Fristlose Kündigung durch Fehlentscheidung seitens Arbeitsamt (Hartz IV)

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Fehlentscheidung seitens Arbeitsamt (Hartz IV)

Hallo...

...hiermit möchte ich auf mein Problem aufmerksam machen.

Ich bin Hartz IV-Empfänger und habe zusätzlich einen 1,50 Euro-Job zu tätigen.

Ich bezog am 01.12.2005 einen 2er WG-Wohnung mit einem Untermietvertrag. Der Vermieter selbst bewohnt diese Wohnung nicht, da er in Hamburg studiert und dort auch ein eigenes Bleibe hat. Ich bewohne sozusagen mit seiner Freundin in dieser Wohnung.

Der Vertragsbestand beinhaltet ein unbefristenen Mietsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von nur 4 Wochen. Die Beschriftung im Kündigungsfrist wurde mir nachhinein ergänzt, was ich nicht mitbekommen hatte. Da ich bei Vertragsunterzeichnung kein Tropfen Tinte lesen konnte, weil da nichts draufstand. Der Vermieter hat also Zugang in mein ungeschlossenen Zimmer verschaft und schnüffelte an mein persönlichen Kram rum, ändert ohne mein Wissen Verträge etc.

Mein Mietsverhältnis sind anfangs Dezember dem Arbeitsamt von mir informiert worden. Sie sagten auch, dass sie alles weiteren Übernehmen, also auch die Überweisung der Miete.

Vor dem 15.ten des Monats schrieb der Vermieter mir einen SMS mit der Bitte, mich um die Mietzahlung zu kümmern. Ich antwortete ihn, dass es noch im Gange sei. Am nächsten Tag ging ich nun zu mein zuständigen Sachbearbeiter und erklärte ihn mein Fall. Da sagte dieser zu mir, dass er darum kümmern werde. Ich verlasste ihn nun auf Wort. Am 22.12 erhielte ich seitens Vermieter einen Schreiben mit dem Betreffsüberschrift "Säumige Mietzahlung" wobei drinstegt, dass Ihm noch die Miete vom Dezember noch aussteht und ich überweisen sollen. Dann schrieb er: "Sollte dies nicht umgehend erfolgen, erwarte ich, wie im Untermietsvertrag festgehalten, am 01.01.2006 die Miete vom Januar und die Miete vom Dezember 2005 IN BAR zu übergeben an bla-bla und bezog sich auf dem §543 Abs. Nr. 3 BGB deren fristlosen Kündigung in Kraft treten zu lassen. Mit diesen Schreiben gab ich am 27.12 dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes. Er sagte mir, dass in dem Computer-System einen Fehler eingeschlichen sei und er dieser nun die belange der Mietzahlung zu kümmern. Mit dem Zitat, dass die Miete erst am 02.01.2006 auf dem Konto seitens Vermieter ankommen sollte. Am 01.01.2006, also Sonntag erhielte ich einen Schreiben vom Vermieter, dass das Mietverhältniis zum sofortiger Wirkung fristlos gekündigt wurde und ich den Schlüssel & Co. abzugeben habe. Gestern, also 02.01 hatte ich einen Gespräch mit dem Vermieter gehabt, wobei ich einen mündlichen Aussprache erhalten hatte, dass ich bis kommenden Freitag auszuziehen habe und falls die zusätzliche Miete von Januar noch bis Freitag überwiesen worden sei noch bis zum 01.02.2006 wohnen darf. Bei dem Gespräch stellt sich heraus, dass der Vermieter die Hauptmietverhältnis bereits zum April 06 gekündigt, noch mit 3-monatigen Kündigungsschutz.

Wieso macht dieser mit mir in Dezember einen unbefristete Mietvertrag, obwohl er ende Dezember gekündigt hatte?

Zu dieser Frage weicht er mir nun aus.

Heute, also 03.01.06 ging ich mit mit dem Kündigungsschreiben zum Arbeitsamt. Dieser schrieb mir:

Sehr geehrter Herr...

nachdem Sie am 01.12.2005 ihren Umzug in der bla-bla-Strasse mündlich mitgeteilt hatten, konnte eine Übernahme der neuen Miete erst nach Vorlage des Untermietvertrages sowie der polizeilichen Ummeldung erfolgen.
Die Auszahlung der Dezembermiete in Höhe von bla-bla-Euro wurde am 15.12.2005 veranlasst, jedoch aus datentechnischen Gründen erst am 29.12.2005 überwiesen. Die Mite für den Januar erfolgte am 02.01.2006, so dass Sie kein Verschulden an der verspätete Zahlung an ihrer Vermieter trifft. Ich bitte um die zahlungsverzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüssen bla-bla


Nun meinte der Vermieter, dass er mich doch noch trotz Zahlung für den Dezember am kommenden Freitag aus die Wohnung entfernen möchte.

Mein Verdacht erhärtet sich, dass der Vermieter die Wohnung auf kommerziellen Zwecken nutzen möchte. Verheimlichte mir, dass es sowieso gekündigt wird. Seitens Arbeitsamt hat das Amt mich sozusagen Obdachslos gemacht.


Nun habe ich wieder mit dem Umzugs-Stress zu beschäftigen, jedoch reichen mir die Zeit bis zum Februar nicht, da es für die Suche viel zu kurz ist.

Wer hilft mir, wie iczh mich am Bestens wehren kann....was könnte ich Schritt für Schritt tun? Was kann ich gegen dem Vermieter soobwohl auch gegen das Arbeitsamt vorgehen. Was kann der Vermieter gegen mich tun bzw. erwirken? Behält der Vermieter das Recht? Oder....?

In der Hoffung, dass die ehrliche Gerechtigkeit siegen wird, bleibe ich heute auch noch ein Philantroph. *lächel*

-- Editiert von Fleischersatz am 03.01.2006 18:22:38

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

so wie es hier ausschaut, bekomme ich zu meinem Problem weder noch einen vernünftigen Tipp noch Rat.

Was ist hier nur los?

Übrigens...die komplette Miete, also für Dezember und Januar sind heute nun vollständigt bezahlt. Doch trotzdem will der vermieter mich zum 31.01.2006 fristlos kündigen. Stegt er im Recht?

Ich meine, ich möchte mir die Zeit für einen Wohnungssuche nehmen und erst am 28.02 ausziehen.

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#3
 Von 
Cussy
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich weiß das jetzt nicht so genau, aber ich denke mal, er muss sich trotzdessen an die 4 Wochen Kündigungsfrist halten, ebenso, wie er dir die Kündigung meines wissen nach schriftlich geben muss, nicht nur als SMS.
Falls ich mich irren sollte, bitte ich darum mich zu korigieren.
Ansonsten frag doch einfach mal bei einem Mietrechtschutzbund oder so ähnlich nach.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück! :)

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#4
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber die Miete ist doch schon bezahlt. Verfällt nicht dabei diesen fristlosen Kündigung?

Ausserdem kann ich ja ebenso behaupten, dass ich die Briefe nicht erhalten hatte, da der Vermieter die Briefe nur an mein Zimmertür angeklemmt hatte stattdessen via Einschreiben zu schicken. Denn er müsste doch damit legimitieren können, dass ich die Briefe dementsprechend auch erhalten hatte oder nicht.?

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#5
 Von 
Cussy
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 31x hilfreich)

Ja, also den Erhalt muss er nachweisen können, das steht definitiv fest. Und einfach so an die Zimmertür legen ist ja auch daneben, kann man sowas dann nicht wenigstens persönlich machen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fleischersatz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe deine Frage nicht zu Recht?

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