Fristlose Kündigung durch Vermieter - Widerspruch einlegen?

4. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
hanno
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung durch Vermieter - Widerspruch einlegen?

Hallo,

ich habe eine fristlose Kündigung meiner Mietwohnung erhalten, wobei mir dennoch eine Frist bis zum 5.1.05 für den Auszug gesetzt wird. Allerdings dürfte sich ein Auszug in den nächsten Wochen für mich sehr schwierig gestalten.

Deshalb hätte ich einige Fragen:

1.) Kann man den Auszug vielleicht bis Ende Februar (vielleicht sogar bis Ende März) hinauszögern?

2.) Im Kausalzusammenhang zu 1.): Kann man gegen eine solche fristlose Kündigung Widerspruch einlegen? Was passiert dann?

3.) Im Kündigungsschreiben steht: "Sollte bis zu diesem Termin die Wohnung nicht geräumt herausgegeben worden sein, so widersprechen wir schon jetzt ausdrücklich der Fortsetzung des Mietverhältnisses über den oben erwähnten Räumungstermin hinaus (§ 545 BGB )." Was hat das zu bedeuten? Ist solch ein Widerspruch im voraus gerechtfertigt? Kann ich in diesem Zusammenhang etwas unternehmen?

Vielen Dank für alle Antworten, hanno.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Wenn der Mieter nach Kündigung nicht auszieht, muß der Vermieter auf Räumung klagen. Ohne Räumungstitel kann er nichts weiter unternehmen. In dem folgenden Verfahren wird dann überprüft, ob er dazu berechtigt war und auch noch ist (Mietrückstände können z.B. rechtzeitig nachgezahlt werden). Kommt der Vermieter damit durch, wird der Mieter (ggf. mit angemessener Frist) zur Räumung verurteilt, ansonsten wird die Klage abgewiesen.

Ein Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung beim Vermieter ist bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen nicht vorgesehen.

Der Widerspruch des Vermieters gegen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses im Kündigungsschreiben ist für ihn formal notwendig, da sonst automatisch eine Verlängerung des Mietvertrages bei geduldeter Weiternutzung nach Räumungstermin eintreten würde. Also reine Formsache.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Sie schreiben nicht, dass der Vermieter Ihnen grundlos gekuendigt hat. Natuerlich koennen Sie das erst mal aussitzen. Aber waere das fair. Haben Sie keine Miete gezahlt? Bevor die Raeumungsklage da ist, und das dauert, kann er nichts unternehmen.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hanno
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank erst einmal für die Antworten.

Ja, grundlos ist die Kündigung nicht. Ich hatte einige traumatische Erlebnisse und habe von daher Alpträume bzw. Flashbacks. Leider schreie ich dann, was ich jedoch nicht steuern kann. Das stört natürlich verständlicherweise die anderen Mieter. Von daher die Kündigung. Leider konnte bislang auch kein Psychotherapeut damit etwas anfangen.

Das ich aus der Wohnung rausgehe ist klar. Nur leider schaffe ich das wohl in den nächsten Wochen nicht (habe bislang auch nichts anderes gefunden).

Deswegen würde ich gerne wissen wie lange denn eine solche Räumungsklage dauert und welche Kosten dann auf mich zukommen.

Im Übrigen habe ich mir überlegt, dass ich dem Vermieter - auch wenn es nicht vorgesehen ist - einen Widerspruch gegen die Kündigung zu schicken, dazu Kopien der Rechungen von Psychotherapeuten (so sieht er ja, das ich da war) und das Angebot den Vertrag zum 31.März 2005 fristgemäß aufzulösen. Vielleicht lohnt es sich dann für ihn ja gar nicht mehr vor Gericht zu gehen?

Viele Grüße, hanno.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ich würde an Deiner Stelle einfach mit dem Vermieter sprechen.

Als Vermieter würde ich jedenfalls auf Dein Angebot eingehen, da eine Räumungsklage für beide Seiten problematisch ist.

Im Übrigen bin ich mir gar nicht sicher, dass in Deinem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Das kommt letztendlich auf die Umstände des Einzelfalls an.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Letzendes wirst Du aufgrund deiner gesundheitlichen Probleme (ich hoffe das war politisch korrekt) fristlos gekündigt. Wenn Du deine Miete stets brav gezahlt hast und keine abnormen GEwohnheiten an den Tag gelegt hast, sehe ich eigentlich recht schwarz für den Vermieter dich aus der Wohnung zu kündigen.

Bist Du vielleicht dem Vermieter persöhbnlich tätig geworden, der hast sonstwie euer Verhältnis gestört ? Wenn auch nicht da, und die Kündigung lediglich auf "verlangen" deiner Mitmieter basiert, wird es in der Tat für den Vermieter sehr schwierig werden.

Aber ich denke Du weisst selber am besten was evtl. passiert ist, und solltest Dir überlegen, das falls Du im UNrecht bist es durchaus etwas teuer werden kann. Auf ein faires Angebot deinerseits wird aber i.d.R. der Vermieter auch eingehen (an dem Du Dich dann aber auch halten musst).

Viel Glück,
meharis

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hanno
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und vielen Dank.

[Zitat: Bist Du vielleicht dem Vermieter persöhbnlich tätig geworden, der hast sonstwie euer Verhältnis gestört ?]

Naja, ich schrieb, um die Sache zu vereinfachen Vermieter. Genauer gesagt habe ich nur mit einer Hausverwaltung Kontakt, die einen Auftrag vom Vermieter hat. Und nein, ich bin gegen niemanden persönlich tätlich geworden.

Die anderen Mieter drohen halt Mietkürzung an. Deswegen muss die Verwaltung handeln.

Scheint aber so als könne ich mich mit denen auf einen Auszugstermin Ende März einigen.

Viele Grüße, hanno.

1x Hilfreiche Antwort

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