Fristlose Kündigung einer Einzelzimmer-Vermietung

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)
Fristlose Kündigung einer Einzelzimmer-Vermietung

Hallo zusammen, ich habe einige Fragen zu einem Mietverhältnis bei ich ein WG Zimmer einzeln vermiete.
Hintergrund: Gerade saniere ich ein Haus, allerdings sind bereits mehrere Mieter in die fertigen Zimmer eingezogen.
- Es wurde kein schriftl. Mietvertrag unterschrieben. Es gab lediglich einen Vormietvertrag, in welchem die wichtigsten Klauseln Zimmer, Miete, NK Einzugszeitraum von 01.12 bis 01.01.
- Der Mieter zieht zum 15.12. ein, es wurde dabei weder eine Beschaffenheit der Wohnung noch irgendwelche Fristen zur Fertigstellung vereinbart. Es wurden lediglich die geplanten Sanierungsarbeiten angekündigt und die Planung offen gelegt.
- Nach Einzug wohnt der Mieter eine Woche in Wohnung, fährt daraufhin über Weihnachten weg.
- Küche und Badezimmer werden über die ganze Zeit hin genutzt.

Lange Rede kurzer Sinn: Ohne Abmahnung oder sonstetwas erhalte ich vor Kurzem eine fristlose Kündigung und der Mieter meint die Schlüsselübergabe ist dann in zwei Wochen.
Nun zu den Gründen:
- Ich solle harte Fristen nicht eingehalten haben, obwohl ich tatsächlich die Pläne kommuniziert habe.
- Pflichtverletzung weil ich die ganze Zeit und nach Absprache Handwerker im Haus habe arbeiten lassen.
- Gewisse Räume (Terasse, 2. Klo) , die gar nicht im "mündlichen" Mietvertrag vereinbart sind, sind nicht zugänglich oder verstaubt. Wobei tatsächlich der Sauberkeitsgrad immer schwierig ist, bei z.B. Trockenbauarbeiten.
- die Heizung ist tatsächlich häufiger ausgefallen (Entstörung ein Knopf - 2-3 Sekunde, dann läuft sie wieder), aber dieser Mieter hat dies nie moniert und es wurden direkt diverse Gegenmaßnahmen von mir eingeleitet (Fachmänner, Schornsteinfeger) (wie gesagt keine Mahnung).

Und nun die Härte: Der Mieter kündigt fristlos, ich möchte heute in sein Zimmer gehen, weil ich davon ausgehe, dass er ausgezogen ist, verbarrikadiert. Ich mache Beweisfotos und er meint, dass er mich wegen Hausfriedensbruch anzeigt. Also soeine Frechheit sondergleichen.

Ihr merkt schon, dass ich etwas in Rage bin.
Zwei Fragen:
A - Hat man noch Hausrecht nach fristloser Kündigung für sein Zimmer und bleiben auch zwei Wochen zum Auszug.
B - Ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Mahnung in diesem Falle rechtens?






-- Editiert von Xane am 31.01.2020 21:44

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Du meinst, der Mieter sollte dir eine Abmahnung schicken?

Zitat (von Xane):
Der Mieter zieht zum 15.12. ein,
Er ist also wissend in eine Baustelle eingezogen? Und die anderen Mieter sind in fertige Zimmer eingezogen?
Zitat (von Xane):
Küche und Badezimmer werden über die ganze Zeit hin genutzt.
Vom 15.12. bis zum Wegfahren zu Weihnachten?
Zitat (von Xane):
Es wurden lediglich die geplanten Sanierungsarbeiten angekündigt und die Planung offen gelegt.
Für die Sanierung seines Zimmers und der gemeinsam nutzbaren Räume für die WG?
Welche Termine und welche Fristen wurden denn da genannt und vereinbart? Bidde Budder bei die Fische.

Zitat (von Xane):
weil ich davon ausgehe, dass er ausgezogen ist,
Wieso das denn ? Was steht in seiner Kündigung?
Wann hat er zu wann gekündigt? Deutlich ist nur, dass er die Schlüsselübergabe in 2 Wochen machen will. Also ist er zwar evtl. ausgezogen, aber immer noch Mieter. Evtl. bis 15.2.

Mir ist nicht bekannt, dass im Mietrecht ein Mieter vor einer fristlosen Kündigung den Vermieter mahnen oder abmahnen müsste.

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#2
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich danke dir für deine detaillierenden Fragen:

Ja, er ist wissentlich in eine Baustelle gezogen. Ja, sein Zimmer war absolut fertig und wurde seitdem nicht mehr angefasst. Eine Staubentwicklung von den Baustellenarbeiten ist allerdings nicht zu leugnen.
Es wurden keine klaren Vereinbarungen oder Fristen bzgl. der Fertigstellung besprochen.
In der fristlosen Kündigung steht zum 29.01.2020 als Datum.
Ja, er wohnt noch ganz normal in dem Zimmer, nutzt die Küche (isst sein Müsli morgens in der Küche), nutzt das Badezimmer...
Ja, zu dem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen, dass der Mieter nach einer fristlosen Kündigung zu besagtem Datum ausgezogen ist.

Ist jetzt nicht die beste Quelle: https://mieterengel.de/fristlose-kuendigung-der-wohnung/#Anchor1
... In der Regel muss der außerordentlichen Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgehen. ...
Er hat ja ungefähr alles in sein Kündigungsschreiben reingeschrieben, was er so gefunden hat ... 5 Seiten ...


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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Xane):
In der fristlosen Kündigung steht zum 29.01.2020 als Datum.
WANN hast du diese Kündigung erhalten?
Zitat (von Xane):
In der Regel muss der außerordentlichen Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgehen. ...
Ob das auch hier in diesem Falle (Wissen um Bauarbeiten) der Fall ist, sollten dir die Mietrechtsjuristen beantworten können. Ich bin keiner...

Zitat (von Xane):
Es wurde kein schriftl. Mietvertrag unterschrieben.
Aber es wurde etwas vereinbart im *Vormietvertrag*. Er ist lt. diesem korrekt eingezogen. Er wusste von Handwerker-Arbeiten und voraussichtlicher Dauer.

Und hat nun zum 29.1. fristlos gekündigt. Dass er die Schlüssel erst am 15.2. zurückgeben will, passt nicht.

Hat er überhaupt schon Miete für Dezember und Januar bezahlt? Was wurde dazu im Vormietvertrag vereinbart?

Du kannst jetzt wohl nur die Schlüsselübergabe abwarten.
Ob 2 Seiten oder 5 Seiten---- zunächst nicht relevant.
Es genügt, dass eine Kündigung ein Datum und den Grund enthält. Dass sie zugestellt wird. Das ist mindestens erfüllt.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

IIrgendetwas schriftliches vorhanden? Außer der Kündigung meine ich.

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#5
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi, danke dir für deine Ausführungen. In dem Vormietvertrag wird gesagt:
"Der Mietvertrag des unter 1. und 2. beschriebenen Objektes soll sobald wie möglich abgeschlossen werden. Ein Einzug ist ab dem 1.12.19 realistisch und wird spätestens zum 01.01.20 ermöglicht. Der Abschluss relevanter Arbeiten wird auf diesen Zeitraum hin forciert."

Nun ist natürlich die Frage, was relevante Arbeiten sind - eine Beschaffenheit wurde in diesem Falle nicht vereinbart. Vielmehr hat der Mieter folgende Mängel angezeigt: Duschsiphon-Einsatz, Silikonfuge unter Fenster alt und schwarz und Duschwand fehlt. Als ob ich irgendwie dazu verpflichtet wäre, eine Duschwand zu installieren.

Ich meine, hätte er einfach nett gefragt, ob er ausziehen dürfe, weil er nicht so zufrieden ist, dann hätten wir da sicherlich eine Lösung gefunden. Aber einfach seinen fristlos Auszug zu erklären und dann noch 2 Wochen länger dort zu wohnen, geht absolut gegen mein Verständnis.

Wie gesagt ist der Mieter Mitte Dezember eingezogen. Ich habe z.B. einen anderen Mieter, der ist Anfang Dezember eingezogen und hat sich noch nie beschwert - nutzt Küche und Bad usw.

Ich finde es einfach extrem schade, dass man sich mit dem Haus so viel Mühe gibt, alles neu macht und das einfach mal so gar nicht vom Mieter gewertschätzt wird.

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#6
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach was ich noch vergessen hatte:
Es gibt für Januar aufgrund der Einschränkungen durch die Modernisierung eine Abmachung zur Mietminderung i.H.v. 25 %.
D.h. aus meiner Sicht, dass er sich den Einschränkungen bewusst ist und dass diese durch eine Mietminderung kompensiert werden.

-- Editiert von Xane am 03.02.2020 13:38

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wieso fristlos, wenn doch faktisch mit einer vieleicht aber zu knappen Frist gekündigt wurde?
Hast Du eine falsche Vokabel genutzt und meist eigentlich außerordentlich, denn dass würde zum gesammten Sachverhalt besser passen.

Was willst Du eigentlich erreichen. An der Fortsetzung des Mietverhältnisses kann Dir doch nicht ersthaft gelegen sein, oder wohnst Du in einer Ecke, wo Nachmieter für ein WG Zimmer nicht Schlange stehen?

Zitat (von Xane):
Es gibt für Januar aufgrund der Einschränkungen durch die Modernisierung eine Abmachung zur Mietminderung i.H.v. 25 %.
D.h. aus meiner Sicht, dass er sich den Einschränkungen bewusst ist und dass diese durch eine Mietminderung kompensiert werden.


Deine Sicht kann man teilen. Dir kann, wenn es hart auf hart kommt, allerdings auf die Füße fallen, dass Du eben noch keine schriftlichen Vereinbarungen hast, siehe:
Zitat (von Xane):
"Der Mietvertrag des unter 1. und 2. beschriebenen Objektes soll sobald wie möglich abgeschlossen werden. Ein Einzug ist ab dem 1.12.19 realistisch und wird spätestens zum 01.01.20 ermöglicht. Der Abschluss relevanter Arbeiten wird auf diesen Zeitraum hin forciert."


"sobald wie möglich" ist bei einem Einzug am 15.12, also schon vor 1,5 Monaten nicht mehr gegeben.

Mal ein Sprichwort abgewandelt: Vertrauen ist gut, schriftlich fixierte Verträge sind besser.

Du hast das abgeschlossene Zimme nicht betreten, dann ist es auch kein Hausfriedensbruch.

Berry

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Ich finde es einfach extrem schade, dass man sich mit dem Haus so viel Mühe gibt, alles neu macht und das einfach mal so gar nicht vom Mieter gewertschätzt wird.
Naja, so richtig sinnvoll hast du das Vermieten aber auch nicht angefangen, wenn ich das hier lese
Zitat (von Xane):
In dem Vormietvertrag wird gesagt:
"Der Mietvertrag des unter 1. und 2. beschriebenen Objektes soll sobald wie möglich abgeschlossen werden. Ein Einzug ist ab dem 1.12.19 realistisch und wird spätestens zum 01.01.20 ermöglicht. Der Abschluss relevanter Arbeiten wird auf diesen Zeitraum hin forciert."


Ich will jetzt gar nicht auf die Details eingehen. Ich möchte nur empfehlen, einer Vermietervereinigung beizutreten und sich von denen beraten zu lassen. Unabhängig davon drei Ratschläge von mir:
1) Vermiete erst, wenn das Haus wirklich fertig ist. Alles andere birgt die Gefahr von Problemen.
2) Mach keine solchen Vorverträge mehr. Im Zweifel wird dir der nichts bringen, weil du den Mieter nicht verpflichteten kannst, deine Version eines schriftlichen Mietvertrages zu akzeptieren. Wenn ihm da nur eine Klausel drin nicht gefällt, sagt er nein und das wars. Von daher bekommst du durch solche Vorverträge keine Sicherheit.
3) Sobald Geld gegen Wohnraum gezahlt wird, entsteht ein Mietvertrag. Im Zweifel halt konkludent nur Basis des BGB. Das willst du sicherlich nicht. Also solltest du vor dem Einzug immer den von dir gewünschten schriftlichen Mietvertrag beidseitig unterschrieben in den Händen halten.

-- Editiert von cauchy am 03.02.2020 14:34

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wieso fristlos


Weil der Mieter dieses Vokabular genutzt und in seine Kündigung geschrieben hat, dabei scheint ihm offensichtlich nicht klar gewesen zu sein, dass fristlos nicht zum 15.02. bedeutet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Vielmehr hat der Mieter folgende Mängel angezeigt: Duschsiphon-Einsatz, Silikonfuge unter Fenster alt und schwarz und Duschwand fehlt. Als ob ich irgendwie dazu verpflichtet wäre, eine Duschwand zu installieren.
Dass diese Punkte keinen Grund für eine fristlose Kündigung seitens des Mieters darstellen ist dir ja schon klar.

Dass du reichlich ungeschickt in dein Vermieterdasein gestartet bist, wurde schon geschrieben.
Ein Vormietvertrag ist wirklich absoluter Käse, weil a) daraus für den Mieter keine Verpflichtung entsteht einen Mietvertrag mit ihm Vormietvertrag nicht erwähnten Bestimmungen zu unterschreiben und du b) schlimmstenfalls damit sogar mit "warme und kalte Betriebskosten inklusive" und ohne Schönheitsreparaturen/Kleinreparaturen-Klausel, ohne Gemeinschaftsflächen-Gebrauchsregelungen und dergleichen mehr vermietet hast.
Außerdem: ganz egal wie du es anpackst, die letzte Enttäuschung in deinem Vermieterdasein wird das ganz sicher nicht gewesen sein. Eher müsste man für Vermietung alles vandalensicher machen (und nicht besonders schön) ;)

Lass den Typ ziehen und schone deine Nerven.
Ich würde ihm aber unmissverständlich klarmachen
- dass sein Kündigungsschrieb bzw. die darin aufgeführten Gründe lachhaft sind und ihn natürlich nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen
- dass du dich aber nicht mit ihm darum streiten willst
- da der 29.01.20 längst verstrichen ist, möge er nunmehr unverzüglich die Schlüssel zurückgeben
- dass er jedoch natürlich für die Weiternutzung über das (von ihm selbst verkündete) Mietende hinaus für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungs(ausfall)entschädigung schuldet - mindestens in Höhe der vereinbarten Miete (oder aber bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete - such dir aus, was dir lieber ist) und falls dir durch seine "fristlose Kündigung" weiterer Schaden entstanden ist auch hierfür Schadenersatz zu leisten hat (z.B. weil du aufgrund seiner Kündigung bereits ab 01.02. neuvermietet oder Handwerkertermin vereinbart hattest, weil du von heute auf morgen keinen Nachfolgemieter findest, etc.).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__546a.html
Da kann man nur hoffen, du hast die Kaution zur Übergabe in Empfang genommen ...

Schliesslich darfst du dir noch überlegen, ob du der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit widersprichst.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke dir Lolle und allen Anderen für die tollen und aufschlussreichen Ausführungen.

- Tatsächlich hat mir der Mieter gerade eine Nutzungsentschädigung bis 14.02. überwiesen. Scheinbar will er dann also bis Mitte des Monats bleiben. Wieso kündigt man dann fristlos...?
- Ihr meint also, trotz der Tatsache, dass er mir fristlos gekündigt hat, kann ich bei ihm Schadensersatz für die entgangene Miete geltend machen, sofern ich keinen Nachmieter auf die Schnelle finde?
- Kann ich ihm denn aktuell wenigstens die Schlüssel abnehmen - wieso kann er sich einfach aussuchen noch länger bei mir zu wohnen?

Ich danke euch!

VG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Ihr meint also, trotz der Tatsache, dass er mir fristlos gekündigt hat, kann ich bei ihm Schadensersatz für die entgangene Miete geltend machen, sofern ich keinen Nachmieter auf die Schnelle finde?
Nein, wie kommst du darauf? Eher anders herum. Wenn die fristlose Kündigung wirksam wäre, könnte er bei dir Schadensersatz geltend machen.

Vielleicht noch einmal zur rechtlichen Einordnung: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die ist entweder gültig oder nicht. Wenn sie gültig ist, beendet sie das Mietverhältnis (in diesem Fall sofort). Dennoch wird auch bei einer fristlosen Kündigung in der Regel eine Ziehfrist von wenigen Wochen gewährt. Wielange die ist, hängt vom Einzelfall ab. Während der Ziehfrist ist Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Wenn die Kündigung ungültig ist, läuft das Mietverhältnis weiter. Häufig kann in diesem Fall der Vermieter eine ungültige Kündigung als Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages interpretieren und diesen annehmen. Das ist jedoch eine knifflige Sache. Denn der Vermieter will die fristlose Kündigung normalerweise nicht durch sein Verhalten als rechtsgültig anerkennen (das hätte negative Folgen, möglicher Schadensersatz für den Mieter).

Zitat (von Xane):
Kann ich ihm denn aktuell wenigstens die Schlüssel abnehmen - wieso kann er sich einfach aussuchen noch länger bei mir zu wohnen?
Nein, natürlich nicht. Aktuell bin ich mir noch nicht einmal sicher, ob das Mietverhältnis noch läuft. Aber selbst wenn es beendet wäre, müsstest du Räumungsklage einreichen, um wieder in den Besitz deiner Mietsache zu kommen. Das dauert. Bis zum Ende bleibt der Mieter der Besitzer (sofern er den Besitz nicht selber aufgibt) und hat das Hausrecht.

Das heisst nicht, dass das Verhalten des Mieters legal ist. Das aufzudröseln und eventuelle Ansprüche von dir herauszuarbeiten, sollte lieber Aufgabe eines Anwaltes sein. Das sagte ich aber bereits oben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Was würdest du aus deiner Sicht tun. Schließlich sind die Vorwürfe schon gewichtig:
Siehe 1. Post. Vll. als Ergänzung: Er sagt, dass sich das Vertrauensverhältnis durch die Gründe nicht wiederherstellen lässt und dadurch eine etwaige Mahnung abkömmlich ist. Na ja.

Insgeheim ist es aus meiner Sicht schon aus dem Grund nicht tragbar, weil dort aktuell schon einige andere Mieter wohnen, die sich überhaupt nicht beschweren. Und in der Anfangsphase musste ich besagtem Mieter aus schlechtem Gewissen sogar die Mietminderung einreden...

Ich weiß es nicht, soll ich meine Nerven schonen oder der fristlosen Kündigung widersprechen?
Wie lange habe ich für einen Widerspruch der besagten eigentlich Zeit?

P.S. Übrigens hat er nun noch eine zweite fristlose Kündigung hinterhergeschickt (per Email) für das betreten und fotografieren aus beweiszwecken seines Raumes... Bzw. den Raum habe ich ja gar nicht betreten...

Na ja... Das einzige was mich wieder gesagt wirklich nervt, ist die Undankbarkeit ... Ich meine bekommt alles neu saniert und beschwert sich wegen Handwerkern, Staub, usw...

-- Editiert von Xane am 07.02.2020 22:28

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#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ganz ernsthaft: du solltest die Vermietung aufgeben oder dir eine professionelle Verwaltung suchen.

Du bist weder rational noch emotional in der Lage, die Vermietung mehrerer WG-Zimmer zu managen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Xane):
erhalte ich vor Kurzem eine fristlose Kündigung und der Mieter meint die Schlüsselübergabe ist dann in zwei Wochen.
Zitat (von Xane):
Ich weiß es nicht, soll ich meine Nerven schonen oder der fristlosen Kündigung widersprechen?
Nerven schonen. Handwerksarbeiten schnellstmöglich, aber fachgerecht fertigstellen. Du solltest erst einmal den 15.2. und die Schlüsselübergabe hinter dich bringen.
Zitat (von Xane):
Na ja... Das einzige was mich wieder gesagt wirklich nervt, ist die Undankbarkeit ...
Dann lass es dir bitte eine Lehre sein und erstelle die nächsten Mietverträge schriftlich und mit eindeutigen Inhalten und Fristen. Und mit Konsequenzen.
Lass dir dabei von Profis helfen.
Meine Empfehlung:
Mach am 15.2. gar kein Fass auf. Nimm den Schlüssel entgegen. Mach ein Übergabeprotokoll, lass dir dieses unterschreiben. Mach am 15.2. Fotos von dem Zustand des Zimmers. Lass dich auf keine Diskussion mit dem Mieter ein.
Alles weitere ergibt sich. Der Mieter wird schreiben. (vllt. ein Jurastudent?)

Zitat (von Xane):
Ich meine bekommt alles neu saniert und beschwert sich wegen Handwerkern, Staub, usw...
Nun ja. Er bekommt nicht alles neu saniert--- denn er ist am 15.12. in eine Baustelle eingezogen. Hat evtl. erwartet, dass am 1.1. alles fertig ist.

Vermietest du die WG-Zimmer eigentlich ---möbliert---?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein nein, kein Jurastudent. Dafür ist das ganze Schreiben zu dilettantisch und zu viele Fehler.
Ich bin mir auch sicher, dass er sich nicht mit einem Anwalt beraten hat, weil er geschrieben hat, dass er sich sonst mit einem Anwalt auseinandersetzt.

Es wird da denke ich auch nichts zurückkommen, sofern ich ihm das sozusagen abnicke. Aber mich nervt der Mietausfall und letztlich auch die Undankbarkeit, weil das Zimmer schon ziemlich gut vermietet war. Letztlich sind seine Gründe mehr als lächerlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass er sich nie vorher gemeldet hat. Für ihn ist das einfach die Möglichkeit, um möglichst schnell aus der Sache rauszukommen. Er hat auch schon eine Ersatzwohnung.

Gibt es irgendeinen Weg, wie ich die Kaution behalten kann?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Gibt es irgendeinen Weg, wie ich die Kaution behalten kann?


Natürlich, aber dafür muss es dann ja auch einen Grund geben.

Ich würde, allein schon um möglichen Schadenersatzforderungen präventiv entgegen zu treten die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung zurückweisen, das Schreiben als Aufhebungswunsch werten und diesem Aufhebungswunsch entsprechen.
Dabei kannst Du durchaus den 15.02 akzeptieren oder eben auch in Anlehnung an § 573c den Ablauf des Monats.

Berücksichtige aber, dass du auch zeitnah reagieren solltest, wenn du mit irgend etwas nicht einverstanden bist. Ansonsten erweckst Du den Eindruck du würdest es so akzeptieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Ich finde es einfach extrem schade, dass man sich mit dem Haus so viel Mühe gibt, alles neu macht und das einfach mal so gar nicht vom Mieter gewertschätzt wird.


Ein Mietverhältnis beruht auch nicht auf Dankbarkeit, sondern ist ein Rechtsgeschäft bei dem der Vermieter den Wohnraum stellt und der Mieter einen Mietzins zahlt. Der Vermieter hat somit ein Anrecht auf den Mietzins, nicht aber auf Dankbarkeit und Anbetung.

Zitat (von Xane):
Tatsächlich hat mir der Mieter gerade eine Nutzungsentschädigung bis 14.02

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Xane):
Gibt es irgendeinen Weg, wie ich die Kaution behalten kann?

Natürlich, aber dafür muss es dann ja auch einen Grund geben.

Der Mieter hat seine Miete gezahlt, von angerichteten Schäden hat der TE nichts berichtet, folglich suggeriert diese Frage des TE das es ihm auf einen sachlichen Grund auch gar nicht ankommt.

-- Editiert von pk2019 am 08.02.2020 22:37

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht mir einzig und allein um die Berechtigung seiner fristlosen Kündigung und ggf. eine vorsichtige Empfehlung ob ich einen WIderspruch einlegen soll und ggf. wie schnell ich diesen einreichen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von Xane):
ob ich einen WIderspruch einlegen soll und ggf. wie schnell ich diesen einreichen soll.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung - Widerspruch nicht möglich bzw. nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, was mache ich nun deiner Meinung nach, wenn ich keinen Widerspruch einlegen darf?

Muss ich direkt von einem Anwalt/Gericht prüfen lassen, ob dies gültig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Muss ich direkt von einem Anwalt/Gericht prüfen lassen, ob dies gültig ist?
Nein. Musst du nicht. Weißt du, was eine einseitige Willenserklärung ist?
* Ich möchte diese Suppe nicht essen*---ist zB eine.

Zitat (von cauchy):
Während der Ziehfrist ist Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Das hat der Mieter gemacht. Bis 14.2. überwiesen. So ganz unbeleckt ist der Mieter nicht, zumindest hat er sich jetzt wegen der *Ziehfrist* und N-Entschädigung schlau gemacht.

Der Mieter wird am 15.2. das Mietverhältnis als beendet ansehen, wird dir die Schlüssel übergeben. Und von dannen ziehen. Mietzins ist nicht offen.
Selbstverständlich kannst du ---zunächst-- die Kaution einbehalten, wie es fast jeder Vermieter tut. Auch bei friedvollem Voneinanderscheiden...

Da er vom 15.12.2019 bis 15.2. Mieter war und Miete/NE bezahlt hat, hast du für die Rückzahlung der Kaution mehrere Monate Zeit (falls in dem seltsamen Vormietvertrag nichts anderes vereinbart ist).

Dir geht es (einzig) um
- seine Undankbarkeit
- die anderen meckern gar nicht
- die Frage, ob er berechtigt war, so zu handeln
- die Zurückbehaltung der Kaution
- den Mietausfall

Was bleibt übrig ?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Es geht mir einzig und allein um die Berechtigung seiner fristlosen Kündigung


Warum fragst du dann "nach Wegen" wie du die Kaution eingehalten darfst?

Aber egal, du hast einen mündlichen Mietvertrag mit deinem Mieter, daher sind die Vertragsinhalte wie die Nutzung von Bad, 2. WC, Terrasse nicht belegbar, ebenso wenig wie die Beeinträchtigung durch den fortwährenden Umbau des Hauses.

Deshalb meine Empfehlung, akzeptiere die Kündigung zum 15.02.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Xane
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ihr sagt, ich sollte ihm das einfach durchgehen lassen und die Füße stillhalten und ggf. für 1-2 Monate Mietausfall in Höhe von jeweils 500 € akzeptieren? Nur weil er meint genug Gründe für eine fristlose Kündigung zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Immerhin hast du es verstanden.

1000 EUR Ausfall sind ja eher lächerlich gegenüber den in anderen Fällen anfallenden Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Also ihr sagt, ich sollte ihm das einfach durchgehen lassen und die Füße stillhalten und ggf. für 1-2 Monate Mietausfall in Höhe von jeweils 500 € akzeptieren?


Ja.

Zitat (von Xane):
Nur weil er meint genug Gründe für eine fristlose Kündigung zu haben?


Nein.
Eher aus dem Grund, dass Du so blauäugig warst eine Wohnung mit einem "Vormietvertrag" zu vermieten und alles andere Dich noch eine Stange Geld kosten könnte, wenn es Dein "Nochmieter" darauf anlegen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Nur weil er meint genug Gründe für eine fristlose Kündigung zu haben?
Nein. Sondern weil du selber genügend Fehler gemacht hast. Du hast ohne schriftlichen Mietvertrag für offenbar 500Euro monatlich ein fertiges Zimmer inmitten einer Baustelle vermietet. Samt Lärm, Dreck, nicht benutzbaren Gemeinschaftsflächen und offenbar mehrfachen Heizungsausfällen.

Deine Empörung über den Mieter ist wohl eher deiner etwas eingeschränkten Sichtweise zu schulden. Objektiv gesehen wird man den Mieter durchaus verstehen können. Und wenn ein Richter den Mieter ebenfalls verstehen würde, wird es für dich nur teurer.

Also freu dich, dass du offenbar Leute gefunden hast, die dir 500 Euro monatlich für ein Baustellenzimmer gezahlt haben und möglicherweise noch weiter zahlen. Und verwende deine Energie dafür, dass in Zukunft die Heizung nicht mehr ausfällt, Lärm und Dreck zügig aufhören und alle Gemeinschaftsflächen auch zu benutzen sind. Sonst werden die Probleme einfach nur größer.

PS: Ordentliche Mietverträge wären auch sinnvoll. Aber bevor dann bald der nächste Thread auftaucht: Die jetztigen Mieter haben vermutlich schon einen mit dir, konkludent geschlossen und nur auf Basis des BGB. Wenn du ihnen jetzt einen anderen, schriftlichen Mietvertrag vorlegst, werden sie ihn nicht akzeptieren müssen. Und rausschmeissen kannst du sie deshalb auch nicht. Also freu dich lieber über jeden Mieter, der freiwillig geht, und schließe mit den neuen vor Einzug schriftliche Mietverträge ab.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32243 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Xane):
Also ihr sagt,
Genau.
Und hoffentlich hast du längst neu inseriert--- ab xx WG-Zimmer zu vermieten... frisch und fertig saniert...

0x Hilfreiche Antwort

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