen einhalten.

Besuch darf man den Vermietern auch nicht verbieten.

Frage: Will die Bekannte unter diesen Vorraussetzungen überhaupt dort wohnen bleiben?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Besuch darf man den Vermietern auch nicht verbieten.

Wäre ja auch noch schöner.



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#8
 Von 
fb315436-56
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Muss leider mit einem anderen Account weiter schreiben aber ok!



Also ist wohl ein Mehrparteien Haus und die Vermieterin wohnt mit dort im Haus!

Die vermieterin fing besuch von ihr ab ( Es war ihr Bruder )und sagte sie wolle nicht das sie dort rum poppe und schwanger wird dafür wäre die wohnung nicht vermietet worden und besuch dürfte maximal 2std am tag kommen und dann auch nur Freundinen keine Freunde!

Sie geht momentan in die Wohnung einfach hinein ohne bescheid zu geben!


Ich habe die bisherigen tipps von hier an sie weitergegeben und als erstes sollte wohl mal das Schloss ausgewechselt werden!

Desweiteren werde ich für sie ein Schreiben aufsetzen und einen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

Ich danke schon mal für die vielen Tipps hier!

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1x Hilfreiche Antwort




#12
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Gegen eine unwirksame Kündigung brauchen Sie keinen Widerspruch einlegen.
Einfach wegschmeißen.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Einfach wegschmeißen.

Noch besser: Zur evtl. späteren Verwendung abheften.



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Nur so zur Sicherheit: Das ist aber schon eine eigene abgeschlossene Wohnug und nicht zufällig ein möbliertes Zimmer, oder?
Wenn das nämlich nur ein möbliertes Zimmer ist, dann ist die Kündigungsfrist von 14 Tagen und die fehlende Begründung durchaus okay.

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#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Bestimmungen zur fristlosen Kündigung ergeben sich aus den §§ 543 und 569 BGB . Insbesondere muss in dem Kündigungsschreiben der Grund für die Fristlosigkeit genannt werden (§ 569 Abs. 4 BGB ). Allein deshalb ist die Kündigung vorliegend unwirksam.

Im Übrigen wäre ein Verstoß gegen das Verbot des Vermieters, Besuch in der Wohnung zu empfangen, auch kein Kündigungsgrund, denn ein derartiges Verbot ist unwirksam.

Praktisch würde ich dem Vorschlag von maximalmax folgen und das Schloss austauschen, damit der Vermieter ihnen nicht plötzlich die Möbel vor die Tür stellt, während sie nicht da sind (das alte Schloss müssen sie bei Auszug dann natürlich wieder einbauen), und mich gleichzeitig selbst nach einer eigenen Wohnung umsehen, denn die Fortsetzung des Mietverhältnis scheint ja schon von Anfang an belastet zu sein.


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:
Im Übrigen wäre ein Verstoß gegen das Verbot des Vermieters, Besuch in der Wohnung zu empfangen, auch kein Kündigungsgrund, denn ein derartiges Verbot ist unwirksam.

Auch davon gibt es Ausnahmen.


Nur sind die Besucher die zur Freundin der TE kommen davon wohl offensichtlich nicht betroffen. Die Argumentation der Vermieterin diesbezüglich ist lächerlich.





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