Fristlose Kündigung der Wohnung von Sohn wegen Dre

1. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
gonzolinchen66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose Kündigung der Wohnung von Sohn wegen Dre

Hallo! Meinem Sohn wurde vorgestern die Wohnung fristlos gekündigt wegen Verschmutzung/Verwahrlosung.Gibt keinen Schimmel oder Ungeziefer, einfach nur nicht Böden und Fenster geputzt, dreckiges Geschirr steht überall herum, überall Kisten vom Umzug letztes Jahr, die noch nicht sortiert sind.In etwa 3 Stunden wär die Wohnung in Ordnung!
Weil dass Treppenhaus von ihm nicht gesäubert wurde, wurde er zweimal mündlich aufgefordert, dies zu säubern, was er nicht tat.
Der Vermieter wollte dann die Wohnung sehen, wurde vom Sohn reingelassen und der Vermieter hat auch Fotos vom Zustand gemacht!Dann Tage später kam die fristlose Kündigung! Hätte da nicht nach der Besichtigung erst eine Abmahnung mit Frist zum ändern der Zustände kommen müssen?
Bin selbst entsetzt über den Zustand der Wohnung, aber kann man meinen Sohn einfach so auf die Straße setzen ohne ihm eine Chance/Frist zur Verbesserung zu geben? Er ist in Ausbildung, wo soll er denn hin in 4 Wochen?
Die Miete wird regelmäßig und pünktlich bezahlt, er raucht nicht und ist ein sehr ruhiger Mensch, also keine laute Musik, ein ruhiger Mieter.



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ihr Sohn ist in Ausbildung, demnach steht im ein Rechtsberatungsschein zu. Damit kann er einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, der regelt das weitere. Ihr Sohn sollte sich beim Amtsgerichts nach den Öffnungszeiten erkundigen, Ausweis, Mietvertrag und Schreiben mitbringen und mit dem Schein einen Anwalt aufsuchen.


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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Natürlich hat hamburgerin recht. Steht ihm alles zu.... nur ob es sich lohnt sich jetzt schon den Stress zu machen? Niemand fliegt in Deutschland aus seiner Wohnung nur weil die Sauberkeitsvorstellungen des Vermieters anders sind als die des Mieters. Erst wenn durch den "Dreck" des Mieters Gefahr für das Haus besteht kann der Vermieter evtl. aus berechtigtem Grund kündigen.
Und wegen dem Treppenhaus:
Da kann der Vermieter nach der zweiten Abmahnung vielleicht mal hingehn und einen Reinigungsdienst beauftragen, und diesen dem Sohn in Rechnung stellen, aber eine fristlose Kündigung deshalb ist lächerlich.

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#3
 Von 
gonzolinchen66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Er erzählte mir gerade, dass er wegen der Treppe 2 Briefe erhalten habe mit der Aufforderung sauber zu machen. Ist die Wohnung denn nicht wieder was ganz anderes? Hätten da nicht erst Abmahnungen kommen müssen vor der Kündigung?

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Hätten da nicht erst Abmahnungen kommen müssen vor der Kündigung?

Mach dir nicht so nen Kopf wegen der Kündigung. Mach lieber deinem Sohn klar, dass er jetzt auch Pflichten hat und keine Mami die alles für ihn übernimmt, sondern dass er selber Verantwortung tragen muss.
Und wie gesagt .... solange die Wohnung deines Sohnes nicht zur Gefahr für das Haus wird, solange geht es den Vermieter nichts an, wie es in der Wohnung deines Sohnes aussieht.


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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Kathi2008:
"Mach dir nicht so nen Kopf wegen der Kündigung."

Jemand erhält eine fristlose Kündigung und Sie raten dazu, nichts zu unternehmen?

Die rechtlichen Folgen muß hier keiner erraten, fristlos heißt raus aus der Wohnung und das war es.

@gonzolinchen66:
Ihr Sohn hat eine fristlose Kündigung mit 4 Wochen Frist erhalten?

Oder was steht da nun genau drin?

Ihr Sohn sollte die Kündigung ernst nehmen, wenn er nichts unternimmt, wird die Wohnung vom Vermieter geräumt. Beim Amtsgericht kann er sich einen Rechtsberatungsschein holen und einen Anwalt zu seinem Problem befragen.

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#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Er erzählte mir gerade, dass er wegen der Treppe 2 Briefe erhalten habe mit der Aufforderung sauber zu machen. Ist die Wohnung denn nicht wieder was ganz anderes? Hätten da nicht erst Abmahnungen kommen müssen vor der Kündigung?
Die beiden Briefe waren die Mahnung. Was ist denn daran so schwer zu verstehen.
Sicher reicht das vorgefallene noch nicht zur fristlosen Kündigung, aber wenn Söhnlein so weitermacht ist das besimmt nur eine Frage der Zeit.
quote:
Er ist in Ausbildung, wo soll er denn hin in 4 Wochen?
Zurück ins Hotel Mama mit Allinclusive +

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#8
 Von 
gonzolinchen66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Die beiden Briefe waren die Mahnung. Was ist denn daran so schwer zu verstehen

Was hat die Treppe mit der Wohnung zu tun? Meiner Meinung nach hätte für die Wohnung eine Abmahnung für sich kommen müssen, was man aber nicht konnte, da deren Zustand nicht bekannt war.

Ich muss mir erst von meinem Sohn die Kündigung einscannen und senden lasse.Soweit ich aber weiß, würde der Grund der Kündigung nicht drin stehen und bis zum 16.4. soll er raus.Der Brief vom Vermieter kam erst letzten Freitag!

Er hat mir gesagt, dass er alles sauber machen würde und dann den Vermieter aufsuchen und mit ihm zu reden, sich auch entschuldigen!Gibt es für den Widerspruch eine Frist?

Und zurück ins Hotel Mama würde aus 2 Gründen nicht gehen, wegen Platz und er möchte das auch nicht.

Außerdem war der Vermieter bei der Chefin meines Sohnes und hat ihr die Fotos gezeigt, glaube nicht, dass dies korrekt war!

Danke

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-- Editiert gonzolinchen66 am 02.04.2012 14:19

-- Editiert gonzolinchen66 am 02.04.2012 14:21

-- Editiert gonzolinchen66 am 02.04.2012 14:31

-- Editiert gonzolinchen66 am 02.04.2012 14:32

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ganz sicher war das nicht korrekt - also mit den Fotos der Wohnung zur Chefin gehen. Aber sinnvollerweise sollte dein Sohn Ostern opfern, die Wohnung putzen und dann mit aktuellen Fotos an den Vermieter senden (mit cc an die Chefin).
Und dann sollte dein Sohn zukünftig seine Pflichten als Mieter erfüllen und das Treppenhaus und auch seine Butze mal ein wenig sauber halten (wie alt ist er denn?).
Und natürlich auch einen Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Insbesondere wenn sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ggf. geht das auch ohne Anwalt.

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#10
 Von 
gonzolinchen66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Mit der Chefin gibts keine Probleme, sie meinte nur:saubermachen!Er ist 24.

Er ist schon am putzen, ist ja nur eine 1-Zimmerwohnung von 40qm, er meinte in 2-3 Stunden ist das sauber.Und dann den Vermieter herbitten, wenn er überhaupt auf ein Gespräch eingeht, ist ein ziemlich sturer Geschäftsmann.

Ich denke, es ist eher diese furchtbare Unordnung, die da zuerst ins Auge fällt und einen rückwärts gehen lässt! Zig Klamotten und Kleinteile auf dem Boden, viel zu putzen ist da nicht.

Hab schon so oft gesagt: mach sauber und mein Mann hat ihm zigmal gesagt, wenn dass der Vermieter sieht....

Ich versteh's nicht, wenn er mal hier ist oder bei Bekannten, ist er immer hilfbereit, räumt den Tisch ab, wischt ab, nur in der eigenen Wohnung nicht!

Ob die Kündigung den geestzlichen Vorschrften entspricht, weiß ich nicht. Der Grund der Kündigung steht nicht drin, die Frist bis 16.4. ist zu kurz, der Zustand der Wohnung beeinträchtigt/belästigt die anderen Mieter nicht, kein Schimmel, kein Gestank. Auch keine Gefährdung der Bausubstanz. Steht kein Müll rum.
Kann meines Erachtens nach auch keine Schäden an der Mietsache sehen, ist nur persönlicher Dreck und schreckliche Unordnung.

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-- Editiert gonzolinchen66 am 02.04.2012 15:45

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#11
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich kann hier keinen Grund für eine fristlose Kündigung erkennen. Hier mal ein Link, wann diese gerechtfertigt ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html


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