Fristlose Kündigung durch Mieter möglich wenn es nur Stress mit Mitmietern gibt?

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
zwergconny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Mieter möglich wenn es nur Stress mit Mitmietern gibt?

kann ein Mieter die Wohnung fristlos kündigen wenn es nur Stress von Mitmietern gibt wenn die andren Mieter am laufendem band die Kinder angreifen. Und sehr oft die Polizei da ist um die Streitigkeiten zu schlichten :(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Da so etwas kein plötzliches Ereignis ist, was hält den Mieter davon ab fristgerecht zu kündigen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
hier einmal etwas Grundsätzliches zu einer
fristlosen Kündigung.

Besondere Kündigungsgründe des Mieters sind:

Gesundheitsgefahren in der Wohnung § 543 BGB
Die Gefahr muss von den Räumen ausgehen.

Eine Gefährdung des Mieters, weil dieser besonders empfindlich ist, reicht nicht aus. Die Ursache ist unerheblich, z.B. unzureichende Beheizbarkeit, Feuchtigkeit des Mauerwerks oder häufiges Auftreten von Ungeziefer oder Schimmelpilz.

wenn der Vermieter dem Mieter den Bezug der Wohnung oder die Nutzung anderer Räume nicht ermöglicht oder sie ihm später wieder entzieht.

Dieser Fall liegt auch dann vor, wenn die Wohnung nicht so übergeben wird wie vereinbart, wenn z.B. eine vertraglich vereinbarte Renovierung vom Vermieter nicht vorgenommen wurde.
Der Mieter kann dann kündigen, wenn der Vermieter auch nach einer Abhilfefrist die Wohnung nicht ordnungsgemäß überlässt.
Besonderer Kündigungsgrund sowohl des Mieter als auch der Vermieters § 543 I BGB :
liegt bei grober, schuldhafter Pflichtverletzung des jeweils anderen vor, wenn dadurch die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wird.

Formale Voraussetzungen der Kündigung
Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und der "wichtige Grund" muss im Schreiben genannt werden. Beruht der Kündigungsgrund auf Vertragsverletzungen einer Seite, so ist in der Regel vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Diese kann nach § 543 III BGB nur entfallen wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht, bei Mietverzug und aus sonstigen besonderen Gründen.


Aber Du bist auf der sichereren Seite, wenn
Du sofort fristgerecht kündigst. § Monat sind keine Ewigkeit.

1x Hilfreiche Antwort

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